E-Bug Deutschland Alfeld
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E-Bug Deutschland Alfeld
23.01.2007, 20:06:25
Hallo,

als erstes muss ich sagen das ich bisher keine Probleme mit E-Bug gehhabt habe.
Bin schon länger Kunde hier und konnte bisher E-Bug meinen Freunden und Bekannten immer empfehlen.
Mal zur Sachlage:

Ich habe für meinen Sohn am 15.05.06 von seinem Konfer-Geld Teile im Wert von 1300 € gekauft.

Jetzt hat die am 15.05.06 gekauft Grafikkarte Sapphire 512MB Radeon X1800 XT bulk PCIe am 23.12.06 den Geist aufgegeben.

Mein Sohn war im Internet am chatten als auf einnmal der Lüfter sehr hoch und laut drehte, danach wurde das Bild schwarz.
Erschrocken stellt er den Rechner aus. Als ich die Karte ausbaute, roch sie verbrannt aus dem Kühlkörper.
An dem Rechner und der Grafikkarte wurde nichts über*TRÖT* oder sonstige Tuningsachen durchgeführt.

Also ab mit der Karte nach E-Bug und reklamiert. Jetzt wird mir gesagt, das ich nachweisen soll das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.

Hallo ??? Wie denn das ???

Da brennt irgendein SMD-Bauteil wegen schlechter Verarbeitung durch, und ich soll das unter den riesen Lüfter beim Kauf erkennen ?
Die Garantiezeit läuft meines Wissens 2 Jahre. Aber das dieser Mangel jawohl nicht
beim Kauf zu erkennen war, ist wohl für jeden ersichtlich oder ?

Es wird mir jetzt ein Zeitwert für die Grafikkarte von 140€ angeboten, lächerlich.

Ich hoffe das jetzt hier jemand vom Support das liest und mir antwortet.

Ehrliche Haut

P.S.

Ja ich habe es unter er EMail probiert, aber da wird ja erst nach einer Woche auf eine mail geantwortet. Bei der angegeben Telefonnummer wird mir ja immer wieder gesagt, die Techniker sind in einem anderem Haus nebenan, die kann man nicht telefonisch erreichen, auch nicht per Chat oder ICQ.

Was mir aber wirklich zu denken gibt sind die vielen anderen Leidensgenossen die bei CIAO und DOOJOO ähnliches vom E-Bug Support berichten.
Gute Preise aber leider keinen Support.

Ich hoffe das wir und gütlich einigen können sonst muss wohl mein Anwalt her.
Obwohl ich bis jetzt mit E-Bug nur gute Erfahrungen gemacht habe.

23.01.2007, 20:12 Uhr - Editiert von EhrlicheHaut, alte Version: hier
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Re(4): E-Bug Deutschland Alfeld
24.01.2007, 08:40:32
na geh, du bist doch stammuser da sollt die aufklärung schon laaaang erfolgt sein :-P

x-beliebiger link http://www.konsument.at/konsument/detail-9557.htm

Und ich kann jetzt zwei Jahre lang reklamieren?
Es stimmt, dass die Frist für die Gewährleistung bei beweglichen Sachen auf zwei Jahre verlängert wurde. Allerdings gilt die erwähnte Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum. Später müssen dann Sie beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Das kann in der Praxis schwierig werden. Auch Mängel aufgrund typischer Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso verderbliche Waren.


http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)

Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
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Re(6): E-Bug Deutschland Alfeld
28.01.2007, 19:24:35
Hallo,

also erstmal wer in dem folgenden Text Fehler entdeckt darf sie behalten. ;-)

Mittlerweile habe ich mich einwenig beruhigt, und die Aussage mit einem Anwalt
zu meinem Recht (oder auch nicht) zu kommen waren falsch.

Inzwischen hatte ich auch schon regen E-Mail Kontakt mit dem Support E-Bug (wenn
man diesen so bezeichnen darf).

So nun die Fakten:

Bei meinen Nachforschungen bei der Firma Sapphire haben ergeben, das meine Grafikkarte nie als defekt gemeldet und auch nicht eine Garantieanfrage bestanden hat.
In der E-Mail von Sapphire steht:

" Der vertraglich geregelte Weg für einen Garantiefall wie meinen ist, das E-Bug diese Karte
an seinen Großhändler und von dort geht dann die Karte nach Sapphire (England)."

Dieser Weg ist für den Endkunden kostenfrei. Wenn ich jetzt die Karte direkt nach
Sapphire England schicke, muss ich eine Verwaltungspauschale von 25 englischen Pfund
zahlen.
Der Support von Sapphire sagte mir, das es für sie total unverständich sei, warum dieser Weg nicht bestritten wurde. Weil laut meiner Fehlerbeschreibung die Karte anstandlos
ausgetauscht worden wäre.

Die angebotene Gutschrift wurde mir auch nicht von der Firma Sapphire angeboten, würden sie auch nicht machen. Laut Support Sapphire.

Warum die Karte nicht weitergeschickt wurde konnte mir bis heute auch keiner mitteilen.

EhrlicheHaut




28.01.2007, 19:25 Uhr - Editiert von EhrlicheHaut, alte Version: hier
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Re: E-Bug Deutschland Alfeld
30.01.2007, 20:54:08
Hallo ??? Wie denn das ???

Es ist ganz so, wie das Gesetz es bei Gewährleistung vorschreibt: Gewährleistung gilt NUR für den Zustand der gekauften Ware ZUM KAUFZEITPUNKT.

Im ersten halben Jahr wird - wieder vom Gesetz her festgelegt - davon ausgegangen, dass der hervorgetretene Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat (das Gegenteil zu beweisen, läge beim Verkäufer; nachdem dieser Beweis sehr schwierig zu führen ist, wird üblicherweise darauf verzichtet).

Innerhalb der restlichen 18 Monate der 24 Monate Gewährleistung (bei beweglichen Gütern) hat - von Gesetzgeber so festgelegt - der Käufer den Beweis zu erbringen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Kann er diesen Beweis nicht erbringen, so ist die Reklamation nicht als Gewährleistungsfall zu behandeln.
Die Garantiezeit läuft meines Wissens 2 Jahre.

Nun, hier trügt Dein "Wissen". Garantie ist - im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Gewährleistung - eine freiwillige Mehrleistung eines Garantiegebers (meist, aber nicht immer, des Herstellers). Sie wird ausschließlich über die Garantiebedingungen geregelt.

Ist für Gewährleistung der Verkäufer (Händler) der einzige Ansprechpartner, hat dieser mit Garantie nur dann zu tun, wenn er selbst der Garantiegeber ist.
Gute Preise aber leider keinen Support.

Nun, das wäre an sich logisch; je weiter die Preise runtergehen, desto mehr muss anderswo gespart werden.

Hat aber mit Deinem Fall gar nichts zu tun.

GrummelGrumpf
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Re(7): E-Bug Deutschland Alfeld
01.02.2007, 12:44:08
Ich bin auch kein "Geiz ist geil" Fan, aber ich muß nunmal sehen was man für sein Geld bekommt.

...und Du hast eben bekommen, wonach Du geschaut hast - besonders niedrige Preise, dafür wenig bis kein Service (das eben auch nicht bezahlt "werden wollte"). Denn wegschicken (auf Deine Kosten) hätte man die Grafikkarte schon können - es sei denn, dass eine mechanische Beschädigung ersichtlich oder ein Schaden, der (auch) durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen konnte, reklamiert wurde.

Und da haben wir das nächste Problem: eine abgebrannte (verschmorte) Karte kann auch durch Überspannung (KEIN Garantiefall des Graka-Herstellers), durch Übertaktung (KEIN Garantiefall), durch Kurzschluss wegen Bastelei (KEIN Garantiefall) oder durch einen konstruktiven Platinenfehler (sogar Gewährleistung, aber sicher auch Garantie), schlechte Lötstelle (Funkenflug mit Folgen, Garantiefall) etc. entstanden sein.

In solchen Fällen kann erst der Hersteller/Garantiegeber sagen, ob Garantie anerkannt wird. Dann ist das Risiko für den Händler groß: Sollte eine mechanische Beschädigung (es reicht ein kleiner Kratzer auf der Platine) festgestellt werden, kommt neben den Transportkosten auch noch eine fette Rechnung des Herstellers für seine Arbeit an den Händler. Und wer zahlt die? Du? Nach diesen Postings zu schließen, niemals. Und wer soll dann zahlen?

Also nicht immer ist es so einfach, wie sich ein Kunde das Leben vorstellt.
Wo finde ich einen solchen Händler ?

Geizhals? Händlerliste? Bewertungen durchsehen?`Schlüsse ziehen? ;)

Wenn einer auf Deine Frage schreibt "Juhu! Mir hat der Computer Maier eine Festplatte außerhalb der Garantie ausgetauscht!" so ist das ein Einzelfall. Erst, wenn Du zwanzig GLAUBHAFTE Posting sieser Art findest, zeigt das eine Vorgehensweise - die aber troptzdem in Deinem Fall nicht unbedingt genauso angewendet werden muss.

GrummelGrumpf
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Re(9): E-Bug Deutschland Alfeld
22.03.2007, 17:44:25
Bei den aktuellen Gewinnspannen (die sich viele Händler selbst antun, um ganz billig sein zu können) ist es dem Händler natürlich schnurzpiepsegal, was die Garantie betrifft.
Denn Garantie gibt ja der Hersteller - und das ist nun mal Sapphire.

Warum soll der Händler Deine Garantiesache abwickeln? Kostet ihn nur Arbeit und Zeit. Ausserdem gibt es von den meisten Herstellern die Möglichkeit, die RMA selber abzuwickeln.

In Bezug auf die Gewährleistung hatte der Händler "Recht" weil er nur in den ersten 6 Monaten verpflichtet ist, einen Mangel zu beheben. Danach fällt diese Aufgabe (vorausgesetzt, das Teil war nicht von Anfang an defekt) auf den Hersteller, dem Händler kann egal sein.

Also mal kaufmännisch -> wenn ich ganze 2-3 Euro an einem € 400,- Teil verdient habe, würde ich
1. kein Telefonat führen wollen
2. keinen Mailverkehr führen wollen
3. keine RMA Nummer vergeben wollen
4. keinen RMA-Wareneingang machen wollen
5. keine Garantieprüfung (ob noch Garantie ist, wann gekauft und so...) durchführen wollen
6. kein Packerl an den Lieferanten (Disti) machen wollen
7. abwarten und nachtelefonieren
8. das reparierte/ausgetauschte Teil an den Kunden zurückschicken und dann noch diskutieren, wenn der Hersteller 6-8 Wochen benötigt hat.

Daher gilt meist: Billig einkaufen und Kohle sparen kann bei Defekt auch mal ein bissi Zeit, Nerven und Kohle kosten.

Aber es hat ja mit dem Herstellerservice tadellos geklappt.

lg.

sc007

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