Re(3): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
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Re(3): Wo zahlt man die wenigsten Steuern? (Kest)
03.11.2008, 16:35:12
Was meinst du damit? Außerhalb der EU?
Wenn ja, in welchen Land ginge das am besten?


Die „Europäische Richtlinie zur Zinsbesteuerung“ (auch unter der englischen Bezeichnung European Savings Tax Directive, kurz ESD, bekannt) ist ein Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften, welcher neben den Mitgliedss
taaten der Europäischen Union in fünf weiteren europäischen Staaten (Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra) und den sog. verbundenen Gebieten (wie z. B. den britischen Kanalinseln) gilt. Die Richtlinie ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten.

Ziel der Richtlinie ist eine ausnahmslose und gleichmäßige Besteuerung der Zinseinnahmen aller EU-Bürger mit EU-Wohnsitz, unabhängig davon, wo das Zinseinkommen erwirtschaftet wird.


Warum gilt das für die Schweiz? Die ist ja nicht bei der EU.



die schweiz ist umzingelt von der eu, man hat ihnen angedroht den internationalen zahlungsverkehr zu blockieren wenn sie nicht mitmachen. mit der so genannte black list für länder die geldwäsche unterstützen gedroht etc.

die schweiz reportet nun zwar nicht wer zinsen bekommen hat an die heimatländer der konteninhaber sondern zahlt die kest pauschal und zwar 35%. die zinsen in der schweiz sind aber ohnehin unattraktiv.

was für zinsen willst du steuerfrei stellen? aktiendividenden, sparbuchzinsen,anleihenerträge?

sind die summen so hoch, dass es sich lohnt den auslandsaufwand zu treiben, wenn ja, so muss dir bewusst sein dass dein geld nachher schwarz ist, das ist insbesondere dann blöd wenn es jetzt weiss ist.

es gibt einige lösungen, fast alle sind mit kosten verbunden die sich für durchschnittsverdiener nicht auszahlen.

was passt dir an 4% netto für wohnbauanleihen nicht? bekommst du irgendwo mehr?

wenn du nichts oder wenig  verdienst kannst du dir die kest auch rückvergüten lassen.

KESt-Rückvergütung: Das Einkommen ist so niedrig, dass bei der Veranlagung für Zinsen (und allfällige Dividenden) weniger Steuer bezahlt werden muss als über den 25-prozentigen KESt-Abzug der Bank. Für eine solche "Antragsveranlagung" haben Sie (großzügigerweise!) fünf Jahre Zeit.




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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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