Maklerprovision
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Maklerprovision
30.03.2007, 13:10:48
Hallo!

Vielleicht hat hier wer schon ähnliches erlebt und kann uns weiterhelfen.

Wir haben vor ca. 2Wochen mit einem Makler eine Eigentumswohnung besichtigt und haben uns entschieden diese zu nehmen. Am nächsten Taghatten wir im Büro einen Termin und haben ein Kaufanbot unterzeichnet. Die Kosten waren für uns erschwinglich, also sind wir zur bank um einen Kredit zu beantragen. Laut Bank wäre die Kredithöhe bei unserem Einkommen gut leistbar, sie hat dann auch gleich Kontakt zum Maklerbüro aufgenommen das alles klar geht. Leider wurden wir einen Tag später von der Bank kontaktiert das wir den Kredit doch nicht bekommen weil mein Lebensgefährte auf der KSV Liste aufscheint. Er wußte bis dato nichts davon. Wir haben dann herausbekommen das er aufgrund einer nicht bezahlten Telefonrechnung den Eintrag bekam. Diese ist aber schon längst beglichen, er bleibt aber angeblich noch ca. 10Jahre auf der Liste.
Sprich; kein Kredit möglich. Jetzt haben wir den Makler informiert das wir leider die Wohnung nicht kaufen können. Angeblich kommen sie uns noch entgegen und verlangen nicht 10000Euro(Provision und Stornokosten) sondern "nur" 5000. Jetzt fragen wir uns ob das korrekt ist da es nicht mal einen Kaufvertrag sondern nur ein Anbot gibt.
Uns ist klar das Kosten angefallen sind, diese würden wir auch begleichen, nur sind etwas irritiert das wir die volle Maklerprovision bezahlen sollen die erst bei Unterzeichnung eines Kaufvertrages anfallen würden.

Kennt sich da vielleicht wer aus?

vielen Dank

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Re(12): Maklerprovision
30.03.2007, 19:58:50
Die RAIKA ist meine Hausbank,bzw meiner Eltern und das seit ca. 25Jahren.
Privatkonten, Firmenkonten,Autoversicherung, .....als läuft über diese Bank.
Mein Lebensgefährte ist aber bei der BA-CA. Die näheren Umständevon der
Telekomrechnung tun hier nicht viel zur Sache da sie seit ein paar Monaten
beglichen ist.

Wo habt Ihr den Kredit beantragt? Denn wenn die Raika unter diesen Umständen nein sagt, würden die "Umstände von der Telefonrechnung" zwar für uns noch immer keine Rolle spielen, aber die ausschlaggebende Komponente für die Ablehnung sein.
Bin schwanger geworden

Da gratuliere ich ganz herzlich! :)
Jetzt stellt sich halt nur die Frage ob die ganze Maklergebühr wirklich
gerechtfertigt ist?!

Das kommt a) auf den unterschriebenen Vertrag an (den ihr in Händen halten müsstet), auf die dort verwendeten Formulierungen und b) auch auf das Verhalten des Makler; hat der alles sauber (dem Gesetz und seinen Standesregeln nach) durchgezogen, so schaut es sehr nach zahlen aus.

Ich empfehle Euch ganz dringend einen Anwalt beizuziehen; in Eurem Fall macht das Sinn: Ihr werdet das mögliche Fehlverhalten des Maklers weder erkennen, noch einen Streit darum gewinnen. Ein Anwalt kann aber auch grundsätzlich hilfreich bei der Verhandlung des zu zahlenden Betrages sein - er wird i.d.R. ernst genommen.

Problem 1: Anwalt kostet Geld. Ja, wiewohl meist eine Erstberatung wieder auch nichts oder nicht die Welt kostet. Aber die Chancen MIT Anwaltshonorar billiger wegzukommen als ohne sind meiner Meinung nach intakt. Im übrigen wäre das ein Fall, der auch die AK interessieren würde; die sagen Dir recht flott, wie Eure Chancen stehen. Also: Nichts wie hin!

Problem 2:
Leider haben wir aber schon am Mo. einen Termin beim Makler wo wir dann die 5000 Euro bar bezahlen müssen.

Ich mache es äußerst ungern, rate aber in diesem Fall zu überraschender Krankheit und neuer Terminvereinbarung. Das wird dem Makler nicht schmecken, weil der ist wahrschinlich auch nicht blöd und weiß, dass die Zeit nicht für ihn arbeitet. Aber VORHER einen Anwalt zu kontaktieren, halte ich für eine Überlebensfrage - es sei denn, Ihr seid finanziell völlig sorglos und sorgenfrei.

In solchen Fällen SCHNELL (also unmittelbar bei Sicht eines möglichen Schadens) um Rat zu fragen, ist immer wichtig! Das nur für die Zukunft, für die ich Euch alles Gute wünsche!

GrummelGrumpf
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Re(5): Maklerprovision
01.04.2007, 13:12:37
nein, das ist leider nicht so! der makler hat völlig unabhängig von einer schadenersatzforderung des eigentümers anspruch auf sein honorar. der aktuell zitierte fall zeigt dies auch deutlich, ich stelle den text nachstehend ein, beim standard ist das meist nur kurz zugänglich.

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Vorsicht bei Kaufanboten

Schöne Wohnungen blenden oft die Augen der Interessenten. Doch Achtung vor leichtfertiger Unterschriftsleistung - Von Ursula Xell-Skreiner
Die Frühlingssonne überstrahlt sich täglich selbst, Frühjahrsgefühle werden wach – und somit auch der lang gehegte Wunsch nach einer eigenen, helleren Wohnung. Angebote gibt es viele, Vermittler allerorts.

Im Glückstaumel über die Entdeckung der lang ersehnten, schmucken Dachterrassenwohnung unterzeichnete ein jung vermähltes Paar dem Makler flugs ein Formular, das mit "Kaufanbot" übertitelt war. Beim Unterschreiben dachten die Ahnungslosen, dass sie die Wohnung nur reserviert hätten – für den Fall, dass sich keine bessere Bleibe finden sollte. Das war der Eindruck, den man im Gespräch mit dem Makler gewonnen hatte. Adresse, Preis, Nebengebühren und sogar der Vertragserrichter waren bereits vorgeschlagen. Nähere Gedanken machte man sich darüber nicht.

An Eigenkapital war nur ein Drittel des Kaufpreises vorhanden, weshalb eine Finanzierung unumgänglich war. Als erste Enttäuschung lehnte die Hausbank eine Finanzierung der Wohnung ab: zu teuer, keine ausreichenden Sicherheiten. Eine Pilgerreise von Bank zu Bank blieb gleichfalls erfolglos.

Doch es kam schlimmer. Der Eigentümer der Dachterrassenwohnung forderte plötzlich zur Unterschrift des nicht finanzierbaren Kaufvertrags auf. Zunächst glaubte man noch an einen schlechten Scherz. Man hätte die Wohnung ja nicht genommen. Der Albtraum wurde in Gestalt einer Klage auf Zuhaltung des Kaufvertrags Realität. Grund: Das Kaufanbot wurde vom Verkäufer durch Gegenzeichnung in Abwesenheit des jungen Paares akzeptiert. Was die jungen Interessenten nicht wussten: Die vorbehaltslose Unterfertigung eines Kaufanbots und seine Annahme durch den Verkäufer reichen für das Zustandekommen eines Kaufvertrags völlig aus! Die Unterschrift vor dem Notar dient lediglich noch der Form fürs Grundbuch. Die bloße Annahme des Kaufanbots reicht außerdem für die Verdienstlichkeit des Maklers und somit für die Fälligkeit seiner Provision aus!

Der großmütige Verkäufer hatte schließlich doch noch Erbarmen und erklärte sich bei Gericht mit einer Abschlagszahlung von bescheidenen 75.000 Euro einverstanden. Dies sei sein Schaden, zumal das zweitbeste Anbot um eben diesen Betrag geringer gewesen wäre. Auch der freundliche Anwalt ließ von seinem tariflichen Honorar etwas nach. Eisern blieb der Makler. Sein gutes Recht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25.3.2007)
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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§ 15 Maklergesetz
02.04.2007, 17:52:35
Text
   Provisionsvereinbarungen für Fälle fehlenden Vermittlungserfolgs

  § 15. (1) Eine Vereinbarung, wonach der Auftraggeber, etwa als
Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung, auch ohne
einen dem Makler zurechenbaren Vermittlungserfolg einen Betrag zu
leisten hat, ist nur bis zur Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen
Provision und nur für den Fall zulässig, daß
  1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben
     nur deshalb nicht zustandekommt, weil der Auftraggeber entgegen
     dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen
     des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten
     Grund unterläßt;
  2. mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein
     zweckgleichwertiges Geschäft zustandekommt, sofern die
     Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers
     fällt;
  3. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem
     Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustandekommt,
     weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene
     Möglichkeit zum Abschluß mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht
     mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person
     zustandekommt, weil der vermittelte Dritte dieser die
     Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
  4. das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustandekommt,
     weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-,
     Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
  (2) Eine solche Leistung kann bei einem Alleinvermittlungsauftrag
weiters für den Fall vereinbart werden, daß
  1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig
     ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
  2. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags
     vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom
     Auftraggeber beauftragten Maklers zustandegekommen ist, oder
  3. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags
     auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom
     Auftraggeber beauftragten Maklers zustandegekommen ist.
  (3) Leistungen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten als Vergütungsbetrag
im Sinn des § 1336 ABGB.

Anmerkung
Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform, wenn der
Auftraggeber Konsument ist (§ 31 KSchG, BGBl. Nr. 140/1979, idF
des Maklergesetzes).



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Re: Maklerprovision
11.04.2007, 23:36:17
Hatte so einen ähnlichen Fall:

Hab vor Jahren ein Haus zum Kauf gesucht. Hab dann eines gefunden um 180.000,- und die Bank hat auch zugesagt mir den Kredit dafür zu geben. Auch ein Vorvertrag wurde mit dem Verkäufer unterzeichnet. Nach 1 Woche hat der Verkäufer entschieden, das Haus doch nicht zu verkaufen. War zwar *PIEP*...aber man konnte da trotz Vorvertrag nix machen.
Der Makler hat übrigens seine Provision vom Verkäufer nicht bekommen, obwohl dieser vom Vorvertrag zurückgetreten ist.

Dann hab ich mir ein anderes Haus angesehen um 160.000,- Es war zwar etwas schlechter, da nicht voll ausgebaut, ging aber davon aus, dass es für die Bank kein Problem sein sollte, da es ja auch billiger war.
Beim Unterzeichnen des Vorvertrags hatte ich offenbar einen Geistesblitz und hab eine Zusatzklausel mit dem Makler vereinbart (dazugeschrieben), dass wenn die Bank es aus irgendeinem Grund ablehnen sollte, ich aus dem Schneider bin - also der Vorvertrag nichtig ist.

Das hat sich ausgezahlt. Die Bank hat tatsächlich abgelehnt, mir den Kredit für den Kauf dieses Hauses zu geben, da es als Sicherheit zu "schwach" war. Ich wusste eben nicht, dass es für die Bank gewisse Anforderungen gibt. Ich bekäme den Kredit nur dann, wenn ein Haus unterm Wert verkauft wird, also tatsächlich wertvoller ist als es der Käufer verkauft (weil er vielleicht gezwungen ist, es schneller verkaufen zu wollen und deswegen unterm Wert).

Der Makler war stinksauer und ich musste mir 2 Wochen lang am Telefon anhören, dass er mich klagen wird. Ich war Anfangs auch etwas verunsichert, aber mein anderer Makler hat mir zuversichert, dass er keine Chance hat, vor allem wegen meiner angefügten extra Klausel.

Schliesslich hab ich ein Haus um 180.000,- gefunden, das die Bank dann tatsächlich auch als Kreditwürdig befunden hat.


Und die Moral von der Gschicht: Makler bewegen sich auf dünnem Eis und blustern sich immer viel mehr auf, als ihnen tatsächlich zusteht. Es ist halt ein hartes Geschäft.

Also ein Tipp an alle: So eine Klausel kann viel Ärger ersparen und man ist auf der sicheren Seite. Manchmal sind Entscheidungskriterien für einen Kredit für Außenstehende sehr undurchsichtig. Man muss nur irgendwie schaffen dem Makler so eine Klausel einzureden.


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