Die Sicherungskopie
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Re(25): Die Sicherungskopie
25.08.2005, 13:34:17
Sag mas mal so: Wenn der Rechteinhaber eine Einschränkung im Sinne des UrhG verfügt, daß die digitalen, unverschlüsselten Filmdaten nur von zertifizierten Geräten gelesen bzw. verarbeitet werden dürfen, dann wäre CSS (möglcherweise) ein technisch wirksames Verfahren, eine Verletzunng dieser Einschränkung zu verhindern, sodaß §90c UrhG relevant wäre.

Eine komplette 1:1 Kopie der DVD (bei der auch das CSS komplett mitkopiert würde) wäre allerdings auch in dieser Konstellation nicht von diesem Paragraphen betroffen, da CSS eben definitiv keinen wirksamen Schutz gegen eine solche Einschränkung darstellen würde.

Aber jede andere Art der (digitalen) Kopie dieser DVD, bei der die CSS-Verschlüsselung zwangsweise entschlüsselt werden muß - und darunter fallen allerdings alle Methoden privat Kopien seiner DVDs zu erstellen - würde zwangsläufig bedeuten, daß dazu die Nutungseinschränkung verletzt werden muß - weil ja die unverschlüsselten Digitaldaten von einem nichtzertifizierten Gerät verarbeitet würden; daher dürfte ich in diesem Fall die CSS Verschlüsselung, die das verhindern soll, nicht knacken.


In der Praxis schaut allerdings so aus, daß ich zumindest bei einer Zufallsstichprobe (n=1) aus meinen DVDs keinerlei Hinweis auf eine derartige Nutzungseinschränkung (im Sinne des UrhG) finden konnte, gegen deren Verletzung CSS eine wirksamen Schutz darstellen würde.


lg
 mIstA
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Re(8): Die Sicherungskopie
24.08.2005, 17:56:59
Nicht wissen schützt vor Strafe nicht.


das ist mir völlig klar. aber wenn ich in einem geschäft (hats ja auch gegeben und zwar eine ältere version wo noch nix davon steht, dass man kopiergeschütztes nicht kopeiren darf)) ein programm kaufe imt dem ich sicherheitskopien erzeugen kann. Ist es dann meine Aufgabe alle Funktionen dieses Programmes und den Ablauf des Kopiervorganges zu kennen oder zu erforschen? wenn ich das alles verstehe kann ich das programm selber coden. Und jetzt begehe ich das Verbrechen und kopiere für mcih selber die dvd einmal.

ZU besuch kommt mit seinen eltern ein rotzbua der diese werbungen über kopierverbote in den kinos zu oft gesehen hat, desweiteren hat er dieselbe dvd zuhause  und weiss das irgendwo ganz klein im eck, um ja keinen kunden abzuschrecken, ein hinweis steht, dass diese dvd gegen kopieren geschützt ist. er meldet das und ich bekomme eine anzeige. -> ich weiss das diese szenario äußerst unwahrscheinlich ist... aber im prinzip

ICh habe einen kopierschutzumgangen... unbeabsichtigt, wäre es meine aufgabe gewesen das dvd-xover auswendig zu lernen um einen allfääligen winzig kleinen hinweis auf ein kopierschutzsystem zu finden, oder wäre es meine aufgabe mich mit den software entwicklern in verbindung zu setzt und nachzufragen ob das programm eh nur versucht die daten zun lesen und sofort abbricht wenn es nicht fehlerfrei möglich ist?

acuh wenn das nie passieren sollte... im prinzip ist es verboten, und es leigt nur an meiner unwissenheit. werde ich bestraft?
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Re(11): Die Sicherungskopie
25.08.2005, 11:22:55
Ist eine gute, aber sehr hypothetische Frage
Wenn ab Morgen generell 30 im Ortsgebiet gilt, wird dir die Begründung "aber ich fahr da seit 20 Jahren mit 50" auch genau Nüsse helfen. Daß du eine Änderung der Gesetzeslage nicht kennst, ist primär dein Problem.

§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
  1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
     bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
     dieses Ziel verfolgt,


Der ausgesprochen hypothetische Fall des einsamen alten Pensionisten, der seit 10 Jahren seine DVDs "sicherungskopiert", der wird vermutlich mit "habs net g'wußt" davonkommen. Wennst aber irgendwelche aktuelle Medien besitzt, wo überall "kopiergeschützt" draufsteht und er sie trotzdem kopiert (weil er es halt mit der inzwischen illegal gewordenen KopierSW kann), dann wird die Ausrede wohl nicht mehr greifen.

Ob es dann, wennst wirklich nur Sicherungskopien deiner eigenen gekauften DVDs machst, überhaupt zu einer Verfolgung und dann tatsächlich zu einer Strafe kommt oder das wegen Geringfügigkeit des Vergehens eingestellt wird, ist eine andere Frage.



mfg
AVS

CAUTION: my posting + sarcasm - emoticons =  use brain to understand!
mein Beze
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Re: Die Sicherungskopie
24.08.2005, 23:02:44
Lustig, das jemanden automatisch wasweißichnichtwas vorgeworfen wird, wenn er eine normale frage stellt! Schade um das Forum, vor langer Zeit war es mal eines der besten überhaupt...

Nun zu Deiner Frage:

1. DVD Shrink downloaden, entpacken und installieren

Das Programm schaut dann geöffnet so aus:



2. Konfigurieren solltest Du es wie folgt:







3. Dann kannst Du die DVD einlegen. Mit "Open Disk" kommst Du zu folgendem Fenster:



mit einem klick auf "OK" erscheint jenes:



und nach Ablauf der Analyse solltest Du dann das sehen:



4. Jetzt musst du auswählen, was Du auf Deiner Sicherungskopie alles haben möchtest, je weniger mitkopiert wird, desto besser wird das Bild. Im Prinzip kannst Du ruhig alles angehakerlt lassen, denn wenn Du nicht gerade einen Beamer mit 5m Bilddiagonale Dein Eigen nennst merkst Du auch bei der annähernd halben Qualitätsstufe nix...

5. Backup! :)

6. In einigen Fällen kommt dann folgendes Fenster:



Hier einfach Deiner DVD entsprechend die richtige Auswahl treffen.

7. "Backup DVD"



Falls Du Nero installiert hast ist es am einfachsten das Programm auch gleich den Brennvorgang durchführen zu lassen, hierfür die Erste Option aus dem Pulldown Menü wählen.



...nur um ganz sicher zu sein... :)



IMO urwichtig um ein besseres Ergebnis zu erzielen!

Folgendes ist optional, aber praktisch:




8. "OK" & für ca. eine halbe Stunde (wenn Du im Besitzt einer halbwegs aktuellen Kiste bist, wenn nicht entsprechend länger) zurücklehnen!

so... Ich schätze mal, das Du damit ein Stückchen weiter sein solltest. :)

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