SOKÜ Telering und A1? Gesetzwidriges Verhalten vgl § 22 TKG
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Stellungnahme von Telering dazu....
19.01.2006, 13:14:30
Mich befasst genau dieses Thema seit Tagen:

Mail von Telering aufgrund Beschwerde der Nicht-Erreichbarkeit:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

ich beziehe mich auf Ihr Mail vom 08.01.2006.

Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung liegt keine Klage gegen tele.ring vor.

Wir empfehlen Ihnen direkt mit der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, Tel.: +43 (0) 1 58058 - 0, Fax: +43 (0) 1 58058 - 9191 E-Mail: rtr@rtr.at Kontakt aufzunehmen.


Beste Grüße

XXXXXXXXXXXXXX
tele.ring Kundenservice



Meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herern!

Es ist für mich nicht relevant wer wem klagt. Ich möchte nur darauf
hinweisen dass das Problem noch immer besteht und erwarte mir als ihr Kunde,
dass sie die Fragen vom vorherigen Mail eingehend beantworten. Ich bin nicht
zufrieden, solange ich mein Handy nicht vollwertig nutzen kann.

Freundliche Grüße,

XXXX XXXXXXXXXXX


Telering:

Sehr geehrter Herr  XXXX,

danke für Ihre Nachricht!

Wir können die Erreichbarkeit dieser 0720er Rufnummern nur einrichten, wenn uns ein Einrichtungsauftrag vorliegt. Einen solchen haben wir bis dato noch nicht erhalten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, diesbezüglich auch die RTR zu kontaktieren.


Haben Sie noch Fragen, so stehen wir Ihnen gerne auf unserer kostenlosen tele.ring Serviceline unter 0800-650 650 zur Verfügung - rund um die Uhr!

Mit freundlichen Grüßen

XXX XXXXXXX
tele.ring Kundenservice


Meine Antwort:

S.g. Damen u. Herren,

ich muss nun nochmals die selbe von ihnen noch unbewantwortete Frage wie im
früheren E-Mail stellen:

Ich gehe doch richtig davon aus, falls von meinem Handy bestimmte
Geschäftspartner von mir nicht erreichbar sind, ich einfach keine
vollwertige Telefondienstleistung von ihnen bekomme.

Bitte bestätigen sie mir, dass ich auf Grund dessen meinen Vertrag vorzeitig
kündigen darf?

Fakt ist, dass ich bei meinem alten Betreibe One dieses Problem nicht hatte,
warum soll ich mir die Mühe mit der RTR antun wenn sie mit andere Betreiber
nicht zur Zusammenschaltung fähig sind. One und T-Mobile sind schon dazu
fähig, vielleicht sollten sie sich mal bei ihrem neuen Eigentümer T-Mobile
darüber informieren wie man zusammenschaltet.

MfG

XXX XXXXXXXXX



Telering:

Sehr geehrter Herr  XXXXXXXXXX,

danke für Ihre Nachricht!

Die Bedingungen eines Vertragsstornos sind nicht gegeben, da diese Erreichbarkeit kein Vertragsbestandteil ist.


Derzeit ist der Verkaufsprozess noch nicht abgeschlossen, da die mögliche Übernahme noch kartellrechtlich und regulatorisch von der zuständigen Wettbewerbsbehörde und die Telekom Control Kommission geprüft werden muss.

Bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses bleibt tele.ring nach wie vor ein eigenständiges Unternehmen



Mit freundlichen Grüßen

XXX XXXXXXXX
tele.ring Kundenservice



Mir reicht es! Die schreiben absichtlich an dem Thema vorbei. Seit dem E-Mail wo ich fragte warum es vom Telering-Busienss-Festnetz (Preselect) zu 0720 funktioniert, aber von Telering Mobil aus nicht haben sie es am nächsten Tag auch vom Festnetz gesperrt!!!

Ich habe den Sachverhalt beim Fernmeldebüro angezeigt, ich empfehle das jeden anderen auch. Die RTR kann hier nicht viel ausrichten, ihr höchstes Mittel ist eine Anzeige beim Fernmeldebüro. Das Fernmeldebüro ist die nächste Behörde wo die RTR als auch Endkunden Anzeigen gegen Telekom-Betreiber einreichen können.

Viele halten mich für einen verrückten Streithansl, aber ich lasse mir nicht auf dem Kopf sch***en. Immerhin verstoßen sie gegen ein Gesetz und boykottieren damit VoIP. Und sie wären blöd wenn sie nicht blockieren würden, immerhin funktioniert das schon seit einem Jahr bei unserem Rechtssystem ohne Recht aufs Recht.

19.01.2006, 13:14 Uhr - Editiert von fleptin, alte Version: hier
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Re(2): Stellungnahme von Telering dazu....
19.01.2006, 15:35:05
Hallo!

Hier die Fax-Nummern u. Adressen der Fernmeldebüros:
http://tinyurl.com/9v2fz

Bitte schick die Anzeige an das für dein Bundesland zuständige Fernmeldebüro.
Das ist mein Text, bitte nicht 1 zu 1 übernehmen sondern entsprechend anpassen:


Anzeige wg. Verstoß gegen §22 Abs. 1 TKG (2003) und §4 Abs. 4 KEM-V

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich zeige hiermit die beteiligten Unternehmen

Telering Telekom Service GmbH
Hainburger Straße 33
1030 Wien,

Mobilkom Austria AG & Co KG
Obere Donaustraße 29
1020 Wien

wegen Verdacht auf Verstoß gegen §22 Abs 1 TKG (2003) an. Weiters zeige ich das Unternehmen

Mobilkom Austria AG & Co KG
Obere Donaustraße 29
1020 Wien

auch wegen Verdacht auf Verstoß gegen §4 Abs. 4 KEM-V an.

Begründung:
Ich bin seit April 2005 Kunde der Fa. Telering und habe die zugewiesene Rufnummer 0699/1******* (portierte ehemalige One Nummer). Weiters bin ich Kunde der Firma Indigo Networks, welche unter dem Produktnamen sipgate (http://www.sipgate.at ) VoIP-Telefonanschlüsse in Österreich verkauft. Die mir von Indigo Networks zugewiesene Rufnummer lautet 0720/50****.

Es war mir im April und Anfang Mai 2005 ohne Probleme möglich von meinem Telering-Handy aus meine eigene VoIP-Nummer zu erreichen und darüber zu telefonieren. Ab ca. Mitte Mai 2005 gab es immer mehr Probleme wie „Netzfehler“ am Display und Besetztzeichen. Wenige Tage später bekam man beim Anruf von Telering Mobil auf die 0720er-Nummer nur mehr eine Stimme zu hören „Die gewünschte Rufnummer ist von Ihrem Anschluss nicht erreichbar. The number you have dialed is not available from your line.“
Ich stelle auch fest, dass meine 0720er-Nummer ohne Probleme vom Festnetz der Telekom-Austria, Tele2 UTA und vom Mobilnetz von T-Mobile, Tele2, Yess und One erreichbar ist.

Weiters fiel mir auf, dass dieses Problem vor allem den Rufnummernblock von Indigo Networks betrifft, andere VoIP-Anbieter mit 0720er Nummer problemlos erreichbar sind. Ich kann nicht beurteilen wie weit Indigo Networks an diesem Umstand mitverantwortlich ist.

Auffallend ist, dass sehr wohl von einem Festnetz-Anschluss mit Preselect von Telering die 0720er-Nummer problemlos erreichbar ist.
Im Jänner 2006 hatte ich mehrmals E-Mail-Kontakt mit dem Telering Kundenservice bzgl. meinem Problem der Nicht-Erreichbarkeit. Anfragen wurden nicht, bzw. nicht eingehend beantwortet und Probleme auf den anderen Betreiber verschoben. Auch auf die Frage warum der Verbindungsaufbau von Telering-Mobil auf diese Nummer nicht, aber von Telering-Preselect-Festnetz auf die Nummer sehr wohl funktioniert wurde nicht eingegangen.

Einen Tag nach dem E-Mail von Telering funktionierte plötzlich die 0720er Nummer vom Preselection-Festnetz von Telering auch nicht mehr, hier kommt die gleiche Ansage wie von Telering Mobil. Ich vermute daher keinen technischen Grund sonder bewussten Blockade eines VoIP-Anbieters. Die Rufnummer war zuvor monatelang problemlos vom Telering Preselect-Festnetz erreichbar.

Die weibliche Stimme die ansagt, dass die Rufnummer nicht erreichbar ist, ist die gleiche Stimme wie bei der Netz-Testrufnummer 062/10000 („Wir begrüßen sie bei Telering...“). Ich schließe daraus, dass diese Ansage tatsächlich von Telering selbst kommt und nicht von einem dritten Carrier.

Bzgl. der Anzeige wg. §4 Abs. 4 KEM-V gegen die Mobilkom:

Vom Handy der Mobilkom Austria ist meine 0720er-Nummer ebenfalls nicht erreichbar. Indigo-Networks hat auf der Webseite http://www.sipgate.at  eine Möglichket zur Umgehung dieses Problems beschrieben, indem man anstatt 0720xxxxxx die Rufnummer 01/962720xxxxxx wählt. Das ergibt eine 13stellige Rufnummer ohne der führenden Null. Nach dem Veröffentlichen dieser Möglichkeit war mein Anschluss von Indigo Networks ohne Probleme über diese Wiener Vorwahl erreichbar, allerdings gab es Wochen später wieder Probleme. Bei Telering Mobil treten auch hier teilweise Probleme (Netzfehler am Display) auf. Diese sind allerdings sporadisch, ich kann nicht feststellen ob Telering Verursacher dieser Fehler ist. Allerdings funktionierte plötzlich die Rufnummer von der Mobilkom Austria nicht. Angeblich beantwortet die Mobilkom Austria Kundenanfragen damit, dass nur 12stellige Rufnummern geroutet werden. Da allerdings das Wiener Ortsnetz von allen Netzen verpflichtet erreichbar sein müsste, sollten auch 13stellige Nummern in Wien gemäß &4 Abs. 4 KEM-V erreichbar sein.

Ich vermute hier auch eine bewusste Blockade der Mobilkom Austria weil
a) Der Zeitpunkt dass diese Nummer nicht erreichbar ist kurz nach Bekanntwerden der Umgehung mit der Wiener Vor-Rufnummer.
b) Beispielsweise sämtliche Rufnummern mit Zimmerdurchwahl des Linzer Julius-Raab-Studentenwohnheimes (0732/244031-xxxx wobei xxxx für die vierstellige Zimmernummer steht, somit 13stellig) sehr wohl von der Mobilkom Austria ohne Probleme erreichbar sind.

Ich fordere daher das Fernmeldebüro auf, sämtliche Möglichkeiten die in ihrem Wirkungsbereich liegen auszuschöpfen um die gesetzlich verpflichtende Erreichbarkeit dieser Rufnummern möglichst bald herzustellen.

Freundliche Grüße



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Re(5): SOKÜ Telering und A1? Gesetzwidriges Verhalten vgl § 22 TKG
18.01.2006, 13:26:22
OK, die KEM-V hab ich nicht im Kopf gehabt.

Edith:
Die aktuelle Fassung lautet übrigens:

§ 4. (1) Betreiber öffentlicher Telefonnetze sowie -dienste haben die nationale
Erreichbarkeit von nationalen Rufnummern und öffentlichen Kurzrufnummern mit einer
Rufnummernlänge von maximal zwölf Ziffern sicherzustellen.
(2) Aus der Verpflichtung nach Abs. 1 kann kein Recht auf Inanspruchnahme eines
unter einer Rufnummer von einem Dienstleister angebotenen Dienstes abgeleitet werden.
Bei einer zulässigen Einschränkung des Dienstes durch den Dienstleister ist eine
entsprechende Information des Rufenden sicherzustellen.
(3) Die internationale Erreichbarkeit von nationalen Rufnummern ist in den Bereichen
800, 810 und allen quellnetztarifierten Rufnummernbereichen jedenfalls aus allen
Vertragsparteien des EWR sowie der Schweiz zuzulassen. Falls ein Dienstleister seine
internationale Erreichbarkeit in den Bereichen 800 oder 810 einschränken möchte, ist der
Kommunikationsnetzbetreiber, von dessen zugehörigem Kommunikationsnetz aus der
Dienst angeboten wird, berechtigt, solche Anrufe sofort zu beenden.
(4) Die Länge einer nationalen Rufnummer darf zwölf Ziffern nicht überschreiten. Sie
darf jedoch 13 Ziffern betragen, wenn die Erreichbarkeit gemäß § 22 TKG 2003 über Abs. 1
hinausgehend sichergestellt ist.


Hier bin ich zu wenig Jurist, um Abs.2 zu verstehen. Ist für mich ein leichter Widerspruch zu Abs.1

Da Abs.4 auf das TKG verweist, haben die Anbieter eine passende Ausrede. Eine 13-stellige Rufnummer wird "wahrscheinlich" nicht über Abs.1 §22 TKG hinaus erreichbar sein.


Hier der genannte Paragraph aus dem TKG:
§ 22. Betreiber öffentlicher Telefonnetze oder -dienste haben
  1. Interoperabilität zwischen den Teilnehmern aller öffentlichen
     Telefonnetze herzustellen;
  2. Interoperabilität auch für Anrufe in den europäischen
     Telefonnummernraum sicherzustellen;
  3. im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten
     die Interoperabilität auch für Anrufe zu geografisch nicht
     gebundenen Rufnummern aus anderen Mitgliedstaaten
     sicherzustellen, sofern der gerufene Teilnehmer nicht Anrufe
     aus bestimmten geografischen Gebieten aus wirtschaftlichen
     Gründen eingeschränkt hat.


Und die Böswilligkeit musst du ihnen erst nachweisen und das wird schwer werden.

18.01.2006, 13:33 Uhr - Editiert von steiger, alte Version: hier
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Re: SOKÜ Telering und A1? Gesetzwidriges Verhalten vgl § 22 TKG
20.01.2006, 09:57:13
Ich hatte gerade ein längeres, sehr interessantes Gespräch mit einem Herren der RTR.

IANAL, aber ein paar Aussagen zu 0720
Die Aussage von sipgate, dass sie keinen Vertrag abschließen müssen, dürfte tatsächlich falsch sein. Für jede Interconnection muss auch eine gültige Vereinbarung getroffen werden. das weigert sich sipgate zu tun. Daher auch keine Verbindung.
(Etwas simpel ausgedrückt, aber so sieht es aus) Ein Verfahren ist im Anrollen, um die Sachlage zu klären.
Auf meine Frage, ob das jetzt bei jedem neuen Anbieter so passieren wird, meinte er, falls sich die nicht einigen, wird es wohl nicht anders gehen.


Und hier zur 01/962xxx Thematik
Die 12 oder 13 Stellen Problematik ist weitreichender als TKG und KEM-V darstellen. Fakt ist aber, dass Mobilkom Anrufe an andere 13-stellige Nummern zustellt und sie damit zeigen, dass sie dazu technisch in der Lage sind. Aus diesem Grund müssten sie auch die 01/962 Anrufe zustellen. Über dieses Argument müssten sie eher zu knacken sein, als über die TKG und KEM-V Paragraphen.


Erschwerend ist aber, dass die Vergabe der 01/962 Nummern in einem Graubereich liegt. Für VoIP Anschlüsse, die nicht eindeutig geographisch zuordenbar sind, darf keine geographische (Festznetz-) Nummer vergeben werden. Die 01/962 Nummern gehören einer "Telekom Info Service". Es ist also fraglich, ob die Nummern überhaupt für diesen Zweck an sipgate weitergegeben werden dürfen.
Ausserdem müsste eine Beschwerde bei der RTR über die Nichterreichbarkeit die "Telekom Info Service" einreichen und nicht sipgate.


Als Stelle der Nummernvergabe ist die RTR auch berechtigt, Anbietern die Nummern wieder zu entziehen, falls diese die Nummern nicht im rechtlichen Rahmen verwenden. Es wäre also denkbar, dass sipgate und/oder "Telekom Info Service" dann ganz ohne Nummern dastehen.

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