Re(5): Muss eine Küche bei einer Mietwohnung integriert sein?
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Re(5): Muss eine Küche bei einer Mietwohnung integriert sein?
11.06.2007, 12:46:31
ich habs ja aus einem MRG-kommentar, ist also nicht auf meinem mist gewachsen. steht aber auch in anderen MRG-kommentaren drin (z.b. Prader, MRG-Kommentar, § 15a MRG, E 161), es gibt auch OGH-rechtsprechung dazu (z.b. OGH 5Ob2240/96i -> fehlen des spülbeckens = fehlen des kategoriemerkmales "küche").

ohne kochgelegenheit und ohne spüle ist es eine kategorie C wohnung, es gibt aber die möglichkeit des ausgleiches durch ein anderes gleich- oder höherwertiges merkmal.
wenn also de facto keine küche in der wohnung ist (die anschlüsse reichen nunmal nicht aus), kanns z.b. durch eine gasetagenheizung ausgeglichen werden. dadurch wäre es dann - obwohl fehlende küche, dafür aber mit gasetagenheizung - eine kategorie B. ist aber sehr EINZELFALLBEZOGEN.
in kategorie A wirst aber so nicht kommen, weil A ist immer sozusagen "all inclusive", da gibts keine gleichwertigen ausgleichsmöglichkeiten, weil alles was gleichwertig wäre, bei A sowieso drin sein muss.

wenn du selbst eine küche in die wohnung kaufst, bleibt es die kategorie zum zeitpunkt der wohnungsübernahme. es kann ja die wohnung nicht etwas aufwerten im sinne von "eine höhere miete ist gerechtfertigt", was du selbst gezahlt hast. wenn schon, dann muss die küche der vermieter einrichten.

wohnung ohne küche -> kategorie C, allenfalls B, wenn durch anderes gleichwertiges merkmal aufgewogen.
ob du nachträglich selbst eine küche reinstellst, hat darauf keine auswirkung. außer, du verkaufst die küche während der mietdauer an den vermieter und der lässt die küche drin, dann wäre es eine vom vermieter veranlasste aufwertung, was auch die kategorie anhebt.

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