Re(6): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
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Re(6): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
04.11.2008, 14:31:14
sodale, ich hab mich mal per Google schlau gemacht!

Die Befreiung von der KESt ist im §94 ESTG geregelt:
"§ 94 Befreiung von der Kapitalertragsteuer"

klick mich: http://www.steuerberater.at/gesetze/estg/94/

bei einer ersten Durchsicht konnte ich KEINE Ausnahme für Kinder, Senioren oder Studenten finden.

Dann jedoch ein Hinweis:

Punkt 6: "e) Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d, wenn die
Einkünfte gemäß § 3 befreit sind."

und dieser §3 ESTG "§ 3 Steuerbefreiungen" hat es in sich:

Klick mich: http://www.steuerberater.at/gesetze/estg/3/

bei einer ersten Durchsicht habe ich nichts passendes gefunden, vielleicht guckst du dir bitte diesen Link genau an, vier Augen sehen mehr als nur zwei.

Offensichtlich ganz anders in Deutschland, ein kurzer Check bei unserem Nachbarn brachte erstens einen geringeren KESt Satz sowie sehr wohl die Möglichkeit Kinder, Studenten oder Rentnervon der KESt für 3 Jahre befreien zu lassen:

Klick mich: http://www.steuerformen.de/kapitalertragssteuer.htm
(letzter Absatz)

Falls das stimmt was ich hier recherchiert habe, frage ich mich allen ernstens warum noch niemand eine Klage beim EUGH eingebracht hat. In Österreich ist das Taschengeld von Kindern besteuert, in Deutschland nicht ... spinnen die? %-)


Grüsse,
Geri    
                                              

http://www.prueller-muss-weg.at

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