Re(3): Wozu will der Spediteur/das Zollamt das wissen?
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Re(3): Wozu will der Spediteur/das Zollamt das wissen?
27.10.2005, 00:51:25
Schreib' doch nicht einen solchen kolossalen Blödsinn hier, wenn du keine Ahnung - und praktische Erfahrung, wie etwa KarlToffel - hast. (Siehe auch Sonic und chill!)  Willst du den Fragesteller mit deiner ignoranten Dummheit in ein teures Verwaltungsverfaren hinein theatern?

Wenn dem Zoll der angegebene Wert der importierten Ware verdächtig (niedrig) vorkommt, wird er sich selbst sachkundig machen. Sprich: Er will die ebay-Nummer - oder den Überweisungsbeleg, Kreditkartenbeleg usw. - wissen, unter der das Teil ersteigert wurde um zu prüfen, ob dieser Wert mit der Import-Faktura überein stimmt.

Wird das verweigert, kann er dann (s)einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (!) bestellen, der den inländischen Verkaufswert (!) der Ware bestimmt um daraus zuerst den Zoll (4 % bei Fernost-Impiorten) und darauf noch die 20 pc EUst. zu berechnen.*) Natürlich gehen die SV-Gebühren dann auch noch zu Lasten des pampigen Auskunftsverweigerers. Bis das abgehandelt ist, bleibt das Teil beim Zoll bzw. dem Zolllager der Spedition - u.U. für die Lagerung kostenpflichtig! - liegen.
Tja, gegen den Bescheid des Zollamts kann man Einspruch erheben und dann sogar bis zum Verwaltungsgerichtshof prozessieren. Dieweilen das Trumm halt beim Zoll liegen bleibt:-)))

Dass dem Käufer - der ist ja der "Importeur" und nicht die Spedition - die Spedition diese Arbeit mit dem Zoll abnimmt - ist ein Entgegenkommen und hat gar nix mit "Wichtigtuerei" zu tun, sondern ist eine Serviceleistung.  KarlToffel hat ja schon oben geschrieben: Wenn der/die Sachbearbeiter/in der Spedition halt nicht die Auskünfte bekommt - bleibt halt das Teil beim Zoll liegen und der pampige Käufer soll selbst schauen, wie er mit dem Zoll klar kommt.
Und die beim Zoll haben im nächsten halben Jahr unter Garantie viele, viele andere Akten zu ermitteln und zu erledigen - bis halt der des pampigen Rechthabers auch dran kommt.

*)Von den Kalamitäten, wenn es sich um Produktplagiate handelt, wurde schon weiter oben geschrieben. Beschlagnahme und Vernichtung samt Verwaltungsstrafe und Verfahrenskosten können auch noch ins Geld gehen. Vor allem, wenn dem Käufer ein Missverhältnis zwischen dem angegebenen Preis und dem "üblichen Handelswert" des gekauften Gutes offenkundig erscheinen musste.

27.10.2005, 01:00 Uhr - Editiert von Franto, alte Version: hier
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