Re(5): Ungültiger Gutschein, einseitige Vertragskündigung
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Re(5): Ungültiger Gutschein, einseitige Vertragskündigung
03.06.2007, 23:31:25
Ja, klingt sehr ähnlich. In einigen Aspekten ist es aber imho doch etwas anders.

Bei den Kurzparkscheinen (bzw. auch bei den Öffi-Vorverkaufscheinen) hat man als Normalbürger ja noch eine einigermassen realistische Chance, von der Ablauffrist zu erfahren. Ausserdem kann man die alten Scheine zumindest in einer beschränkten Zeitdauer gegen Bargeld zurücktauschen.

Bei den ÖBB-Kilometerbanken war es aber scheinbar so, dass man ca. 10 Jahre nach Einführung dieses Produktes bei einem ÖBB-Symposium (http://www.fahrgast.at/z99-2-2.htm ) die Einstellung der Kilometerbank beschloss, „da sie für den Schaffner einen zu hohen Arbeitsaufwand bedeutete“ (Originalzitat). Wie das ganze kommuniziert wurde, darüber habe ich aber trotz damals intensiver Forschung leider kein klares Bild erhalten. Zum einen gab es da die schon erwähnte Schaffner-Theorie mit den Briefen an Kunden, die der ÖBB eigentlich nicht namentlich bekannt sein können. Zum anderen formulierte der mit der Beschwerde befasste ÖBB-Mitarbeiter in dem E-Mail-Wechsel folgendes:
Die Km Bank war bis 03.09.1999 gültig, danach wurden Km Banken ein Jahr lang erstattet. Unsere Km Bank Benützer wurden von den Zugbegleitern auf diese Tarifänderung aufmerksam gemacht.

Sofern das wirklich so praktiziert wurde, ging diese Information jedenfalls an mir vorbei. Dies eventuell auch deshalb, da ich meine Kilometerbank in diesem Zeitraum auch mangels Bedarf nicht verwendet hatte.

Korrekterweise sei noch erwähnt, dass man mir im Zuge der Beschwerde noch folgendes Angebot machte:

Ich sollte meine Kilometerbank an das Büro in der Praterstrasse senden und würde dann einen „Restwert“ in Form von Gutscheinen zugesendet bekomen. Man wollte mir allerdings nicht mitteilen, wie sich der Restwert errechnete (Bearbeitungsgebührenabzug usw.) und welche Art von Gutscheinen mit welchen Einschränkungen das wären. Nebenbei war die im Zug bezahlte Strafgebühr natürlich auch kein Thema für eine Rückvergütung. Mein Vorschlag, für den Umtausch einfach persönlich in der Praterstrasse vorbeizukommen (das wäre für mich relativ einfach möglich gewesen) wurde ebenfalls abgelehnt.
Die Km-Bank können Sie am Praterstern 3 beim Empfang abgeben, Parteienverkehr gibt es bei der Erstattung leider keinen.

Ich hab auf diesen Kuhhandel dann doch aus prinzipiellen Gründen verzichtet.


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