Re(8): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
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.  Re: www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert  (3io am 04.01.2006, 23:53:41)
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Re(8): www.e-bug.de absolut nicht empfehlenswert
12.01.2006, 22:56:01
Du gehst wieder nur auf Dinge ein die ich einfach der Vollständigkeit halber
geschrieben habe, aber nicht auf den Punkt um den es sich dreht.Ich versuch es
noch ein letztes Mal, dann gebe ich es auf...Das war Deine Aussage... um es
noch deutlicher zu machen, nur mal den Teil auf den es wirklich ankommt:"Bei
einer Garantie ist der Verkäufer auch verpflichtet"Eine Garantie verpflichtet
den Verkäufer zu gar nichts, da sie in aller Regel nicht vom Verkäufer sondern
vom Hersteller eingeräumt wird. Ist es jetzt endlich klar?Der Satz müßte
lauten:"Bei einer Garantie ist der Hersteller verpflichtet"oder"Bei einer
Garantie ist der Garantiegeber verpflichtet"Der Verkäufer hat in diesem Satz
nichts verloren, die Garantie des Herstellers verpflichtet ihn zu rein gar
nichts. Und wenn er einen Garantieaustausch für den Kunden durchführt, dann
darf er dafür eine Aufwandsentschädigung berechnen.Zudem ist auch die Angabe
"2 Jahre" schlichtweg falsch, eine Garantie gilt so lange wie in den
Garantiebedingungen festgelegt und während dieser kompletten Zeit wird
angenommen daß es - so weit abgedeckt - ein Garantieschaden ist (§443 (2)
BGB).Gruß, Jogy


Du scheinst es wirklich nicht so zu verstehen. Was Bitte hast Du immer mit deinem Verweis auf dem Hersteller wenn es um Garantie geht ??? Ich versuchs auch noch ein letztes mal. Grantie kann geben wer will, Hersteller,Händler, Du oder ich, Jeder.
Wer die Garntie gibt steht auch dafür gerade, über den genannten Zeitraum der dabei genannt wird mit allen Ein oder Ausschlüssen die dabei im Kleingedruckten stehen.

Fallbeispiel: Der Hersteller bietet keine Garantie sondern lediglich die gesetzliche Regelung die da lautet 2 Jahre Gewährleistung. Der Händler preist das Prudukt mit 2 Jahren Gewährleistung genauso an die er auch dem Kunden gewähren tut / muss.

Fallbeispiel: Der Hersteller bietet 2 Jahre Garantie auf sein Produkt. Der Händler bietet gleichlautend 2 Jahre Hersteller-Garantie an, muß und darf sich aber nicht über seine 2 Jahre Gewährleistung hinwegsetzen. Der Kunde kann entweder wie im Eingangsfall (e-Bug) nach 1,5 Jahren eine Ablehung seiner Forderungen vom Händler korrekt erwarten aber sich beim Hersteller direkt auf seine 2 Jahre Garantie berufen. Der Hersteller springt bzw. muß für sein Garantieversprechen einstehen. Ganz klare Sache.

Jetzt der Knackpunkt wo wir aneinander vorbei reden:
Gleicher Fall bla,bla...aber der Händler bietet das Produkt mit 2 oder weiß der Teufel mit wieviel Jahren Garantie an, deutlicher gesagt: Das Produkt ist so geil das ich euch dafür 2-3-4 Jahre darauf Garantie gebe, er darf es wie gesagt, jeder darf es. Im Reklamationsfall nach z.B. 1,5 Jahren darf er jetzt nicht einfach auf den Hersteller verweisen, egal auch wenn der Hersteller 30 Jahre Garantie bietet, er der Händler ist verpflichtet sie zu erbringen. Der Kunde kann dies ohne Probleme beim Händler einklagen / einfordern. Er kann natürlich trotzdem an den Hersteller gehen wenn dieser ein großzügiges Ganatieangebot hat.Rechtlich muß der Händler ganz klar haften.

Was ist daran falsch zu verstehen ???
Werde noch beschugge hier, ich leite beruflich seit vielen Jahren die Reklamations -/ und Gewährleistungsabwicklung in der AG wo ich beschäftigt bin....irgendwas mach ich wohl falsch...thats Live


Viele Grüße
Lucky
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