Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
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Geschwindigkeitsübertretung - RsA-Brief??? ==> DIE AUFLÖSUNG <==
24.07.2007, 12:53:24
Hallo zusammen, ich hab mal eine blöde Frage:

Ich bin Ende Juni von den netten Herrn der Polizei mit der Radarpistole angeschossen worden (mich hat aber keiner rausgewunken oder ähnliches, sondern der Polizist war alleine an einer Stelle bei der man nicht zufahren kann) und zwar mit (soweit ich mich erinnern kann) mit ungefähr 80 auf dem Tacho, statt den erlaubten 50, war gerade dabei zu bremsen.

Nun bekomme ich heute einen Brief, dass versucht worden ist, mir ein behördliches Schriftstück zuzustellen und sie es morgen auchnoch mal versuchen, wo ich aber nicht zu Hause bin, also holen kann ich es erst donnerstags.


Ich glaube dass ich sicher nicht mehr als 85-90 am Tacho, machen also 80-85 in Wirklichkeit nach Abzug der Toleranzen oder?

Nur, was soll der Rsa-Brief?? Hatte mit einer Anynom-Verfügung gerechnet und bin jetzt irgendwie schockiert, dass ich einen RsA-Brief bekomme, weil ich bisher gedacht hab, dass es solche Briefe nur bei Nachschlulungen oder Vormerksystem-Einträgen geben soll...


Laut ÖAMTC:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1100913&menu_active=0194


Sollte es aber bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/H über der erlauten Geschwindigkeit im Ortsgebiet eine Strafe von ca 70 Euro und zusätzlich den Punkt 2a geben:


Anmerkung 2a:

Diese Delikte werden nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organstrafverfügung bestraft. Anonymverfügung sind zwar manchmal vorgesehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.

Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.




Bin ich ein Ausnahmefall, der ausgeforscht wird oder kann ich mich wegen der Sache eine Zeit lang von meinem Schein trennen? Probeführerschein habe ich keinen mehr...

Danke schonmal vorab



DIE AUFLÖSUNG von heute:


Der tolle Brief enthielt nur die Strafverfügung, nicht mal eine Lenkererhebung gar nichts sonst.....

Der Spaß (82kmh in der 50iger Zone) kostet mich 110 Euro und sonst nichts - wofür dann der Mega-Aufwand mit dem RsA-Brief  ??

Das soll mal einer verstehen....

Schönen Tag noch und vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Silke



25.07.2007, 15:13 Uhr - Editiert von Silke1910, alte Version: hier
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Re(3): Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
24.07.2007, 16:19:31
also ich hab mal alles gelesen, und bin immernoch ratlos...

zu schnell bin ich auf jeden Fall gefahren, lauf meiner Erinnerung aber maximal 85 laut Tacho... der Polizist hat wie gesagt nur mit der Radarpistole geschossen, kein Herauswinken nur ein böser Blick und eine Notiz auf seinem Block, da das Stück sehr befahren ist und stehen bleiben erst nach ca 500m möglich ist, wollte ich nicht zurücklatschen und mir das ansehen, weil ich nicht mit einem RsA Brief gerechnet hätte, sondern mir einer Anonymverfügung, die halt statt den 50 Euro Strafe 70 Euro stehen hat....

Mit der Geschwindigkeitsangabe der Polizei kanns ich ja eh nicht aufnehmen, ich weiss nur, dass ich nicht mehr als 90 gefahren bin, aber beweisen kann ich es nicht, bin leider alleine unterwegs gewesen.

Wenn die Strafe eine höhere Geschwindigkeit ansetzt, als ich glaube gefahren zu sein, habe ich ja keine Chance da rauszukommen oder? So wüst werden Polzisten ja hoffentlich nicht sein... oder doch?

Ich habe noch keine Vormerkungen und meine letzte Geschwindigkeitsübertretung ist zweieinhalb Jahre her, somit hoffe ich, dass ich keine benachteiligenden Faktoren habe?

Wenn wir mit 85km/h Geschwindigkeit rechnen  (nach Abzug aller Toleranzen) dann sollte ich doch zumindest meinen Schein nicht verlieren bzw nicht entzogen bekommen und eigentlich auch keine Nachschulung aufgebürtst bekommen oder?

Laut ÖAMTC gibt es keine Vormerkung für eine Geschwindigkeitsübertretung...

http://www.oeamtc.at/vormerksystem/


morgen bzw maximal übermorgen weiss ich mehr :)

DANKE


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Re(7): Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
24.07.2007, 21:58:33
Es ist Dein Recht!!!!!! die Messung anzuzweifeln!!!! Die Behörde muß Dir das Gegenteil beweisen.

Auf jeden Fall abwarten, bis Du ein behördliches Schriftstück in Händen hältst, die alle diese Angaben (Datum, Zeit und Ort der Messung) und die gemessene Geschwindigkeit enthalten muß!!!!!!!  Denn nur das kann beeinsprucht werden.

Dann die Unterlagen einfordern, weil Du z.B die Messung anzweifelst.

Auf keinen Fall mit der Behörde vorher z.B. telefonisch in Kontakt treten.

Dann:

Die Zeiten im Einsatzprotokoll (wo, wann und an welchem Ort) mit den Angaben auf der Verfügung vergleichen! Stimmt das mit den Angaben in der Verfügung überein, auch das im Protokoll angegebene Kennzeichen, die Farbe, die Marke u. Type (vielleicht beim Radl etwas kompliziert) vergleichen - Erfahrungswert: ein "N" statt einem "W" ist bereits entscheidend! Oft passieren auch Abschreibefehler bei der Anzeige des "Strassenaufsichtsorgans" an die BH!

Bei nicht ordnungsgemäßer Eichung (Fristen!) kann die Messung angezweifelt werden!!!!!

Bitte vor allen Dingen die Fristen nicht versäumen!!!  und wenn Du Unstimmigkeiten entdeckst, nicht mit einer Verfügung von der BH resignieren, sondern in die nächste Instanz gehen, oft glaubt die BH, mit einer Beharrung auf der Verfügung über Unzulänglichkeiten hinwegfahren zu können (eigene Erfahrung).

Bei einem Einspruch können meines Wissen max 10% (Verfahrenskosten) auf die ursprüngliche Strafe aufgeschlagen werden.

Hinweis: die einer Herabsetzung der ursprünglichen Strafe zeigt schon auf ein schlechtes Gewissen der Behörde hin, dann hartnäckig bleiben, bis hin zum UVS (Unabhängiger Verwaltungs- Senat)

Grüße
schrotti52




Eine gute Stellung ist besser als jede Arbeit.
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Re: Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
25.07.2007, 01:45:27

wenn ich mich also ungerecht behandelt fühle, kann ich die messung anzweifeln?


Sollte der Brief jetzt eine Lenkererhebung sein, kannst du das Ganze anzweifeln, ob das empfehlenswert ist sei dahingestellt.

Bei einer Verhandlung:
- werden die Mess- und Eichprotokoll eingefordert (somit ist ersichtlich ob Selbsttest etc. durchgeführt wurde)
- dann wird geprüft ob sich das Messgerät (zu 99% ein LTI) noch in der 3-jährigen Eichfrist befindet (das wird es zu 99% sein)
- dann wird geprüft ob der Beamte dazu geschult ist ein solches Messgeräte zu bedienen (auch zu 99,9%)
- dann wirst du sagen er könnte sich ja verschrieben oder jemand anderen gemessen haben
- dann wird geprüft ob der Beamte schon lange im Dienst ist --> wird er wahrscheinlich sein und ist somit vertrauenswürdig
- dann wirst du sagen, dass es auch eine Fehlmessung (Winkel-, Reflexions- Bedienfehler etc.) sein könnte --> Laser Messgerät würde Fehlermeldung anzeigen und kein Messergebniss
- und zum Schluss musst du 10 % mehr zahlen

Es gibt genug Leute die das Messergebniss anzweifeln, die meisten gingen aber leer aus.


bei groben übertretungen und fast 40km/h drüber ist sowas, machens keine anonymverfügung mehr (hab auch nachgefragt)

Ist eher von der Höhe der Strafe abhängig --> bis 220€, ist aber von BH zu BH unterschiedlich.
   .....schon mal ESP bei Tempo 400 ausprobiert?
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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