Re(2): Schauer-liche Methode bei Kreditkartenbezahlung
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Schauer-liche Methode bei Kreditkartenbezahlung (49 Beiträge, 1516 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (OT am 14.02.2005, 18:36:10)
..
Re(2): Schauer-liche Methode bei Kreditkartenbezahlung
15.02.2005, 09:28:32
Getret'ner Quark, wird breit nicht stark, p.t. Herr Schauer!

1. Nirgend wird auf der Bestellbestätigung vermerkt - wenn schon nicht vorher! -, wonach sofort das Kreditkartenkonto belastet wurde! Wenn ich in einem X-beliebigen Laden oder beim Service meiner Kameras eine (An-)Zahlung leiste, steht das natürlich in der Auftragsbestätigung vermerkt, ebenso ein voraus zu bezahlender Kostenvoranschlag.

2. Na, es ist umwerfend erfreulich, dass Schauer.net dann, wenn der bereits bezahlte (!) Teil halt nicht lieferbar ist, großzügist einen "gleichwertigen Ersatz" anbieten wird oder sogar >:-D das bereits kassierte Geld zurück gegeben wird. Kann aber auch nur als Rückbuchung auf das Kreditkartenkonto und nicht direkt erfolgen - obwohl die CC-Firma zwischenzeitlich schon den Bankeinzug beim Kunden durchgeführt hat. Motto: Der Kunde soll sich gefälligst darum kümmern wie er zu seinem Geld kommt.

3. Wenn schon durch die Kreditkarte eine Bonitätsprüfung des Bestellers durchgeführt wird  - was ja bekanntlich einer der Vorteile der CC-Bezahlung für den Händler ist! - , na ja, warum kann nicht Zeitgleiches bei ihren Lieferanten gemacht werden, ob das bestellte Trumm dort überhaupt (noch) vorhanden ist? Kann doch nicht so schwer sein - oder?

4. Sollte der Glückshafen in der Zeit zwischen der Bestellung/Abbuchung und der Nicht-Lieferung in Konkurs gehen - Solches soll bei Online-Händlern ja ganz schnell gehen - darf sich der Abgebuchte als Forderung 3. Klasse anstellen...


All der Schauer'schen Rabulistik zum Trotz: Dieses Geschäfts*TRÖT* mit der Sofortbelastung der Kredikarte bei nicht prompt auslieferbaren Teilen ist unseriös! Besonders noch dann, wenn ohnedies die  persönliche A b h o l u n g  der bestellten Ware in einem Geschäftslokal des Händlers vereinbart ist.

:-(

Diskussion beendet PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.. PLONKED von queen of wands: Unterstellungen   (Franto am 15.02.2005, 13:30:00)
.. PLONKED von queen of wands: pfui   (Franto am 16.02.2005, 12:23:39)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung