Re(5): Anonymverfügung an ehemalige Wohnadresse?
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...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Justin am 29.05.2008, 22:07:56)
.  Re: Anonymverfügung an ehemalige Wohnadresse?  (MG am 29.05.2008, 21:49:12)
.....
Re(5): Anonymverfügung an ehemalige Wohnadresse?
30.05.2008, 16:44:26
da ist ein ";" dazwischen ;-) - Gesetze sind "tricky" zu lesen

alles "bla bla" stimmt schon, aber es zählt dieser Teil:
kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die
die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht;


Dann wird es allerdings wirklich schwierig. weil nach Ansicht der Behörde hat diese Person dann die gewünschte Information zu erteilen. Ohne die Möglichkeit, eine weitere Auskunftsperson zu nennen. Was aber bedeuten würde, daß ein fremder Dritter eine größere Pflicht der Behörde gegenüber hat als der Zulassungsbesitzer selbst. Was nach meinem Rechtsverständnis nicht sein kann.

Der angegebene MUSS dann nach Ansicht der BH sagen "ich wars" oder "der X wars". Er kann aber nicht mehr sagen, ich weiß es nicht, fragens den X.

Und so weit hergeholt ist das nicht.
Papa hat 2 Autos auf seinen namen angemeldet. Eines benutt aber ständig die Mama. Die es wiederum gelegtlich an die beiden Kinder verleiht. So weit so gut und so legal.
Wenn der vater jetzt die Mutter als Auskunftsperson angibt, muß sie den beiden Kindern die Daumenschrauben anziehen, wer gefahren ist. Die Kinder müssen es ihr aber nicht sagen, weil nach österreichischer Verfassung niemand gezwungen werden kann, sich selbst einer tat zu bezichtigen. Nur der Behörde gegenüber muß man das, weil der deppate § des KFG im Verfassungsrang steht (weil er wegen der Pflicht zur Selbstbezichtigung eigentlich ganz klar verfassungswidrig ist). Die Behörde wälzt so die Pflicht zur Ausforschung des wahren Täters auf eine dazu nicht mit den nötigen rechten ausgestattete Privatperson ab, die noch dazu verfassungswidrig agieren müßte, um das Ansinnen der Behörde zu erfüllen.

Alle Klarheiten beseitigt?

mfg
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30.05.2008, 16:50 Uhr - Editiert von AVS, alte Version: hier
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