8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads
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Re(35): 8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads
21.10.2007, 22:10:46
nein hab ich auch nicht geschrieben. nur du zum wiederholten male etwas gelesen, das ich nicht geschrieben habe :)
hier ging es mir darum, darzulegen, dass armut sehr wohl vor gericht eine rolle spielen kann, wenn man etwas "fladert". kein direkter bezug zu downloaden.

aber um dich zu beruhigen, der genaue paragraph lautet so (natürlich nicht "mundraub"):


Entwendung

  § 141. (1) Wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung
eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder
sich oder einem Dritten zueignet, ist, wenn die Tat sonst als
Diebstahl, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschlagung,
dauernde Sachentziehung oder Eingriff in fremdes Jagdrecht oder
Fischereirecht strafbar wäre und es sich nicht um einen der Fälle der
§§ 129, 131, 138 Z. 2 und 3 und 140 handelt, mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu
bestrafen.
  (2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
  (3) Wer die Tat zum Nachteil seines Ehegatten, eines Verwandten in
gerader Linie, seines Bruders oder seiner Schwester oder zum Nachteil
eines anderen Angehörigen begeht, sofern er mit diesem in
Hausgemeinschaft lebt, ist nicht zu bestrafen.
  (4) Die rechtswidrige Aneignung von Bodenerzeugnissen oder
Bodenbestandteilen (wie Baumfrüchte, Waldprodukte, Klaubholz)
geringen Wertes ist gerichtlich nicht strafbar.


es geht einfach um kleine werte. und die personen. wenn dir deine freundin a CD fladert, wirst sie auch nicht wegen diebstahl drankriegen, weil die sache geringen wert hat.

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Re: Pensionisten zu 8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads verdonnert
21.10.2007, 15:13:51
ist das in deutschland oder österreich?

österreich: ist zwar schon etwas älter aber soweit ich weiß gültig:
http://derstandard.at/druck/?id=1969746

=> upload ist strafbar aber download:

"Der Jurist Franz Schmidbauer sagt dem WebStandard: "Meiner Meinung fällt der reine Download unter die Privatkopie nach § 42 UrhG, wenn die dort angeführten Voraussetzungen vorliegen. Er darf also nur "zum eigenen Gebrauch" erfolgen und jedenfalls nicht dazu, das Stück mit Hilfe der Kopie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen"."

ich kenne kein verfahren, wo jemand wegen des reinen downloads eine strafe bekommen hätte, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. das wäre also als erstes zu klären, ob die beiden auch rauf- oder nur runtergeladen haben.

in deutschland ist meines wissens nach ähnlich aber da kenne ich mich garnicht aus.

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ich würde aber als allererstes schauen, wo der schrieb herkommt. war das ein email? manchmal verschicken witzbolde oder halsabschneider sowas per email, um geld zu holen oder angst zu machen. wenn das nicht schwarz weiß auf papier zu mir kommen würde, würde ich schonmal an der echtheit zweifeln.

sollte es echt sein und vor allem der vorwurf berechtigt (haben sie musik geladen oder nicht?) dann kann man noch auf recht auf privatkopie verweisen (wenn sie nichts raufgeladen sondern nur runtergeladen haben) und hört hoffentlich nichts mehr.

die 8000 EUR kommen wir weiters sehr hoch vor, ich habe geringere vergleiche im gedächtnis. kommt mir auf jeden fall merkwürdig vor.

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