Las dich nicht verarschen: Pagro
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Lass dich nicht verarschen: Pagro
29.04.2008, 16:18:26
Ich bin ja bekanntlich leicht über ungutes Verhalten von Unternehmen gegenüber Kunden verärgert, dennoch möchte ich euch folgendes Erlebnis nicht vorenthalten.

Angefangen hat es damit, dass ich vor einiger Zeit beim Pagro "einen" Gamecontroller gekauft habe, der aus zwein besteht - also zwei Joypads und ein USB-Stecker. Eigentlich ganz praktisch wenn beide funktionieren würden...

Punkt eins über den ich mich ärgere. Austauschen ist nicht möglich und Wandlung ist auch nicht möglich weil die Mitarbeiter das nicht dürfen. Ich kann aber Gutscheine haben - oder wieder gehen. "Ich darf kein Geld rausgeben"

Heute wollte ich dann mit einem der fünf Euro Gutscheine etwas kaufen - um € 0,69- . Das ist natürlich auch nicht möglich - weil zuwenig. Darauf kann man mir nicht hinausgeben und Gutscheine mit freien Beträgen (also den Restbetrag) kann man natürlich auch nicht ausstellen. "Das dürfen wir nicht"

Die Mitarbeiter dort können nichts dafür - ist eine Vorschift der Firmenleitung. Dafür hab ich ohne zu fragen eine Telefonnummer von den Zentrale bekommen, da soll ich mich beschwerden. |-D

Den Grund für dieses eigenaritge verhalten kann ich mir eigentlich nur Lidl-mäßig erklären, dass damit die MA super unter kontrolle zu halten sind weil die Firmenleitung wahrscheinlich angst vor internen Betrug hat.



29.04.2008, 16:18 Uhr - Editiert von RoHS, alte Version: hier
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..........
Re(10): Lass dich nicht verarschen: Pagro
30.04.2008, 19:55:57
anscheinend dürfen diese das schon, sonst hätte er ja keinen Gutschein
bekommen, ansonsten müssen diesen halt Rücksprache mit der betreffenden
Ansprechperson ... denn im Endeffekt wurde der Threadstarter um sein Recht auf
Wandlung betrogen


Daraus eine Vollmacht abzuleiten ist nicht korrekt, eine Vollmacht bedingt eine volle oder zumindest bereichsmäßige Entscheidungsfreiheit, die hat in diesem Segement nicht mal der Filialleiter. Das ist in dem Fall ja nciht gegeben, die MA hatte ja nicht entschieden ihm einen Gutschein zu geben, sie hatte die Anweisung das zu tun....

Ich gebe Dir aber insofern recht, als diese Dienstanweisung aus Sicht des Konsumentenschutzes natürlich nicht korrekt ist.

sagt ja auch keiner, nur dürfens ihn nicht um sein Recht bringen, und
Vertreter sinds im Sinne des KSCHG §10 dennoch


Du kannst hier nicht generalisieren, zum einen kann nicht davon ausgegangen werden dass die Filialmitarbeiterin eines Schreibwarediscounters am Samstag eine Handlungsbevollmächtigte ist, noch dazu wo diese dies auch klar kommuniziert hat...("Ich darf das nicht"), damit fallen $10 (1) u. (2) schon mal weg. Die Ziffer (3) sagt nur aus dass der Verkäufer nicht ex ante Aussagen seiner Mitarbeiter entwerten darf, was hier überhaupt nie Thema war...

Versteh mich nicht falsch...ich gee dir ja Recht, dass diese Vorgehnsweise von Pagro nicht astrein ist, aber auf die Aussage "Ich darf nur das", sollte man doch fragen "An wen muss ich mich wenden, wenn ich was anderes will?"....




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