Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
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Re: Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
16.02.2006, 20:56:36
Hallo!

Ich habe im Jahr im Schnitt 10000 Garantie/Gewährleistungsfälle mit 3 Mitarbeitern.
1 Reklamation kostet alleine nur mit Versand und Personalkosten mindestens 10 Euroiroinononnenen ohne noch die anderen Kosten welche für ein Service anfallen (die sind nicht wenig).

Ich würde sagen je nach Aufwand sind 10-30€ auf jeden Fall gerechtfertigt.


Super ist es zum Beispiel wenn du etwas nach Irland schicken mußt-da kostet der Versand schon einiges, oder man muß 20 Minuten mit einer Hotline Telefonieren bis man eine RMA bekommt, und würde das von einen Techniker geführt, wäre die Arbeitszeit fast schon teurer als wenn der Router zB 50,- oder ein Brenner der 41,- kostet.
Noch dazu kommt wenn zB Lexmark ein Punkt für Punkt Programm durchgeht ob der Drucker auch wirklich defekt.Es kommt leider auch vor, das Hersteller eine Prüfpauschale verrechnen kann, wenn das Gerät keinen Fehler zeigt.


Bei Geräten welche bei unserer Fa. gekauft wurden, verechnen wir allerdings keine Pauschale.


Allgemein:
Nach 6 Monaten und einen Tag tritt die Beweislastumkehr der Gewährleistung in Kraft.
Das Nachweisen, daß der Mangel schon bei Kauf vorhanden war, wird relativ schwer sein.
Wenn dies nicht möglich ist, hat man *TRÖT*s noch eine Herstellergarantie, und diese Garantiebedinungen stellt alleine nur der Hersteller.Sprich der Händler müßte das Gerät nicht einmal annehmen und zur Garantie einschicken.

Aber im GH Forum stehen mit sicherheit einige Händler welche für bei ihnen gekaufte Ware auch die Garantieabwicklung in kulanter Weise ohne Berechnung machen.

cu


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Re(3): Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
18.02.2006, 23:41:42
ch kann mir nicht recht vorstellen, dass ein händler in den ersten 6 monaten auf den abwicklungskosten sitzen bleibt und diese nicht vom hersteller der ja schuld ist ersetzt bekommt.

Lieber ufo12, ich muss dich einer Illusion berauben. Zumindest im Computerhandel fällt mir kein Hersteller ein, der einem Händler Abwicklungskosten erstatten würde. Weder während der Gewährleistung noch in der Garantiezeit. Egal, ob du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Es ist - ganz im Gegenteil - während der letzten zwanzig Jahre immer schlimmer geworden. Manche Hersteller lehnen Garantieabwicklung über Distri oder direkt vom Kunden her überhaupt ab.

Grund: Rationalisierung. Wahrscheinlicher Hintergedanke: Einen kleinen Händler kostet eine Rücksendung dann ein mittleres Vermögen. Wenn er Pech hat, darf er dann koreanisch, Mandarin o.ä. lernen, um reparierte oder getauschte Ware jemals zurückzubekommen. Da verzichtet er doch meist gleich auf die Einsendung und der Hersteller spart sich den Schaden, den der Händler ganz alleine tragen darf.

Dass solche Fälle (nicht nur) bei CWsoft vorgekommen sind, ist Fakt. Dass in solchen Fällen Abwicklungsgebühren rückerstattet würden, wirst auch du nicht annehmen. ;)

Weiters wird es jedem Händler schon passiert sein, dass er Produkttausch bzw. Refurbished Ware erst 6-12 Wochen nach Einsendung retour bekommen hat. Pech gehabt, das Board kannst Du in die Rundablage verfrachten, das kauft keiner mehr, und der Kunde hat ohnehin schon ein neues. Abwicklungskosten? Siehe oben. Wertverfall, weil zwei Generationen alt? Überleg mal...

Kunde bringt ein mechanisch ruiniertes Board (oder einen abgefackelten, weil "über*TRÖT*en" Prozessor, eine Grafikkarte, die den Kühlerwechsel leider nicht üerlebt hat etc.). Händler kann den kleinen Kratzer über zwei Leiterbahnen nicht gleich sehen, sendet das Board zum Hersteller. Zurück kommt nach ein paar Wochen ein Board (das selbe) mit ein zwei geklebten roten Pfeilen und einer Rechnung über z.B. zwei Stunden Technikerzeit vom Feinsten (und Teuersten) samt Beschreibung, welche Fehler die beiden übersehenen Beschädigungen verursachen. Natülich zahlst der Händler die Rechnung und bekommt keine Mühen ersetzt; Porto auch nicht. Ja, natürlich, das Board kann er auch schmeissen.

Waren nur ein paar Beispiele - ich will niemanden fadisieren.
  
Euer CWsoft,
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Re(5): Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
19.02.2006, 09:33:24
auf der anderen seite bin ich sicher, dass es mit der grösse des händlers im sinne von einkaufsvolumen = macht zu tun hat. dass ein hofer oder amazon auch nur auf einem einzigen garantiefall "sitzen" bleibt kann ich nicht glauben.

Gut, ich sehe ein, Amazon Hofer größer als DITech. ;) So klein andererseits ist DITech nun auch wieder nicht. Nimm den Computerhandel in Österreich, und geh mal davon aus, dass - wenn es um Größe geht - DITech und alle größenmäßig darunterliegenden Händler mit den erwähnten Kosten "sitzen" bleiben. Wieviele Händler in Österreich bleiben dann noch übrig?

ch dachte dass der wettbewerb in den meisten bereichen der hardwarehersteller insofern funktioniert, dass der händler zwischen "guten" und schlechten herstellern die wahl hat und firmen ignoriert die ihn mit garantieware hängen lassen.

Ein Händler hat meist nur eine Wahl: keine. Nimmt er nämlich aus diesen Gründen bestimmte Hersteller aus dem Programm, wird er dafür a) gescholten und b) verkauft er dann oft gar nichts mehr.

Beispiel CWsoft aus früheren Tagen: "Warum verkauft ihr keine Asus Boards?" Na genau deshalb. Dadurch haben wir mal gleich auf 90% potentielle Kunden, für die Asus ihr Ein-und-Alles ist, verzichten müssen. Wir waren gerade groß genug, um aus den restlichen 10% noch Nahrung zu bekommen.

Zweites Beispiel: DITech, auch nicht lange her: http://forum.geizhals.at/t359089,2767867.html#2767867

wenn es so ist wie du sagst, dann würden bei den niedrigen spannen in eurem gewerbe ein paar problemfälle mir garantieansprüchen bei einer geräteserie das betreffende produkt unwirtschaftlich machen

Ja, das versuchen ich und ein paar andere Euch seit Jahren klarzumachen. ;)

auf jeden fall erschütternd wenn die hersteller ihre qualitätsprobleme auf das konto der einzelhändler abwälzen.

Falscher Denkansatz: Die Hersteller wälzen nicht (nur) ihre Qualitätsprobleme ab, sondern die Kosten auf das schwächste Glied in der Kette. Alles muss billiger werden! Händler sind gegenüber ihren Lieferanten (Distributoren) nicht durch das KSchG geschützt, die Distributoren gegenüber den Herstellern auch nicht, da zählt bestenfalls ein wenig die globale Größe, die Händler nicht erreichen können.
  
Euer CWsoft,
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