kaufshop.at
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Re(2): kaufshop.at
27.02.2002, 15:59:53
So! Jetzt muß ich mal mein Senf dazu geben....


Ich bestelle und kaufe seit nun 5 Jahre über das Medium Internet ein. Leider kenne ich nicht die Gesetzgebung in Österreich, aber es empfiehlt sich in Deutschland immer per Bankeinzug oder Banküberweisung vom Konto einzukaufen, und keine anderen Methode.

Denn in Deutschland gilt das Recht innerhalb von 6 Wochen zurück zu fordern. Informiert Euch mal, ob dies in Österreich gilt.

Egal ob ich eine E-Mail, ein Anruf, oder sonstige Arten von Lieferversprechungen, ist die Ware innerhalb von 6 Wochen nicht geliefert, dann storniere ich den Einzug oder Überweisung wegen nicht erfolgte Lieferung. Die Firmen können soviel mahnen wie sie wollen, vor Gericht geht keine deswegen. Gibt es dann keine "üble" Meldung vom Lieferant, und ich möchte trotzdem dort die Ware kaufen, dann überweise ich das Geld ein zweites Mal, und erhalte für weitere 6 Wochen das Recht alles zu stornieren.

In diesem Fall sieht es wohl nicht so schön aus, denn die Zeit ist rum....


Nur für die Zukunft Leute! Ich habe bisher ca. 20 Mal die Bestellung storniert und das Geld zurückgeholt, ohne dass der Lieferant je bis zur Gerichtsklage kam. Vor dem Richter wird meistens der schwächste geschützt. Allerdings, wer sein Geld zu spät zurück haben möchte, der muß meistens über Rechtsanwalt und Gericht gehen. Und dann ist die Firma insolvent, und das war's. Geld weg!


Erkundigt Euch mal bei Eure Bank, wie ein Wiederruf erfolgen kann bei Überweisungen und Einzug vom Konto.



Solche Unternehmen gibt es in Deutschland wie Sand im Meer... ;-)



Gruß aus Frankfurt!




Breton

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Re(6): kaufshop.at
04.03.2002, 11:45:39
Es ist immer interessant zu sehen, wie man misstraurisch gegenüber den Verbraucher steht. Nun, sicherlich gibt es Menschen die von solchen Möglichkeiten profitieren würden. Aber es handelt statistisch gesehen um weniger als 5% der Personen, und um weniger als 3% des Umsatzes. Alternativ dazu ist eine Prüfung des Kunden, ob er überhaupt den Betrag bezahlen kann (Bankauskunft ab bestimmten Summen). So verringert sich das risiko nochmals um 50%. Nein, ich habe sicherlich immer die Ware bezahlt (im Voraus per Überweisung oder per Bankeinzug). Nun, ich denke allerdings, dass für eine Digikamera z.B. oder ein Bildschirm, 6 Wochen Lieferzeit ausreichend sind, zumal der Lieferant spätestens am 3. Tag das Geld auf seinen Konto hat. Also kann man hier nicht von offenen Rechnungen sprechen. Wenn aber dieser 8-10 Wochen wartet um zu liefern, weil vielleicht die Kamera oder das Bildschirm billiger einzukaufen ist (alle Monate kommen besseren auf den Markt), dann nenne ist das Reinfall (dies ist nicht auf die Firma Kaufshop.at bezogen, sondern ein Beispiel aus Deutschland). Und deswegen finde ich dieses Recht der Rücküberweisung sehr gut. Es kann doch nicht angehen, dass wenn ich auf ein Sonderangebot reagiere im Internet, ich die Ware dann bekomme, wenn preislich die Ware zum "üblichen" Verkehrswert angehört. Da kann ich gleich 2 Monate warten, und die Ware im Fachgeschäft kaufen...

Nun, wie gesagt, es handelt sich hierbei nur um die Antwort auf Grummelgrumpf, und bezieht sich nicht auf die Kaufshop.at... ;-)

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Re(7): kaufshop.at
04.03.2002, 13:25:50
Vorausgeschickt: Klar, auch diese Antwort bezieht sich nicht auf kaufshop.at.

Nein, lieber Breton, das war und ist kein Bespiel, "wie man misstraurisch gegenüber den Verbraucher steht". Nein, Du kennst Deine Mitmenschen scheinbar nicht und auch nicht die statistischen Zahlen (z.B. des KSV). Nein, mein Posting basierte schlicht auf der Erfahrung der letzten 30 Jahre. So einfach ist das, lieber Freund.

Die Ergebnisse aus den verschiedenen Versuchen meiner Kunden, die wiederum aus verschiedenen Branchen stammen, sind in einem ident: KEIN einziger liefert mehr im Versandhandel auf offene Rechnung. Aber viele hatten es versucht (und sind dabei ziemlich "eing'foa'n).

Alleine die Bearbeitung der uneinbringlichen Aussenstände hat jeden dieser Händler weit mehr gekostet als den kompletten Wert der Waren (die übrigens zum jeweiligen Exekutionszeitpunkt auch "nicht mehr auffindbar" waren). Betrugsverfahren nach dem Strafrecht (weil Ware mit Eigentumsvorbehalt eben nicht verkauft, weggeworfen oder verschenkt werden darf) sind in solchen Fällen in der Regel ebenfalls chancenlos, weil meist wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen.

Du scheinst Dir auch nicht überlegt zu haben, welchen Zeitaufwand und welche Kosten eine Kreditprüfung (die bestenfalls nichts anderes aussagen kann, als ob der Käufer IMSTANDE - von "willens" hat noch keiner gesprochen - ist, zu zahlen) für einen durchschnittlichen Händler (wir sprechen doch hoffentlich nicht nur von Ottoversand und Metro ;-)) verursacht. Solltest Du mal versuchen, dann hättest Du zumindest diesen Satz nicht in Deinem Posting verewigt (macht sich doch keiner gerne absichtlich lächerlich).
  
GrummelGrumpf
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Re(10): kaufshop.at
04.03.2002, 18:09:03
Das Unternehmen von dem ich sprach hat ca. 10 Mitarbeiter - aber ich verstehe schon was du damit sagen willst.
Ist schon klar daß Versandhäuser mit Inkassobüros zusammenarbeiten und da ganz andere Methoden anwenden müssen.
Weiters verstehe ich auch, daß die administrativen Tätigkeiten bei offenen Rechnungen einen gewissen Verwaltungsaufwand bedeuten. Fakturieren, überwachen,  Mahnen, Mahnen, Mahnen, Telefonieren, Teilgutschrift, Teilstorno, Gutschrift über die Mahngebühren, der eine will jede Lieferung extra fakturiert, der andere eine Monatsfaktura etc. ;-)
Aber wie gesagt -  bei diesem Unternehmen hat sich das sehr gut eingespielt - und das Ganze basiert auch auf einem top-aktuellen und sehr gut gepflegtem Adressenstamm (weißt eh - Liefersperre, Kreditlimitüberwachung und solch wichtige Dinge ;_))
Lustigerweise wird dort auch sehr viel gemahnt - aber nicht weil die Kunden böse sind, sondern weil sie faul sind.
Von 100% Fakturen werden 40% gemahnt!!!! (schon irre)
Bei den Mahnungen erfolgt bei 95% ein Zahlungseingang nach der ersten Mahnung.
Blos 1% nach der 2. Mahnung und 3% nach der Dritten (scheint psychologische Gründe zu haben :-))
Der Rest - und jetzt wirds schwierig - weigert sich entweder (weil Ware kaputt o.ä.) oder die Firma gibts gar nimma - oder - und jetzt wird noch schwieriger - wollte nie zahlen oder konnte bereits bei der Bestellung nicht mehr zahlen.
Jetzt wirst dir vielleicht denken daß ich diese Zahlen erfunden hab ;-)
Nein - ich mach dort die Software und hab deswegen ein wenig Einblick in die Statistiken.



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Re(13): kaufshop.at
05.03.2002, 09:17:35
Lieber, und - um Missverständnisse gleich auszuschließen - hochgeschätzter AVS!

Was ist an Nachnahme-Lieferung "kundenunfreundlich"? Dass der betreffende Händler das Geld, das er schon lange ausgelegt hat, nicht einmahnen muss? Ist das "ungerechtfertigte Händlerbevorzugung"?

Eines dürfte ein wenig untergehen: Einem Kunde, der nicht zahlen WILL oder KANN, kannst Du Inkassospesen verrechnen, wieviel Du willst - zahlen wirst Du sie selbst. Gerade bei den Betragshöhen, um die es hier geht (so bis EUR 350,-) sind mehr als 80% der Summen, die eingeklagt werden müssen, uneinbringlich (die Zahlen schwanken bei meinen Kunden je nach Branche zwischen 80 und 98%). Überrascht? Nicht wirklich, wenn Du mit diesen Themen zu tun hast.

Und noch etwas: Sind Firmen in der Regel bei Zahlungsverzug, soweit noch zahlungsfähig, (mühsam, aber doch) "motivierbar", so stimmt diese Aussage bei fast 90% der Privatkunden nicht mehr; muss in solchen Fällen einmal Mahnklage (nicht nur Kosten, sondern in Folge oftmals hoher Zeitaufwand) eingereicht werden, wird der Fall in der Regel zur teuren "unendlichen Geschichte". Auch werden Bankzinsen, Mahn- und Inkassospesen selbst bei verspäteter Zahlung selten beglichen, was dann zu weiteren Ausfällen führt, will der betroffene Händler nicht wegen 10-50 Euro gleich das nächste, zeit- und kostenaufwändige Verfahren führen.

Und nun zur Entscheidung. ;-) Was willst Du: Niedrige Preise oder Preise, in die auswendiges Mahnwesen und Ausfälle, die unredliche "Kunden" verursachen, natürlich einkalkuliert sein müssen? Bitte entscheide selbst. ;-)
  
GrummelGrumpf
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Re(14): kaufshop.at
05.03.2002, 21:52:08
Nachnahmegebühren sind "Kundenunfreundlich" und auch "händlerunfreundlich", weil sie Umsatz kosten! Kleinbestellungen werden damit unmöglich, weil die Versand-, Porto- und Nachnahmekosten (die idR ja der Kunde zahlt), den Warenwert im Extremfall übersteigen! Aber auch sonst sind Bestellnebenkosten über 10% ein echtes Hemmnis, etwas zu bestellen!
Wie an anderer Stelle und von anderen Personen schon angemerkt: da geh ich doch Supermegaelektroniksupermarkt und zahl etwas mehr für die Ware, komm aber unterm Strich trotzdem billiger.
Damit scheiden Kleinbestellungen per NN aus.
Und Großbestellungen mach (zumindest ich) sicher nicht per NN oder Vorauskassa! Ich zahle, wenn ich die Ware gesehen habe - und keine Sekunde früher! Muß ja nicht mal Betrugsabsicht dahinter sein (der berüchtigete Ziegelstein im Paket), braucht das Ding ja nur runtergefallen zu sein: außen ein leichter Depscher, innen ein Scherbenhaufen. Das Paket darf ich aber bei einer NN-Lieferung nicht aufreissen, bevor ichs bezahlt habe, ergo kann ich den Inhalt auch nicht kontrollieren. Was ist das Ergebnis: mein Geld ist erstmal weg, und ich soll mich dann mit Lieferant, Post und ev. noch Versicherung streiten, wer Schuld trägt und mir mein Geld wieder gibt? Na sicher nicht! Nicht nur die Arbeitszeit eines Händlers ist teuer und wertvoll, meine Freizeit ist noch viel teurer! Jedenfalls aber zu teuer, um mich dann mit so was rumärgern zu müssen!

Aus Händlersicht geb ich dir aber vollkommen recht - da hab ich dir auch nie widersprochen! Nur hat die Sache wie immer 2 Seiten, und alles Risiko auf eine Seite (egal welche) abzuwälzen, ist auch nicht fair!

mfg
AVS

Katzen sind intelligenter als Hunde!
Man wird niemals 8 Katzen dazu bringen, einen Schlitten durch den Schnee zu ziehen!
Mehl für mich?
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Re(15): kaufshop.at
06.03.2002, 09:31:48
Lieber AVS, Du bist wieder mal auf dem richtigen Weg! ;-)

"Nur hat die Sache wie immer 2 Seiten, und alles Risiko auf eine Seite (egal welche) abzuwälzen, ist auch nicht fair!"

Da stimme ich Dir voll zu. Konsumenten und Handel sollten Partner, nicht Gegner sein. Das wird von beiden Seiten oft vergessen. :~(

Nun, wie lässt sich unser beider Forderung mit dem Fernabsatzgesetz vereinbaren? Kannst Du mir da ein wenig auf die Sprünge helfen?

Ich spreche hier nicht vom "allgemeinen" Versuch, den Besteller vor sich selbst bzw. vor seiner für ihn selbstverständlich unkontrollierbaren Impulskraft zu schützen. Ich spreche davon, dass hier irgendein Hirni auch gleich das Kind mit dem Bade ausgeschütet hat: ALLE Rechte dem Konsumenten, ALLE Risken dem Handel.

Beispiel? Aber gerne doch:

Beim Rücktritt von einer Bestellung sind dem Rücktreter nicht nur der Warenwert, sondern auch alle Nebenkosten zu ersetzen. Wie bitte?

Aha, der Gesetzgeber wünscht auch keinen erzieherischen Effekt für den Besteller, der hier als zu unmündig eingestuft wird, sich auch nur die geringsten Gedanken VOR einem Kauf machen zu können. Nicht nur das, er wird damit auch noch zur Verantwortungslosigkeit (ist Dir "Sorglosigkeit" lieber?) erzogen.

Kann ja alles bestellen, der unmündige Konsument, der vor sich selbst geschützt werden muss, das KOMPLETTE Risiko liegt ohnehin beim Versender. Selbst die Unbequemlichkeit, den Rücktritt begründen zu müssen, fällt mittlerweile weg.

Kein Problem bei Versandhäusern, die heute noch mit Spannen arbeiten, die dem "normalen" Handel die Tränen in die Augen schießen lassen.

Wollen uns jetzt mal ansehen, was das in der Praxis für den "normalen Handel" für Folgen hat. Ich habe mir dazu, deshalb die leicht verspätete Antwort, die Versanddaten zweier Kunden herausgesucht.

Erster Kunde, Geschenkartikelversand: Durchschnittsumsatz pro Bestellung netto (ohne MwSt.) ATS (die Zahlen sind aus dem vierten Quartal des Vorjahrs) 212 und ein paar Zerquetschte. Durchschnittliche Versandkosten inkl. Nachnahmekosten (dieser Kunde versendet ausschließlich per DPD und NN), ebenfalls netto, ATS 100. Bei Rücksendung nach Rücktritt kommen dann noch mal 100(!) dazu. Macht also bei Rücktritt und folgender Nichtannahme alleine ATS 200, die ALLEINE vom Versender zu tragen sind. ???

Gut, dieser Kunde hat noch tatsächlich Handelsspannen, die im "normalen" Handel nicht mehr allgemein üblich sind. Aber glaubt hier selbst der handels- und kapitalistenfeindlichste Gierhals vielleicht, dass der Versender hier NICHT drauflegen muss? Nö, lieber AVS, solche Dümmlinge haben wir hier nicht im Forum.

Zweiter Kunde, Computerhandel. Durchschnittsumsatz pro Bestellung netto (ohne MwSt.) rund ATS 870 - der B2B- (Großhandels-) Umsatz wurde rausgerechnet, weil dafür andere Regeln gelten, endverbrauchende Firmen, die die Statistik schönen, blieben aber drin. Durchschnittliche Versandkosten inkl. anteiliger Nachnahmekosten (dieser Kunde versendet per DPD und NN oder Vorauskassa), ebenfalls netto, ATS 122. Bei Rücksendung nach Rücktritt kommen dann noch mal 100(!) dazu. Macht also bei Rücktritt und folgender Nichtannahme durchschnittlich ATS 222, die wieder ALLEINE vom Versender zu tragen sind.

Nun, niemand, der auch nur annähernd die Spannen dieser Branche kennt, braucht weitere Erläuterungen. Wobei anzumerken ist, dass gerade beim zweiten Kunden die Rücktritte, Umtauschwünsche stark steigend sind und langsam bedrohliche Ausmaße annehmen.

Nenne uns einen kleineren Händler Deiner Wahl. Branche egal, nur muss er "rücktrittsfähige Waren" anbieten, also z.B. nicht nur von Sonderbestellungen oder den anderen Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes leben.

Wir beide (Du und ich und unser beider Verwandschaft und Bekanntschaft) machen ihn kaputt. In drei Monaten schaffen wir das - und Du weisst es. Wir bräuchten uns nicht mal sonderlich anzustrengen.

Ist das ein Weg, "Risken fair nicht auf nur eine Seite abzuwälzen"?

Klar, dass beide Versender schon ganz geil drauf warten, jetzt auch noch das Zahlungrisiko ALLEINE übernehmen zu dürfen.

Jetzt, bitte, erzähl mir nicht, ich hätte nur einen Teilaspekt herausgegriffen. Ja, natürlich, hab ich - so wie Du. Nur, um zu zeigen, dass nicht alles immer so lustig ist, wie manche es darstellen wollen.

Aber - wie Du - wäre ich dafür, die Risken partnerschaftlich zu verteilen.
  
GrummelGrumpf
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Re(16): kaufshop.at
06.03.2002, 22:30:13
Du hast völlig recht (wie meistens *schleim* ;-) ): im Prinzip befinden wir uns auf einer Wellenlänge, auch wenn wir verschiedene Statpunkte haben. Aber unsere ganze >Diskussion ist dank Fernabsatzgesetz (fast) müßig!
Mit vereinten Kräften schaffen wir derzeit jeden Versandhändler! Außer wir haben per NN oder Vorauskasse bezahlt! Weil dann hat der Händler unser Geld und seine Ware und wir können uns grün und blau ärgern bis wir schimmlig werden, damit wir unser Geld wieder zurückbekommen! Geht der Händler gar Pleite, können wirs sowieso abschreiben!

Und zu deinen Extrembeispielen (weil das sind sie ja): Ne ganz blöde Frage: sind diese Händler "Kaufleute" (im landläufigen, nicht handelsrechtlichen Sinn) oder Masochisten/Vollidioten? Soll heißen: können die rechnen oder nicht?
Bei Vollidioten erübrigt sich jede weitere Diskussion, bei "Rechnern" liegt die Vermutung nahe: würd es sich nicht rechnen, würden sies nicht tun! Kein auch nur marginal vernunftbegabter Händler verkauft unter variablen Selbstkosten, weil er sonst ist er schneller pleite, als er "Sch...." sagen kann.

Was wird das Endergebnis sein:
Man wird sich wohl ausrechnen müssen, wieviel % Rücksendungen wir haben und wieviel uns das an Kosten bringt, die wir nicht weitergeben können! Das wir wohl in Verhältnis mit der Gesamtheit unserer Versandlieferungen stellen und dann werden wir daraus einen Aufschlagsatz errechnen, den wir auf die Produkte aufschlagen! Am Schluß zahlen alle Konsumenten eine "Versicherungsprämie", damit ein paar unmündige Konsumenten vor ein paar unseriösen Händlern geschütz werden!

Bekommt das deine Zustimmung?

mfg
AVS

Katzen sind intelligenter als Hunde!
Man wird niemals 8 Katzen dazu bringen, einen Schlitten durch den Schnee zu ziehen!
Mehl für mich?
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Re(17): kaufshop.at
07.03.2002, 09:43:51
"Geht der Händler gar Pleite, können wirs sowieso abschreiben!"

Jo, aber dann haben wir ihn auch geschafft. ;-)

"...bei "Rechnern" liegt die Vermutung nahe: würd es sich nicht rechnen, würden sies nicht tun! Kein auch nur marginal vernunftbegabter Händler verkauft unter variablen Selbstkosten, weil er sonst ist er schneller pleite, als er "Sch...." sagen kann."

Jetzt werde ich Dir ein paar kleine Geheimnisse verraten:

  • Das waren keine Extrembeispiele, sondern zwei Unternehmen, die versenden und deren Daten gerade zur Hand waren.
  • Noch wird nicht von jeder Versandbestellung zurückgetreten. Aber die Kosten EINES Rücktrittes reichen, um den Gewinn der nächsten zehn Bestellungen aufzufressen.
  • Beide Unternehmen nahmen den Webshop ursprünglich zuzusagen "dazu"; weil sie auf Zukunftsmärkte hofften, haben sie die relativ hohen Einstiegskosten und auch die zu erwartenden (da habe ich schon vorgewarnt) Misserfolge in Kauf genommen.
  • Bei einem der beiden Unternehmen rechnet sich der Versand direkt, beim anderen ist es (noch) besser als kostendeckend, aber dort zeigen sich schon kritische Verläufe.
  • Eines der erwähnten Unternehmen ist noch relativ jung, erst zwei Jahre auf dem Markt; es geht ihm gut (und das hoffentlich noch lange). Das zweite Unternehmen ist schon relativ alt und in einer Situation, die als "gerade noch brauchbar" eingestuft werden muss. Hier würde niemals weitergeführt werden, wenn die Liquidationskosten nicht so immens hoch wären. (Ja, auch solche Aspekte solltest Du mal in Deine grundsätzlichen Überlegungen einbeziehen, auch in der Wirtschaft gibt es nicht nur Schwarz und Weiss.) Entweder schafft die mittlerweile relativ junge Crew den Turn-Around (sieht im Moment so aus), oder die relativ alten Besitzer werden in den nächsten Jahren umziehen müssen (unter eine freie Brücke, meine ich).

  
GrummelGrumpf
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