Re(7): Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
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Geschwindigkeitsübertretung - RsA-Brief??? ==> DIE AUFLÖSUNG <==
24.07.2007, 12:53:24
Hallo zusammen, ich hab mal eine blöde Frage:

Ich bin Ende Juni von den netten Herrn der Polizei mit der Radarpistole angeschossen worden (mich hat aber keiner rausgewunken oder ähnliches, sondern der Polizist war alleine an einer Stelle bei der man nicht zufahren kann) und zwar mit (soweit ich mich erinnern kann) mit ungefähr 80 auf dem Tacho, statt den erlaubten 50, war gerade dabei zu bremsen.

Nun bekomme ich heute einen Brief, dass versucht worden ist, mir ein behördliches Schriftstück zuzustellen und sie es morgen auchnoch mal versuchen, wo ich aber nicht zu Hause bin, also holen kann ich es erst donnerstags.


Ich glaube dass ich sicher nicht mehr als 85-90 am Tacho, machen also 80-85 in Wirklichkeit nach Abzug der Toleranzen oder?

Nur, was soll der Rsa-Brief?? Hatte mit einer Anynom-Verfügung gerechnet und bin jetzt irgendwie schockiert, dass ich einen RsA-Brief bekomme, weil ich bisher gedacht hab, dass es solche Briefe nur bei Nachschlulungen oder Vormerksystem-Einträgen geben soll...


Laut ÖAMTC:

http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1100913&menu_active=0194


Sollte es aber bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/H über der erlauten Geschwindigkeit im Ortsgebiet eine Strafe von ca 70 Euro und zusätzlich den Punkt 2a geben:


Anmerkung 2a:

Diese Delikte werden nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organstrafverfügung bestraft. Anonymverfügung sind zwar manchmal vorgesehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.

Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.




Bin ich ein Ausnahmefall, der ausgeforscht wird oder kann ich mich wegen der Sache eine Zeit lang von meinem Schein trennen? Probeführerschein habe ich keinen mehr...

Danke schonmal vorab



DIE AUFLÖSUNG von heute:


Der tolle Brief enthielt nur die Strafverfügung, nicht mal eine Lenkererhebung gar nichts sonst.....

Der Spaß (82kmh in der 50iger Zone) kostet mich 110 Euro und sonst nichts - wofür dann der Mega-Aufwand mit dem RsA-Brief  ??

Das soll mal einer verstehen....

Schönen Tag noch und vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Silke



25.07.2007, 15:13 Uhr - Editiert von Silke1910, alte Version: hier
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Re(7): Geschwindigkeitsübertrerung - RsA-Brief???
24.07.2007, 21:58:33
Es ist Dein Recht!!!!!! die Messung anzuzweifeln!!!! Die Behörde muß Dir das Gegenteil beweisen.

Auf jeden Fall abwarten, bis Du ein behördliches Schriftstück in Händen hältst, die alle diese Angaben (Datum, Zeit und Ort der Messung) und die gemessene Geschwindigkeit enthalten muß!!!!!!!  Denn nur das kann beeinsprucht werden.

Dann die Unterlagen einfordern, weil Du z.B die Messung anzweifelst.

Auf keinen Fall mit der Behörde vorher z.B. telefonisch in Kontakt treten.

Dann:

Die Zeiten im Einsatzprotokoll (wo, wann und an welchem Ort) mit den Angaben auf der Verfügung vergleichen! Stimmt das mit den Angaben in der Verfügung überein, auch das im Protokoll angegebene Kennzeichen, die Farbe, die Marke u. Type (vielleicht beim Radl etwas kompliziert) vergleichen - Erfahrungswert: ein "N" statt einem "W" ist bereits entscheidend! Oft passieren auch Abschreibefehler bei der Anzeige des "Strassenaufsichtsorgans" an die BH!

Bei nicht ordnungsgemäßer Eichung (Fristen!) kann die Messung angezweifelt werden!!!!!

Bitte vor allen Dingen die Fristen nicht versäumen!!!  und wenn Du Unstimmigkeiten entdeckst, nicht mit einer Verfügung von der BH resignieren, sondern in die nächste Instanz gehen, oft glaubt die BH, mit einer Beharrung auf der Verfügung über Unzulänglichkeiten hinwegfahren zu können (eigene Erfahrung).

Bei einem Einspruch können meines Wissen max 10% (Verfahrenskosten) auf die ursprüngliche Strafe aufgeschlagen werden.

Hinweis: die einer Herabsetzung der ursprünglichen Strafe zeigt schon auf ein schlechtes Gewissen der Behörde hin, dann hartnäckig bleiben, bis hin zum UVS (Unabhängiger Verwaltungs- Senat)

Grüße
schrotti52




Eine gute Stellung ist besser als jede Arbeit.
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