Ich kanns kaum glauben...
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Beim Betrieb eines KFZ spielt das Verschulden keine Rolle
09.08.2007, 16:42:02
zumindest nicht für die Entstehung eines Anspruchs, denn ein KFZ-Halter haftet nach dem EKHG schon für die Betriebsgefahr:

"Das EKHG regelt die Haftung für Schäden, die durch ein Kfz oder eine Eisenbahn verursacht wurden. Es handelt sich um eine Haftung für sog Betriebsgefahr, eine Gefährdungs- oder Nichtverschuldenshaftung. Für Eisenbahnen haftet der Betriebsunternehmer, für Kfz der Halter."

"Ein Zusammenhang mit dem Betriebsvorgang einer Eisenbahn wird von der Rspr auch für Unfälle beim Ein- und Aussteigen angenommen. Ein Unfall beim Betrieb wird auch dann angenommen, wenn ein Kraftfahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht mehr in Bewegung ist: Der OGH stellt nämlich beim Beurteilen der Kraftfahrzeugbetriebsgefahr nicht nur auf den sog maschinentechnischen Standpunkt ab, sondern beachtet auch verkehrstechnische Gesichtspunkte. So gelten etwa gefährlich abgestellte Kraftfahrzeuge – zB unbeleuchtete oder auf einem Eisenbahnübergang oder auf einem Autobahnfahrstreifen oder beim Auftanken abgestellte, allenfalls auch Unfälle beim Be- oder Entladen, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden – als noch im Betrieb. Ebenso, wenn bspw ausgeflossenes Öl eine Straße verschmutzt. – Auch diese „Fälle” findet das EKHG Anwendung."

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap9_0.xml?section-view=true;section=2#DasEKHGalsBeispiel

um solche Schäden abzudecken, wurden Versicherungen erfunden.

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Re(16): Ich kanns kaum glauben...
14.08.2007, 09:09:11
und hier liegt IMHO dein Irrtum.

Als Fahrzeughalter bist du letztverantwortlich für das Fahrzeug. Kannst du einen anderen Verursacher nahmhaft machen, so trifft diesen die Verantwortung. Wenn nicht nicht, mußt du die Verantwortung übernehmen.

Weißt du, was passiert, wenn die Mama ein Auto hat (weil die eigentlich keines braucht aber in einer Bonusstufe ist) und das KFZ dauerhaft einem anderen (Zb Sohn/Tochter) überläßt.
Und dann passieren so lustige Dinge, wie der Tank geht über, weil die Sohnne und Sommerhitze zuviel Ausdehnung bewirken.
Richtig: sie bekommt die Rechnung. Als Fahrzeughalter.

Oder das Pickerl ist abgelaufen. Oder die Kennzeichen wurden durch die Waschstraße unleserlich.
Wenn die Mutter dann ehrlich ist und den Sohn als Lenker angibt, dann bekommen BEIDE eine Strafe. Der Sohn, weil er keinen Rundgang ums Fahrzeug gemacht hat und die Mutter, weil sie als Fahrzeughalter stets auf die Einhaltung aller Bestimmungen zu achten hat.
Daß sie das gar nicht kann, weil sie das KFZ seit 3 Jahren nicht mehr gesehen hat, weil der Sohn 100te km entfernt wohnt - egal.

Und komm mir jetzt nicht mit "das ist was anderes". Ja, ist es, aber nur zum teil. Der springende Punkt ist: du als Zulassungsbesitzer bist für dein KFZ letztverantwortlich!

mfg
AVS                                                                                      Spritmonitor.de

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Ich habe die Gesetzmäßigkeit erkannt, daß jeder, der mir widerspricht, ein Idiot ist und schon verloren hat. (Krietsch's Egotheorem)
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