Re(5): Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
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Geschwindigkeitsübertretung - RsA-Brief??? ==> DIE AUFLÖSUNG <==
24.07.2007, 12:53:24
Hallo zusammen, ich hab mal eine blöde Frage:

Ich bin Ende Juni von den netten Herrn der Polizei mit der Radarpistole angeschossen worden (mich hat aber keiner rausgewunken oder ähnliches, sondern der Polizist war alleine an einer Stelle bei der man nicht zufahren kann) und zwar mit (soweit ich mich erinnern kann) mit ungefähr 80 auf dem Tacho, statt den erlaubten 50, war gerade dabei zu bremsen.

Nun bekomme ich heute einen Brief, dass versucht worden ist, mir ein behördliches Schriftstück zuzustellen und sie es morgen auchnoch mal versuchen, wo ich aber nicht zu Hause bin, also holen kann ich es erst donnerstags.


Ich glaube dass ich sicher nicht mehr als 85-90 am Tacho, machen also 80-85 in Wirklichkeit nach Abzug der Toleranzen oder?

Nur, was soll der Rsa-Brief?? Hatte mit einer Anynom-Verfügung gerechnet und bin jetzt irgendwie schockiert, dass ich einen RsA-Brief bekomme, weil ich bisher gedacht hab, dass es solche Briefe nur bei Nachschlulungen oder Vormerksystem-Einträgen geben soll...


Laut ÖAMTC:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1100913&menu_active=0194


Sollte es aber bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/H über der erlauten Geschwindigkeit im Ortsgebiet eine Strafe von ca 70 Euro und zusätzlich den Punkt 2a geben:


Anmerkung 2a:

Diese Delikte werden nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organstrafverfügung bestraft. Anonymverfügung sind zwar manchmal vorgesehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.

Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.




Bin ich ein Ausnahmefall, der ausgeforscht wird oder kann ich mich wegen der Sache eine Zeit lang von meinem Schein trennen? Probeführerschein habe ich keinen mehr...

Danke schonmal vorab



DIE AUFLÖSUNG von heute:


Der tolle Brief enthielt nur die Strafverfügung, nicht mal eine Lenkererhebung gar nichts sonst.....

Der Spaß (82kmh in der 50iger Zone) kostet mich 110 Euro und sonst nichts - wofür dann der Mega-Aufwand mit dem RsA-Brief  ??

Das soll mal einer verstehen....

Schönen Tag noch und vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Silke



25.07.2007, 15:13 Uhr - Editiert von Silke1910, alte Version: hier
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