speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
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Re(8): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
17.03.2006, 15:05:44
Bevor wir hier völlig sinnlos weiterdiskutieren, empfehle ich dir die leicht verständliche Broschüre des Bundesministeriums über Gewährleistung:
https://broschuerenservice.bmsg.gv.at/PubAttachments/REKLAMIEREN.pdf

Danach kannst du dir § 932 ABGB durchlesen, vielleicht hilft dir das ja weiter. Dort kommt nämlich der von dir so heftig gesuchte Begriff "Autausch" gleich mehrmals vor. Falls du dir die entsprechende Gesetzesstelle nicht besorgen kannst:

Rechte aus der Gewährleistung

  § 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
  (2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
  (3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
  (4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.

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Re(10): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 11:01:36
wenn ein Teil hin ist, kannst überall innerhalb der 6 Monate einen Austausch fordern ?

Nein! Nur dort, wo du das Teil gekauft hast.

Praktisches Beispiel: Du kaufst um 299 Euro einen TFT-Monitor. Nach zwei Monaten funktioniert er nicht mehr. Du schleppst ihn zum Händler, wo du ihn gekauft hast, und ersuchst unter Hinweis auf deinen Gewährleistungsanspruch um Tausch.

1. Wenn der Händler das gleiche Modell noch lagernd hat, muss er den Bildschirm austauschen. Nicht sofort, aber innerhalb relativ kurzer Frist - länger als 14 Tage wird er sich in diesem Fall nicht Zeit lassen dürfen. Gute Händler tauschen bei eindeutigen Fehlern aber meistens sofort.

Alternativ dazu könntest du auch die Garantie beim Hersteller einfordern. Kann aber Nachteile haben: Zum Unterschied zu den gesetzlich geregelten Gewährleistungsrechten ist die Garantie eine freiwillige Zusage des Herstellers und kann an Bedingungen gebunden sein (etwa: Originalverpackung vorhanden, muss auf eigene Kosten nach Shanghai eingeschickt werden,... alles in den Garantiebedingungen nachzulesen) und kann auch Nachteile brigen. Wird der auf Garantie getauschte Monitor wieder kaputt - innerhalb von sechs Monaten nach dem Originalkauf - gilt keine Gewährleistung mehr, weil es sich ja nicht mehr um das beim Händler gekaufte Gerät handelt.

2. Ist das gleiche Gerät nicht mehr lagernd, kann der Händler versuchen, eine Verbesserung (Reparatur) vorzunehmen. Dazu stehen ihm in diesem Fall etwa zwei Wochen zur Verfügung. Sinnvollerweise wird man dem Händler danach schriftlich noch eine Nachfrist von weiteren 7 Tagen stellen und kann dann den Kauf rückabwickeln. Also: Geld zurück - Ware zurück.

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Re(11): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 12:13:27
Ok, also nach durchlesen der tollen Borschüre. Viel hab ich dabei zwar nicht gelernt, aber scheinbar reiten wir auf Details herum. So soll es sein.

1.) In erster Line Verbesserung oder Austausch (wenn dem Händler nicht unzumutbare Kosten entstehen)

Ok, darauf kann man mal eingehen. Was sind unzumutbare Kosten in einer Branche wo jeder €uro schon den Gewinn eines Produktes so stark mindert, dass es unzumutbar wäre ?

Kleines Beispiel:

1 TFT, sagen wir mal 300 €. Der Kunde bringt den zurück und meint der ist defekt und möchte gern ein anderes Produkt. Er besteht auf UMTAUSCH. Sagen wir, das Ding wurde vor 5 Monaten gekauft und der Händler hat auch noch einen lagernd.

Nun ist es aber so, wenn dieser umgetauscht wird, dass der Händler diesen TFT im Normalfall NICHT mehr zum Vollpreis verkaufen kann, weil er 1. schon im Betrieb war und 2. eben nicht mehr Original ist.

Also für den Händler bedeutet das, dass er das Teil für max. 260 € verkaufen kann.

Zeig mir einen Händler, welcher 40€ Spanne auf einen TFT hat. Findest vermutlich heutzutage nicht mehr wirklich. Egal, gehen wir davon aus, wenn der Händler das tun würde - also das Teil um  260 € zu verkaufen - macht er ein kräftiges MINUS (Die Annahme ist relativ realistisch)

Ok, Wie ist das Gewährleistungsrecht dann zu sehen?

A) Der Händler muss umtauschen (Weil der Kunde sich das ja aussuchen kann) - Macht dabei aber mind. 40 € Verlust
B) Der Händler muss umtauschen, darf aber die 40 € abziehen, weil das die unzumutbaren Kosten darstellen
C) Der Händler muss nicht umtauschen - wegen eben der unzumutbaren Kosten.

Wie verhällt sich diese Geschichte in der Praxis. Ich weiss schon wie sie sich bei uns verhält, aber ich will gern mal die Theorie dazu wissen.

PS: Gehen wir davon aus, dass angemessene Fristen eingehalten werden (die komischerweise nicht beschrieben werden)

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Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 13:01:28
Du bist noch nicht lange hier Gast, gell? ;) Oder Du würdest auch versuchen, Niki Lauda klarzumachen, dass er nichts von der Formel 1 versteht. Find ich echt erheiternd. Weniger erheiternd finde ich, dass Du doch glatt die Wahrung von Konsumentenrechten als "scheinbar reiten wir auf Details herum" bezeichnest.

1.) In erster Line Verbesserung oder Austausch (wenn dem Händler nicht unzumutbare Kosten entstehen)

Ob Verbesserung oder Austausch liegt nach derzeitiger Gesetzeslage primär im Interesse/Wunsch des Kunden begründet.

1 TFT, sagen wir mal 300 €. Der Kunde bringt den zurück und meint der ist
defekt und möchte gern ein anderes Produkt. Er besteht auf UMTAUSCH. Sagen
wir, das Ding wurde vor 5 Monaten gekauft und der Händler hat auch noch einen
lagernd.

So brutal das klingen mag: Austausch nicht nur zumutbar, sondern bei Kundenwunsch nach entsprechender Prüfung der Sache und ihrer Mängel auch zwingend erforderlich. Natürlich nicht bei Mängeln, die nur durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Krater am Display nach Gebrauch, Pixelfehler (wenn keine Null-Fehler-Garantie besteht -  ich verkürze hier jetzt absichtlich) etc. sind keine Mängel, die dem Händler unterzuschieben sind.

Bitte jetzt nicht "Austausch" mit "Sofortaustausch" zu verwechseln! Es ist auch zumutbar, den TFT binnen zweier Wochen zu tauschen.

Ja, der Händler verliert bei JEDER RMA Geld (und gar nicht wenig), das ist bedauerlich, aber eine Tatsache. Eine RMA-bwicklung kostet viel mehr Geld, als sich hier manche Kinder/Jugendliche vorstellen können. Dieses Thema wurde hier aber auch schon oft abgehandelt.

Ok, Wie ist das Gewährleistungsrecht dann zu sehen?

Wie immer. Die Gültigkeit von Gesetzen ist wenig von Standpunkten abhängig.

A) Der Händler muss umtauschen (Weil der Kunde sich das ja aussuchen kann) -
Macht dabei aber mind. 40 € Verlust
B) Der Händler muss umtauschen, darf aber die 40 € abziehen, weil das die
unzumutbaren Kosten darstellen
C) Der Händler muss nicht umtauschen - wegen eben der unzumutbaren Kosten.

Leider und meiner Meinung nach ungerechterweise A). Ich würde für B) plädieren, aber - siehe oben.

Wie verhällt sich diese Geschichte in der Praxis. Ich weiss schon wie sie sich
bei uns verhält, aber ich will gern mal die Theorie dazu wissen.

Was jetzt? Praxis oder doch Theorie?

PS: Gehen wir davon aus, dass angemessene Fristen eingehalten werden (die
komischerweise nicht beschrieben werden)

Im Regelfall werden derzeit 2-3 Wochen von Richtern als angemessen gewertet. Was ifür den Computerhandel allerdings eine Zumutung darstellt.

GrummelGrumpf
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Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 16:51:37
Viel hab ich dabei zwar nicht gelernt

Das liegt allerdings nur an dir.
Was sind unzumutbare Kosten

Steht doch ohnedies genau da!

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Wegen eines nicht funktionierenden Lautsprechers wirst keinen neuen Mercedes bekommen, wegen eines nicht funktionierenden Lautsprechers wirst du aber einen neuen TFT bekommen.
wo jeder €uro schon den Gewinn eines Produktes so stark mindert, dass es unzumutbar wäre ?

Ich sehe im Gesetzestext keinen Hinweis, dass die Gewinnspanne der mangelhaften Ware von Belang wäre.
Was wäre die Alternative? Deiner Logik folgens, wäre der Händler dann zu überhaupt keiner Reaktion verpflichtet, weil nur diese nichts kostet - Gewährleistung wäre dann völlig abgeschafft - und genau das wollte der Gesetzgeber verhindern.
Wenn du die stenographischen Parlamentsprotokolle liest, wirst du sogar erkennen, dass mit "unverhältnismäßig hohem Aufwand" grundsätzlich die Verbesserung (Reparatur) gemeint war. Ein Händler also nicht gezwungen werden kann zu reparieren (z.B. weil da die Daten der Festplatte erhalten bleiben), als einfach zu tauschen.
1 TFT, sagen wir mal 300 €. Der Kunde bringt den zurück und meint der ist
defekt und möchte gern ein anderes Produkt. Er besteht auf UMTAUSCH. Sagen
wir, das Ding wurde vor 5 Monaten gekauft und der Händler hat auch noch einen
lagernd.

Der Händler wird prüfen, ob der TFT tatsächlich defekt ist. Ist er nicht defekt, wird nicht getauscht. Ist der TFT defekt, wird getauscht.
dass der Händler diesen TFT im Normalfall NICHT mehr zum Vollpreis verkaufen kann,

Na sicher! Wer wird schon einen nicht funktionierenden TFT kaufen?
Deine restlichen Schlussfolgerungen sind damit hinfällig.
A) Der Händler muss umtauschen (Weil der Kunde sich das ja aussuchen kann) - Macht dabei aber mind. 40 € Verlust

Ja, er muss umtauschen. Ob und wieviel Verlust er damit macht, hängt von seinem Vertrag mit dem Hersteller oder Distributor ab. Ich kenne Verträge, wo der Distributor kostenlos ersetzt, aber auch Verträge, wo der Hersteller das Risiko eines Mangels gegen entsprechende Abschlagszahlung an den Händler überwälzt. "Deine" 40 Euro Verlust sind daher nur irgendeine Zahl, genausogut wie jede andere.
B) Der Händler muss umtauschen, darf aber die 40 € abziehen, weil das die unzumutbaren Kosten darstellen

Nein! 40 Euro sind durchaus zumutbar und zudem nicht zutreffend. Ganz im Gegenteil ist es für den Konsumenten unzumutbar, für ein funktionierendes Gerät im Nachhinein auch noch 40 Euro Zuzahlung leisten zu müssen. Absoluter Wahnsinn!
C) Der Händler muss nicht umtauschen - wegen eben der unzumutbaren Kosten.

Nein! Der Austausch ist zumutbar. Lies den Gesetzestext und versuche ihn zu verstehen.
angemessene Fristen eingehalten werden (die komischerweise nicht beschrieben werden)

Sicher sind die nicht angegeben. Für den Austausch eines mangelhaften CD-Brenners (2 Minuten) sind andere Fristen einzuhalten als für den Austauschs und die Neuplanung eines mangelhaften Dachstuhls (2 Monate?).

18.03.2006, 17:00 Uhr - Editiert von Beta, alte Version: hier
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