Re(6): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
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.  Re: www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert  (3io am 04.01.2006, 23:53:41)
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Re(6): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 15:21:11
Lies bitte mal Deinen eigenen Satz nochmal durch:Nochmal, damit Du es
vielleicht verstehst:"Garantie" und "Verkäufer" passen nicht zusammen, da der
Garantiegeber in aller Regel der Hersteller und nicht der Verkäufer ist. Die
Fälle daß ein normaler Händler Garantie gibt sind extrem selten.Alles klar
jetzt?Wobei man natürlich noch anmerken muß daß der Verkäufer für eine von ihm
beworbene Herstellergarantie gerade zu stehen hat, falls der Hersteller diese
eigentlich gar nicht anbietet (Nur zur Sicherheit ein Beispiel: Händler
bewirbt eine Festplatte mit "3 Jahre Herstellergarantie", der Hersteller gibt
aber eigentlich nur ein Jahr).Der Unterschied zwischen Garantie und
Gewähleistung ist mir sehr wohl bekannt... Du darfst mir außerdem gerne
erklären wie Du aus meinem obigen Satz ableitest daß ich diesen nicht kennen
würde.Also bitte: Erst lesen, verstehen, nachdenken und dann meckern.Gruß,
Jogy


Abgesehen davon das Dein letzter Satz auf eher Dich zutrifft und nicht auf mich reden wir beide von der gleichen Sache, aber irgendwie trotzdem aneinander vorbei ;-)

Natürlich darf kein Händler eine Herstellergarantie bewerben die es garnicht gibt, aber soetwas soll es ja auch geben. Aber darum ging es mir auch nicht.

Es ging mir darum, das es einen großen Unterschied macht wenn ein Händler mit Garantie oder mit Gewährleistung wibt. Natürlich macht es auch einen Unterschied wenn der Händler mit Hersteller-Garantie wirbt. Dabei stellt sich die Frage ob der Händler überhaupt mit einer Herstellergarantie werben darf ? Egal womit er wirbt oder nicht, er muß sich an die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung halten und darf nicht gleich vom ersten Tag an den Hersteller verweisen. Er kann es im schlimmsten Fall nur so machen wie halt im ganz oben gennannten fall von E-Bug und nach was weiß ich 1,5 Jahren sagen "abgelehnt"

Der Unterschied wäre es, wenn der Händler wörtlich mit "2 Jahren Garantie" auf sein Prudukt wirbt und nicht mit "2 Jahren Hersteller-Garantie" In einem solchen Fall kann der Händler sich innerhalb der 2 jahren NICHT auf die gesetzliche Gewährleistungsregelung, von wegen nach 6 Monaten Beweislastumkehr berufen, er muß voll dafür gerade stehen.
Es soll viele Urteile in dieser Form geben wo mit Garantie geworben wurde aber nur Gewährleistung gewährt wurde, oder wo mit Garantie geworben wurde aber dann auf Hersteller-Garantie verwiesen wurde.

Wir bekommen das schon irgendwie hin ;-)

Viele Grüße
Lucky B-)
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