Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
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Re(3): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
03.11.2008, 16:35:12
Was meinst du damit? Außerhalb der EU?
Wenn ja, in welchen Land ginge das am besten?


Die „Europäische Richtlinie zur Zinsbesteuerung“ (auch unter der englischen Bezeichnung European Savings Tax Directive, kurz ESD, bekannt) ist ein Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften, welcher neben den Mitgliedss
taaten der Europäischen Union in fünf weiteren europäischen Staaten (Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra) und den sog. verbundenen Gebieten (wie z. B. den britischen Kanalinseln) gilt. Die Richtlinie ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.

Ziel der Richtlinie ist eine ausnahmslose und gleichmäßige Besteuerung der Zinseinnahmen aller EU-Bürger mit EU-Wohnsitz, unabhängig davon, wo das Zinseinkommen erwirtschaftet wird.


Warum gilt das für die Schweiz? Die ist ja nicht bei der EU.



die schweiz ist umzingelt von der eu, man hat ihnen angedroht den internationalen zahlungsverkehr zu blockieren wenn sie nicht mitmachen. mit der so genannte black list für länder die geldwäsche unterstützen gedroht etc.

die schweiz reportet nun zwar nicht wer zinsen bekommen hat an die heimatländer der konteninhaber sondern zahlt die kest pauschal und zwar 35%. die zinsen in der schweiz sind aber ohnehin unattraktiv.

was für zinsen willst du steuerfrei stellen? aktiendividenden, sparbuchzinsen,anleihenerträge?

sind die summen so hoch, dass es sich lohnt den auslandsaufwand zu treiben, wenn ja, so muss dir bewusst sein dass dein geld nachher schwarz ist, das ist insbesondere dann blöd wenn es jetzt weiss ist.

es gibt einige lösungen, fast alle sind mit kosten verbunden die sich für durchschnittsverdiener nicht auszahlen.

was passt dir an 4% netto für wohnbauanleihen nicht? bekommst du irgendwo mehr?

wenn du nichts oder wenig  verdienst kannst du dir die kest auch rückvergüten lassen.

KESt-Rückvergütung: Das Einkommen ist so niedrig, dass bei der Veranlagung für Zinsen (und allfällige Dividenden) weniger Steuer bezahlt werden muss als über den 25-prozentigen KESt-Abzug der Bank. Für eine solche "Antragsveranlagung" haben Sie (großzügigerweise!) fünf Jahre Zeit.




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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re(6): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
04.11.2008, 14:31:14
sodale, ich hab mich mal per Google schlau gemacht!

Die Befreiung von der KESt ist im §94 ESTG geregelt:
"§ 94 Befreiung von der Kapitalertragsteuer"

klick mich: http://www.steuerberater.at/gesetze/estg/94/

bei einer ersten Durchsicht konnte ich KEINE Ausnahme für Kinder, Senioren oder Studenten finden.

Dann jedoch ein Hinweis:

Punkt 6: "e) Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d, wenn die
Einkünfte gemäß § 3 befreit sind."

und dieser §3 ESTG "§ 3 Steuerbefreiungen" hat es in sich:

Klick mich: http://www.steuerberater.at/gesetze/estg/3/

bei einer ersten Durchsicht habe ich nichts passendes gefunden, vielleicht guckst du dir bitte diesen Link genau an, vier Augen sehen mehr als nur zwei.

Offensichtlich ganz anders in Deutschland, ein kurzer Check bei unserem Nachbarn brachte erstens einen geringeren KESt Satz sowie sehr wohl die Möglichkeit Kinder, Studenten oder Rentner von der KESt für 3 Jahre befreien zu lassen:

Klick mich: http://www.steuerformen.de/kapitalertragssteuer.htm
(letzter Absatz)

Falls das stimmt was ich hier recherchiert habe, frage ich mich allen ernstens warum noch niemand eine Klage beim EUGH eingebracht hat. In Österreich ist das Taschengeld von Kindern besteuert, in Deutschland nicht ... spinnen die? %-)


Grüsse,
Geri    
                                              

http://www.prueller-muss-weg.at

04.11.2008, 14:31 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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