Re(6): e-tec: gutschrift nach grafikkarten-defekt
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.  Re: e-tec: gutschrift nach grafikkarten-defekt  (MG am 01.10.2007, 20:47:05)
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Re(6): e-tec: gutschrift nach grafikkarten-defekt
06.10.2007, 11:50:55
  Bei Wandlung ist der
Kaufpreis zurückzuerstatten, was jedenfalls nicht passiert ist.


Ich habe nicht den ganzen Tread verfolgt, aber ist die Karte innerhalb der ersten 6 Monate defekt gewesen oder ein paar Tage mehr?

Frage deswegen, da wenn z.B. ein Hersteller in Konkurs ist, die Karte im Garantiezeitraum, ab dem 1. Tag nach den ersten 6 Monaten der Gewährleistung defekt ist (Beweislastumkehr), der Händler nicht für irgend einen Ersatz belangt werden kann (Außer es ist nachweisbar, was bei Elektronikprodukten sehr selten möglich ist, wenn es nicht gerade ein publiker Serienfehler ist). Da ja der Hersteller die Garantie gibt und das Gerät vielleicht sogar 5 Jahre Garantie hat, kann er seine Garantiebedinungen auch immer selber verändern steht sogar sehr oft in den Garantiebedinungen drinnen, so wie es zB Sony im Frühjahr rückwirkend auf alle PS-Konsolen machte (nur mehr ein Jahr statt 2 Jahren).Dadurch kann er eigentlich auch den Zeitwert bestimmen. Ergo müßte der Händler aber dann das Geld auf Verlangen auszahlen und nicht eine Gutschrift erstellen.Einen Nachteil hat der Kunde in diesen Fall auch nicht da er um diesen Betrag eine vollkommen gleichwertiges Produkt bekommen würde.

Wenn du mir das Beantwortest, bitte kein Juristendeutsch|-D, ist nicht böse gemeint..

lg Don:-)
                                                          


06.10.2007, 12:05 Uhr - Editiert von Don Pezi, alte Version: hier
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