Re(4): E-Bug Deutschland Alfeld
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E-Bug Deutschland Alfeld
23.01.2007, 20:06:25
Hallo,

als erstes muss ich sagen das ich bisher keine Probleme mit E-Bug gehhabt habe.
Bin schon länger Kunde hier und konnte bisher E-Bug meinen Freunden und Bekannten immer empfehlen.
Mal zur Sachlage:

Ich habe für meinen Sohn am 15.05.06 von seinem Konfer-Geld Teile im Wert von 1300 € gekauft.

Jetzt hat die am 15.05.06 gekauft Grafikkarte Sapphire 512MB Radeon X1800 XT bulk PCIe am 23.12.06 den Geist aufgegeben.

Mein Sohn war im Internet am chatten als auf einnmal der Lüfter sehr hoch und laut drehte, danach wurde das Bild schwarz.
Erschrocken stellt er den Rechner aus. Als ich die Karte ausbaute, roch sie verbrannt aus dem Kühlkörper.
An dem Rechner und der Grafikkarte wurde nichts über*TRÖT* oder sonstige Tuningsachen durchgeführt.

Also ab mit der Karte nach E-Bug und reklamiert. Jetzt wird mir gesagt, das ich nachweisen soll das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.

Hallo ??? Wie denn das ???

Da brennt irgendein SMD-Bauteil wegen schlechter Verarbeitung durch, und ich soll das unter den riesen Lüfter beim Kauf erkennen ?
Die Garantiezeit läuft meines Wissens 2 Jahre. Aber das dieser Mangel jawohl nicht
beim Kauf zu erkennen war, ist wohl für jeden ersichtlich oder ?

Es wird mir jetzt ein Zeitwert für die Grafikkarte von 140€ angeboten, lächerlich.

Ich hoffe das jetzt hier jemand vom Support das liest und mir antwortet.

Ehrliche Haut

P.S.

Ja ich habe es unter er EMail probiert, aber da wird ja erst nach einer Woche auf eine mail geantwortet. Bei der angegeben Telefonnummer wird mir ja immer wieder gesagt, die Techniker sind in einem anderem Haus nebenan, die kann man nicht telefonisch erreichen, auch nicht per Chat oder ICQ.

Was mir aber wirklich zu denken gibt sind die vielen anderen Leidensgenossen die bei CIAO und DOOJOO ähnliches vom E-Bug Support berichten.
Gute Preise aber leider keinen Support.

Ich hoffe das wir und gütlich einigen können sonst muss wohl mein Anwalt her.
Obwohl ich bis jetzt mit E-Bug nur gute Erfahrungen gemacht habe.

23.01.2007, 20:12 Uhr - Editiert von EhrlicheHaut, alte Version: hier
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.  Re: E-Bug Deutschland Alfeld  (Georg74 am 23.01.2007, 20:10:55)
..  Re(2): E-Bug Deutschland Alfeld  (Cereal_Poster am 24.01.2007, 08:45:22)
.  Re: E-Bug Deutschland Alfeld  (Somnatic am 23.01.2007, 20:12:20)
...  Re(3): E-Bug Deutschland Alfeld  (Somnatic am 24.01.2007, 08:25:50)
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Re(4): E-Bug Deutschland Alfeld
24.01.2007, 08:40:32
na geh, du bist doch stammuser da sollt die aufklärung schon laaaang erfolgt sein :-P

x-beliebiger link http://www.konsument.at/konsument/detail-9557.htm

Und ich kann jetzt zwei Jahre lang reklamieren?
Es stimmt, dass die Frist für die Gewährleistung bei beweglichen Sachen auf zwei Jahre verlängert wurde. Allerdings gilt die erwähnte Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum. Später müssen dann Sie beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Das kann in der Praxis schwierig werden. Auch Mängel aufgrund typischer Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso verderbliche Waren.


http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)

Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
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.....  Re(5): E-Bug Deutschland Alfeld  (Somnatic am 24.01.2007, 08:56:26)
......  Re(6): E-Bug Deutschland Alfeld  (gibberish am 24.01.2007, 09:40:12)
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....  Re(4): E-Bug Deutschland Alfeld  (duracell am 26.01.2007, 18:49:09)
. PLONKED von [Eliot]: dieser beitrag trägt nichts zum thema bei   (duffbeer am 27.01.2007, 09:56:32)
.  Re: E-Bug Deutschland Alfeld  ([Eliot] am 27.01.2007, 17:24:27)
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...  Re(3): E-Bug Deutschland Alfeld  ([Eliot] am 27.01.2007, 18:07:33)
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.  Re: E-Bug Deutschland Alfeld  (PCE am 13.08.2007, 16:41:13)
 

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