Re: Pensionisten zu 8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads verdonnert
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.  Re: 8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads  (phj am 20.10.2007, 21:11:12)
.......  was ist die  (namreh am 20.10.2007, 21:56:28)
........  Re: was ist die  (Pervasive am 20.10.2007, 21:57:45)
.........  Re(2): was ist die  (phj am 20.10.2007, 22:00:37)
..........  Re(3): was ist die  (Pervasive am 20.10.2007, 22:08:30)
............................ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Twinkle Star am 21.10.2007, 21:15:53)
............................. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Twinkle Star am 21.10.2007, 21:05:18)
.........................................  Hundertschaften  (Don Pezi am 21.10.2007, 22:57:34)
..........................................  Re: Hundertschaften  (Pervasive am 21.10.2007, 22:59:20)
...........................................  Re(2): Hundertschaften  (Don Pezi am 21.10.2007, 23:10:34)
............................................  Re(3): Hundertschaften  (Pervasive am 21.10.2007, 23:12:12)
.............................................  Re(4): Hundertschaften  (Don Pezi am 21.10.2007, 23:21:11)
..  Ja, es ist eine Forderung!  (namreh am 20.10.2007, 22:25:27)
...  Re: Ja, es ist eine Forderung!  (mjy@geizhals.at am 20.10.2007, 22:27:29)
....  Re(2): Ja, es ist eine Forderung!  (namreh am 20.10.2007, 22:29:27)
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Re: Pensionisten zu 8000,- Euro Strafe wegen Musikdownloads verdonnert
21.10.2007, 15:13:51
ist das in deutschland oder österreich?

österreich: ist zwar schon etwas älter aber soweit ich weiß gültig:
http://derstandard.at/druck/?id=1969746

=> upload ist strafbar aber download:

"Der Jurist Franz Schmidbauer sagt dem WebStandard: "Meiner Meinung fällt der reine Download unter die Privatkopie nach § 42 UrhG, wenn die dort angeführten Voraussetzungen vorliegen. Er darf also nur "zum eigenen Gebrauch" erfolgen und jedenfalls nicht dazu, das Stück mit Hilfe der Kopie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen"."

ich kenne kein verfahren, wo jemand wegen des reinen downloads eine strafe bekommen hätte, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. das wäre also als erstes zu klären, ob die beiden auch rauf- oder nur runtergeladen haben.

in deutschland ist meines wissens nach ähnlich aber da kenne ich mich garnicht aus.

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ich würde aber als allererstes schauen, wo der schrieb herkommt. war das ein email? manchmal verschicken witzbolde oder halsabschneider sowas per email, um geld zu holen oder angst zu machen. wenn das nicht schwarz weiß auf papier zu mir kommen würde, würde ich schonmal an der echtheit zweifeln.

sollte es echt sein und vor allem der vorwurf berechtigt (haben sie musik geladen oder nicht?) dann kann man noch auf recht auf privatkopie verweisen (wenn sie nichts raufgeladen sondern nur runtergeladen haben) und hört hoffentlich nichts mehr.

die 8000 EUR kommen wir weiters sehr hoch vor, ich habe geringere vergleiche im gedächtnis. kommt mir auf jeden fall merkwürdig vor.

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