Fotografieverbot
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Re: Fotografieverbot
07.05.2007, 23:04:10
Ja :)

In Österreich :

- Die Raffinerie
- Brücken (Gesetz aus dem 2. Weltkrieg)
- In Bahnhöfen und U-Bahn Stationen
- In vielen Gebäuden (Bei Privatgebäuden entscheidet der Hausherr)
- auf Privateigentum

aber: Gebäude die dauerhaft auf einem öffentlich zugänglichen Platz stehen, dürfen fotografiert werden, es sei denn, sie sind künstlerisch verziert (z.B. eingewckelt wie der Berliner Reichstag mal war)

- Auf Konzerten und Veranstaltungen (Ausnahme: Du hast eine Akkreditierung)
- Einsätze von Rettungsdiensten und der Polizei
- Gebiete, die militärisch genutzt werden
- Kunstwerke (sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt)

Wobei es immer noch einen Unterschied zwischen fotografieren und veröffentlichen gibt.

- So darfst Du im Prinzip jeden Menschen fotografieren, aber die Fotos nicht veröffentlichen, ausser es sind mehr als 7 Leute auf einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung und die Menschen sind nur Teil des Bildes und nicht besonders hervorgehoben.

- Fotos von personen des öffentlichen Interesses dürfen auch veröffentlicht werden, solange sie diese nicht in einer prekären Lage zeigen oder Ihrer Privatsphäre verletzen, ausser die Fotos wurden im Rahmen einer Veranstaltung gemacht, für die Du keine Akkreditierung besitzt

Im Ausland :

- Generall alles was mit Militär und Polizei zu tun hat
- Flughäfen, Bahnhöfe, Schiffe, Hafenanlagen, Raffenerien, Tankstellen,
- Manchmal auch Stadtien und Brücken
- In Rom (*im Kolloseum*)
- In Paris den Eifelturm bei Nacht

Alles nur Auszugsweise ...



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