Garantie und Gewährleistung bei e-tec
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Re(2): Garantie und Gewährleistung bei e-tec
20.08.2008, 19:15:42
Jop...

Aber die Streitereien sind teilweise heftig - so ging bei mir nach 3 Monaten eine Festplatte von IBM ein, die ich bei BIRG kaufte (zum Glück gibts den Laden nicht mehr).

Zuerst wollte man mir eine "Testpauschale" von 20€ verrechnen - das sei angeblich notwendig um zu überprüfen, ob die Festplatte wirklich defekt sei.

Als ich mich weigerte diese zu bezahlen (da gibts nicht viel zu testen - anschließen und scho weiß man was los ist (*klack, klack, klack, ...*) meinte man, dass man zumindest weitere 20€ verrechnen müsste.

Grund wäre die Verpackung und der Versand zu IBM, den ja Birg nun zahlen müsse, obwohl er für den Defekt nicht verantwortlich wäre.

usw usw usw...

lauter so ein Mist eben... im Endeffekt hat der Verkäufer sich geweigert meine Festplatte "ohne Bezahlung" entgegen zu nehmen und hat mich weg geschickt...

Fakt ist, dass man ihn ja jetzt nicht "effektiv" zwingen kann, dass er die Ware zurück nimmt... er "muss" es zwar laut Gesetz, aber wenn er es trotzdem nicht macht, stehst ziemlich blöd da... vor allem wenn du auf das Gerät angewiesen bist und es möglichst rasch repariert haben möchtest!

In meinem Fall habe ich die Zentrale informiert und auf den Tisch gehauen - am nächsten Tag ging die Annahme plötzlich problemlos und ich bekam eine neue Festplatte (musste also auf die alte nicht mehr warten)

Aber sowas kann schon mal vorkommen... wobei Birg ja ein Extrembeispiel ist... wa sich bei denen schon im Laufe meiner langen EDV-Erfahrung erleben durfte, spottet jeder Beschreibung...




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Re(6): Garantie und Gewährleistung bei e-tec
24.08.2008, 16:28:12
ich vermute, dass wenn es hart auf hart kommt trotzdem der konsument geschützt wird - wurst ob er sagt, das gerät sei nach x (x<6) monaten kaputt gegangen oder er habe ein bei übergabe kaputtes teil bekommen, dessen mangel halt erst nach x monaten offensichtlich wurde (wie soll er das auch beurteilen können?).

und das ist auch gut so, denn die händler im allgemeinen sind schon manchmal hundlinge - das spektrum der verhaltensweisen reicht von einfachem verschweigen der gewährleistungsansprüche gegen sich um nur auf die herstellergarantie zu verweisen (wobei sich der kunde doch bitte selbst um die abwicklung kümmern möge) bishin zum aktiven LEUGNEN etwaiger gewährleistungsverpflichtungen ("ich habe gerade mit dem geschäftsführer gesprochen und bei uns gibt es keine gewährleistung" - so selbst gehört im telering shop in der mariahilfer strasse als ich ein neu gekauftes defektes telefon reklamiert hatte und keinen anlass sah, mich damit an den hersteller zu wenden, wenn mir doch der gesetzgeber mit dem instrument der gewährleistung ein für mich an sich angenehmeres hilfsmittel in die hand gibt).

grundsätzlich sollte man aber als konsument natürlich schon wissen, was garantie und was gewährleistung ist um sich bei einer reklamation auch entsprechend artikulieren zu können um nicht tatsächlich einem missverständnis zum opfer zu fallen.


Falls ich argen Blödsinn verzapfe, bitte richtigstellen!
!:-)

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