Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
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Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 13:01:28
Du bist noch nicht lange hier Gast, gell? ;) Oder Du würdest auch versuchen, Niki Lauda klarzumachen, dass er nichts von der Formel 1 versteht. Find ich echt erheiternd. Weniger erheiternd finde ich, dass Du doch glatt die Wahrung von Konsumentenrechten als "scheinbar reiten wir auf Details herum" bezeichnest.

1.) In erster Line Verbesserung oder Austausch (wenn dem Händler nicht unzumutbare Kosten entstehen)

Ob Verbesserung oder Austausch liegt nach derzeitiger Gesetzeslage primär im Interesse/Wunsch des Kunden begründet.

1 TFT, sagen wir mal 300 €. Der Kunde bringt den zurück und meint der ist
defekt und möchte gern ein anderes Produkt. Er besteht auf UMTAUSCH. Sagen
wir, das Ding wurde vor 5 Monaten gekauft und der Händler hat auch noch einen
lagernd.

So brutal das klingen mag: Austausch nicht nur zumutbar, sondern bei Kundenwunsch nach entsprechender Prüfung der Sache und ihrer Mängel auch zwingend erforderlich. Natürlich nicht bei Mängeln, die nur durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Krater am Display nach Gebrauch, Pixelfehler (wenn keine Null-Fehler-Garantie besteht -  ich verkürze hier jetzt absichtlich) etc. sind keine Mängel, die dem Händler unterzuschieben sind.

Bitte jetzt nicht "Austausch" mit "Sofortaustausch" zu verwechseln! Es ist auch zumutbar, den TFT binnen zweier Wochen zu tauschen.

Ja, der Händler verliert bei JEDER RMA Geld (und gar nicht wenig), das ist bedauerlich, aber eine Tatsache. Eine RMA-bwicklung kostet viel mehr Geld, als sich hier manche Kinder/Jugendliche vorstellen können. Dieses Thema wurde hier aber auch schon oft abgehandelt.

Ok, Wie ist das Gewährleistungsrecht dann zu sehen?

Wie immer. Die Gültigkeit von Gesetzen ist wenig von Standpunkten abhängig.

A) Der Händler muss umtauschen (Weil der Kunde sich das ja aussuchen kann) -
Macht dabei aber mind. 40 € Verlust
B) Der Händler muss umtauschen, darf aber die 40 € abziehen, weil das die
unzumutbaren Kosten darstellen
C) Der Händler muss nicht umtauschen - wegen eben der unzumutbaren Kosten.

Leider und meiner Meinung nach ungerechterweise A). Ich würde für B) plädieren, aber - siehe oben.

Wie verhällt sich diese Geschichte in der Praxis. Ich weiss schon wie sie sich
bei uns verhält, aber ich will gern mal die Theorie dazu wissen.

Was jetzt? Praxis oder doch Theorie?

PS: Gehen wir davon aus, dass angemessene Fristen eingehalten werden (die
komischerweise nicht beschrieben werden)

Im Regelfall werden derzeit 2-3 Wochen von Richtern als angemessen gewertet. Was ifür den Computerhandel allerdings eine Zumutung darstellt.

GrummelGrumpf
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