Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
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Re(12): speicherkarte bei mediamarkt austauschen???
18.03.2006, 16:51:37
Viel hab ich dabei zwar nicht gelernt

Das liegt allerdings nur an dir.
Was sind unzumutbare Kosten

Steht doch ohnedies genau da!

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

Wegen eines nicht funktionierenden Lautsprechers wirst keinen neuen Mercedes bekommen, wegen eines nicht funktionierenden Lautsprechers wirst du aber einen neuen TFT bekommen.
wo jeder €uro schon den Gewinn eines Produktes so stark mindert, dass es unzumutbar wäre ?

Ich sehe im Gesetzestext keinen Hinweis, dass die Gewinnspanne der mangelhaften Ware von Belang wäre.
Was wäre die Alternative? Deiner Logik folgens, wäre der Händler dann zu überhaupt keiner Reaktion verpflichtet, weil nur diese nichts kostet - Gewährleistung wäre dann völlig abgeschafft - und genau das wollte der Gesetzgeber verhindern.
Wenn du die stenographischen Parlamentsprotokolle liest, wirst du sogar erkennen, dass mit "unverhältnismäßig hohem Aufwand" grundsätzlich die Verbesserung (Reparatur) gemeint war. Ein Händler also nicht gezwungen werden kann zu reparieren (z.B. weil da die Daten der Festplatte erhalten bleiben), als einfach zu tauschen.
1 TFT, sagen wir mal 300 €. Der Kunde bringt den zurück und meint der ist
defekt und möchte gern ein anderes Produkt. Er besteht auf UMTAUSCH. Sagen
wir, das Ding wurde vor 5 Monaten gekauft und der Händler hat auch noch einen
lagernd.

Der Händler wird prüfen, ob der TFT tatsächlich defekt ist. Ist er nicht defekt, wird nicht getauscht. Ist der TFT defekt, wird getauscht.
dass der Händler diesen TFT im Normalfall NICHT mehr zum Vollpreis verkaufen kann,

Na sicher! Wer wird schon einen nicht funktionierenden TFT kaufen?
Deine restlichen Schlussfolgerungen sind damit hinfällig.
A) Der Händler muss umtauschen (Weil der Kunde sich das ja aussuchen kann) - Macht dabei aber mind. 40 € Verlust

Ja, er muss umtauschen. Ob und wieviel Verlust er damit macht, hängt von seinem Vertrag mit dem Hersteller oder Distributor ab. Ich kenne Verträge, wo der Distributor kostenlos ersetzt, aber auch Verträge, wo der Hersteller das Risiko eines Mangels gegen entsprechende Abschlagszahlung an den Händler überwälzt. "Deine" 40 Euro Verlust sind daher nur irgendeine Zahl, genausogut wie jede andere.
B) Der Händler muss umtauschen, darf aber die 40 € abziehen, weil das die unzumutbaren Kosten darstellen

Nein! 40 Euro sind durchaus zumutbar und zudem nicht zutreffend. Ganz im Gegenteil ist es für den Konsumenten unzumutbar, für ein funktionierendes Gerät im Nachhinein auch noch 40 Euro Zuzahlung leisten zu müssen. Absoluter Wahnsinn!
C) Der Händler muss nicht umtauschen - wegen eben der unzumutbaren Kosten.

Nein! Der Austausch ist zumutbar. Lies den Gesetzestext und versuche ihn zu verstehen.
angemessene Fristen eingehalten werden (die komischerweise nicht beschrieben werden)

Sicher sind die nicht angegeben. Für den Austausch eines mangelhaften CD-Brenners (2 Minuten) sind andere Fristen einzuhalten als für den Austauschs und die Neuplanung eines mangelhaften Dachstuhls (2 Monate?).

18.03.2006, 17:00 Uhr - Editiert von Beta, alte Version: hier
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