Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer
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..  Re(2): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 13.07.2007, 22:29:40)
...  Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer  (nico am 13.07.2007, 22:34:33)
.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (Sajhtam am 13.07.2007, 22:29:48)
..  Re(2): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 13.07.2007, 22:34:12)
.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 13.07.2007, 23:26:36)
...  Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 14.07.2007, 13:36:24)
.....  Re(5): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 14.07.2007, 14:33:04)
.....  Re(5): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 11.08.2007, 15:02:24)
.....  Re(5): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 13.08.2007, 11:01:38)
...  Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 11.08.2007, 15:04:26)
.....  Re(5): Österreichs schlechtester Autofahrer  (Fly am 11.08.2007, 16:08:26)
..  Re(2): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 14.07.2007, 14:42:37)
.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (barbos am 14.07.2007, 15:14:07)
.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (mko am 14.07.2007, 15:19:58)
..  Re(2): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 14.07.2007, 15:34:35)
...  Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer  (mko am 14.07.2007, 16:24:06)
....  Re(4): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 14.07.2007, 16:32:02)
.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (FoTU am 15.07.2007, 00:09:37)
..  Re(2): Österreichs schlechtester Autofahrer  (dss am 15.07.2007, 13:08:21)
...
Re(3): Österreichs schlechtester Autofahrer
15.07.2007, 14:58:37
Ich glaube ich habs:

§ 7 Führerscheingesetz ist schwammig genug da was hineinzuinterpretieren.


                      Verkehrszuverlässigkeit

  § 7. (1) Als verkehrszuverlässig gilt eine Person, wenn nicht auf
Grund erwiesener bestimmter Tatsachen (Abs. 3) und ihrer Wertung
(Abs. 4) angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim
Lenken von Kraftfahrzeugen
  1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses
     Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen
     durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten
     Zustand gefährden wird, oder
  2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von
     Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer
     Handlungen schuldig machen wird.

siehe auch  Abs 3. Punkt 3

(3) Als bestimmte Tatsache im Sinn des Abs. 1 hat insbesondere zu
gelten, wenn jemand:

3. als Lenker eines Kraftfahrzeuges durch Übertretung von
     Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, das an sich geeignet
     ist, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, oder
     mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen die für das Lenken
     eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften
     verstoßen hat; als Verhalten, das geeignet ist, besonders
     gefährliche Verhältnisse herbeizuführen, gelten insbesondere
     erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen
     Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und
     vergleichbaren Einrichtungen sowie auf Schutzwegen oder
     Radfahrerüberfahrten, das Übertreten von Überholverboten bei
     besonders schlechten oder bei weitem nicht ausreichenden
     Sichtverhältnissen, das Nichteinhalten des zeitlichen
     Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren, sofern der
     zeitliche Sicherheitsabstand eine Zeitdauer von 0,2 Sekunden
     unterschritten hat und die Übertretung mit technischen
     Messgeräten festgestellt wurde, oder das Fahren gegen die
     Fahrtrichtung auf Autobahnen;




15.07.2007, 15:00 Uhr - Editiert von King_Uli, alte Version: hier
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.  Re: Österreichs schlechtester Autofahrer  (Atanos am 11.08.2007, 00:16:08)
 

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