Re(3): Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
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Re(3): Bearbeitungsgebühr bei Garantieabwicklung durch den Händler
18.02.2006, 23:41:42
ch kann mir nicht recht vorstellen, dass ein händler in den ersten 6 monaten auf den abwicklungskosten sitzen bleibt und diese nicht vom hersteller der ja schuld ist ersetzt bekommt.

Lieber ufo12, ich muss dich einer Illusion berauben. Zumindest im Computerhandel fällt mir kein Hersteller ein, der einem Händler Abwicklungskosten erstatten würde. Weder während der Gewährleistung noch in der Garantiezeit. Egal, ob du dir das jetzt vorstellen kannst oder nicht.

Es ist - ganz im Gegenteil - während der letzten zwanzig Jahre immer schlimmer geworden. Manche Hersteller lehnen Garantieabwicklung über Distri oder direkt vom Kunden her überhaupt ab.

Grund: Rationalisierung. Wahrscheinlicher Hintergedanke: Einen kleinen Händler kostet eine Rücksendung dann ein mittleres Vermögen. Wenn er Pech hat, darf er dann koreanisch, Mandarin o.ä. lernen, um reparierte oder getauschte Ware jemals zurückzubekommen. Da verzichtet er doch meist gleich auf die Einsendung und der Hersteller spart sich den Schaden, den der Händler ganz alleine tragen darf.

Dass solche Fälle (nicht nur) bei CWsoft vorgekommen sind, ist Fakt. Dass in solchen Fällen Abwicklungsgebühren rückerstattet würden, wirst auch du nicht annehmen. ;)

Weiters wird es jedem Händler schon passiert sein, dass er Produkttausch bzw. Refurbished Ware erst 6-12 Wochen nach Einsendung retour bekommen hat. Pech gehabt, das Board kannst Du in die Rundablage verfrachten, das kauft keiner mehr, und der Kunde hat ohnehin schon ein neues. Abwicklungskosten? Siehe oben. Wertverfall, weil zwei Generationen alt? Überleg mal...

Kunde bringt ein mechanisch ruiniertes Board (oder einen abgefackelten, weil "über*TRÖT*en" Prozessor, eine Grafikkarte, die den Kühlerwechsel leider nicht üerlebt hat etc.). Händler kann den kleinen Kratzer über zwei Leiterbahnen nicht gleich sehen, sendet das Board zum Hersteller. Zurück kommt nach ein paar Wochen ein Board (das selbe) mit ein zwei geklebten roten Pfeilen und einer Rechnung über z.B. zwei Stunden Technikerzeit vom Feinsten (und Teuersten) samt Beschreibung, welche Fehler die beiden übersehenen Beschädigungen verursachen. Natülich zahlst der Händler die Rechnung und bekommt keine Mühen ersetzt; Porto auch nicht. Ja, natürlich, das Board kann er auch schmeissen.

Waren nur ein paar Beispiele - ich will niemanden fadisieren.
  
Euer CWsoft,
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