Re(8): Muss eine Küche bei einer Mietwohnung integriert sein?
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Re(8): Muss eine Küche bei einer Mietwohnung integriert sein?
22.06.2007, 11:24:58
es ist sicher auch ein Frage, auf welchen Zeitraum man gedenkt, da zu wohnen.

Möglichkeit a):
* Unbefristete Hauptmiete
* niedrige Miete
* Lebenssituation des Mieters ist so, dass von einem langen Verbleib in der Wohnung auszugehen ist (sprich, stabile Familiensituation, keine wachsende, keine schrumpfende Familie, keine Pläne beruflich ins Ausland zu gehen, stabile berufliche/Einkommenssituation, etc. )
* die Gegend bzw. das Haus wird in den nächsten paar Jahren voraussichtlich nicht zum Slumgebiet - siehe andere Posts in diesem Thread 8-O
* und noch 100 weitere mögliche Faktoren ...
=> dann spricht nichts dagegen, sich selbst eine passende Küche einbauen zu lassen

Möglichkeit b)
* befristete Wohnung - möglichst nur auf 3 Jahre
* eher schlechte Wohnung, zweifelhafte Gegend, Haus
* hohe Miete
* "Übergangswohnung", weil sich Lebensumstände voraussichltich innerhalb der nächsten  2-3 Jahre stark ändern (Jungfamilie - noch keine Kinder; fast volljährige Kinder, die bald ausziehen werden, etc. etc.)
* mindestens 100 weitere mögliche Faktoren
=> dann wäre es vollkommen verrückt, ein paar Tausend Euro in die Hand zu nehmen  und in eine fremde Wohnung eine Küche zu installieren, die man am Ende auch noch entsorgen lassen darf. Auf eine vernünftige Ablöse zu hoffen ist in so einem Fall auch völlig illusorisch.

Fazit: mir erscheint der Wunsch nach einer Wohnung mit eingerichteter Küche in funktional einwandfreiem Zustand keineswegs absurd!  ;-)

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