Re(15): kaufshop.at
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.  Re: kaufshop.at  (stefan am 25.02.2002, 20:00:34)
..  Re(2): kaufshop.at  (Kundendienst kaufshop.at am 25.02.2002, 21:48:08)
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.  Re: kaufshop.at  (GrummelGrumpf am 25.02.2002, 20:45:43)
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...............
Re(15): kaufshop.at
06.03.2002, 09:31:48
Lieber AVS, Du bist wieder mal auf dem richtigen Weg! ;-)

"Nur hat die Sache wie immer 2 Seiten, und alles Risiko auf eine Seite (egal welche) abzuwälzen, ist auch nicht fair!"

Da stimme ich Dir voll zu. Konsumenten und Handel sollten Partner, nicht Gegner sein. Das wird von beiden Seiten oft vergessen. :~(

Nun, wie lässt sich unser beider Forderung mit dem Fernabsatzgesetz vereinbaren? Kannst Du mir da ein wenig auf die Sprünge helfen?

Ich spreche hier nicht vom "allgemeinen" Versuch, den Besteller vor sich selbst bzw. vor seiner für ihn selbstverständlich unkontrollierbaren Impulskraft zu schützen. Ich spreche davon, dass hier irgendein Hirni auch gleich das Kind mit dem Bade ausgeschütet hat: ALLE Rechte dem Konsumenten, ALLE Risken dem Handel.

Beispiel? Aber gerne doch:

Beim Rücktritt von einer Bestellung sind dem Rücktreter nicht nur der Warenwert, sondern auch alle Nebenkosten zu ersetzen. Wie bitte?

Aha, der Gesetzgeber wünscht auch keinen erzieherischen Effekt für den Besteller, der hier als zu unmündig eingestuft wird, sich auch nur die geringsten Gedanken VOR einem Kauf machen zu können. Nicht nur das, er wird damit auch noch zur Verantwortungslosigkeit (ist Dir "Sorglosigkeit" lieber?) erzogen.

Kann ja alles bestellen, der unmündige Konsument, der vor sich selbst geschützt werden muss, das KOMPLETTE Risiko liegt ohnehin beim Versender. Selbst die Unbequemlichkeit, den Rücktritt begründen zu müssen, fällt mittlerweile weg.

Kein Problem bei Versandhäusern, die heute noch mit Spannen arbeiten, die dem "normalen" Handel die Tränen in die Augen schießen lassen.

Wollen uns jetzt mal ansehen, was das in der Praxis für den "normalen Handel" für Folgen hat. Ich habe mir dazu, deshalb die leicht verspätete Antwort, die Versanddaten zweier Kunden herausgesucht.

Erster Kunde, Geschenkartikelversand: Durchschnittsumsatz pro Bestellung netto (ohne MwSt.) ATS (die Zahlen sind aus dem vierten Quartal des Vorjahrs) 212 und ein paar Zerquetschte. Durchschnittliche Versandkosten inkl. Nachnahmekosten (dieser Kunde versendet ausschließlich per DPD und NN), ebenfalls netto, ATS 100. Bei Rücksendung nach Rücktritt kommen dann noch mal 100(!) dazu. Macht also bei Rücktritt und folgender Nichtannahme alleine ATS 200, die ALLEINE vom Versender zu tragen sind. ???

Gut, dieser Kunde hat noch tatsächlich Handelsspannen, die im "normalen" Handel nicht mehr allgemein üblich sind. Aber glaubt hier selbst der handels- und kapitalistenfeindlichste Gierhals vielleicht, dass der Versender hier NICHT drauflegen muss? Nö, lieber AVS, solche Dümmlinge haben wir hier nicht im Forum.

Zweiter Kunde, Computerhandel. Durchschnittsumsatz pro Bestellung netto (ohne MwSt.) rund ATS 870 - der B2B- (Großhandels-) Umsatz wurde rausgerechnet, weil dafür andere Regeln gelten, endverbrauchende Firmen, die die Statistik schönen, blieben aber drin. Durchschnittliche Versandkosten inkl. anteiliger Nachnahmekosten (dieser Kunde versendet per DPD und NN oder Vorauskassa), ebenfalls netto, ATS 122. Bei Rücksendung nach Rücktritt kommen dann noch mal 100(!) dazu. Macht also bei Rücktritt und folgender Nichtannahme durchschnittlich ATS 222, die wieder ALLEINE vom Versender zu tragen sind.

Nun, niemand, der auch nur annähernd die Spannen dieser Branche kennt, braucht weitere Erläuterungen. Wobei anzumerken ist, dass gerade beim zweiten Kunden die Rücktritte, Umtauschwünsche stark steigend sind und langsam bedrohliche Ausmaße annehmen.

Nenne uns einen kleineren Händler Deiner Wahl. Branche egal, nur muss er "rücktrittsfähige Waren" anbieten, also z.B. nicht nur von Sonderbestellungen oder den anderen Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes leben.

Wir beide (Du und ich und unser beider Verwandschaft und Bekanntschaft) machen ihn kaputt. In drei Monaten schaffen wir das - und Du weisst es. Wir bräuchten uns nicht mal sonderlich anzustrengen.

Ist das ein Weg, "Risken fair nicht auf nur eine Seite abzuwälzen"?

Klar, dass beide Versender schon ganz geil drauf warten, jetzt auch noch das Zahlungrisiko ALLEINE übernehmen zu dürfen.

Jetzt, bitte, erzähl mir nicht, ich hätte nur einen Teilaspekt herausgegriffen. Ja, natürlich, hab ich - so wie Du. Nur, um zu zeigen, dass nicht alles immer so lustig ist, wie manche es darstellen wollen.

Aber - wie Du - wäre ich dafür, die Risken partnerschaftlich zu verteilen.
  
GrummelGrumpf
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................  Re(16): kaufshop.at  (GJ am 06.03.2002, 14:31:15)
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