Re: Akt vs. erotische Fotografie vs. Pornografie
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Re: Akt vs. erotische Fotografie vs. Pornografie
12.08.2007, 22:26:50
Ab wann darf man ein Foto nicht mehr so ohne weiteres online stellen?


Definitive Ausschlußgründe wären mal klar: fehlende Zustimmung des Models oder Fotografen und das (zu geringe) Alter des Models zum Zeitpunkt der Aufnahmen; vor allem letzteres solltest ggf. belegen (sofern solange Online auch noch in 10 oder 20 Jahren) können!


welches Recht kommt eigentlich zur Anwendung in Hinsicht auf den Umstand, dass Bilder im Web ja von jedermann überall auf der Welt gesehen werden können?


Theoretisch das von überall auf der Welt bzw. deren kleinster gemeinsamer Nenner; praktisch wird Dir ein Gericht z.B. irgendwo im Iran nicht viel anhaben können, solange Du nicht dorthin reist (und zumindest eine gewisse Bekanntheit erreicht hast).

Wesentlich ist auf jeden Fall das Recht Deines Heimatlandes (sofern Du als Anbieter identifizierbar bist), Deines Server- bzw. Hosterstandortes und bei länderspezifischer Domain eventuell noch das deren Landes; außerdem ggf. auch noch der Vertrag mit Deinem Hoster - da gibts gerade bei Gratis- bzw. Billigangeboten durchaus auch Einschränkungen.


Brüste und Nippel scheinen ja noch unproblematisch zu sein oder muss auch da ein künstlerischer Anspruch vorhanden sein? Die restlichen primären Geschlechtsteile dürfen sichtbar sein oder nicht? Ist zB eine "geschlossene" aber sichtbare Vagina noch unproblematisch?


Pragmatischer Ansatz: orientier Dich daran, was im Printbereich noch bzw. nicht mehr akzeptabel ist. Also alles was sich so in Zeitschriften findet, die beim Trafikanten offen und für jedermann zugänglich im Regal stehen, sollte auch Internet OK sein; alles was es dort nur irgendwie verschweißt oder unter Ladentisch gibt wird wohl zumindest teilweise die zulässigen Grenzen überschreiten.

Einfachere Lösung: bleib als Anbieter anonym und hoste z.B. in den USA. Dort sind zwar ein paar Sekunden Nippel im Hauptabendprogramm eine mittlere Staatsaffäre, aber für Sexseiten reicht offenbar immer noch eine 'Ja, ich bin 18/21 und darf mir solche Bilder ansehen.' Vorschaltseite (und ein Altersnachweis für das Model zum Aufnahmezeitpunkt).


lg
 mIstA
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