Re(16): Fotografieren ist kein Verbrechen!
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Re(16): Fotografieren ist kein Verbrechen!
12.01.2009, 00:41:17
Stimmt! War mir auch bekannt. Ich nehme das Verbot aber nicht wirklich ernst.

Der Paragraf fällt m.E., sobald der erste Fotograf, der deswegen Probleme hat, zum Verfassungsgerichtshof geht ...

Es ist doch bitte lachhaft: wenn jemand von der Strasse aus z.B. das Eingangstor einer Kaserne fotografiert, wo es nichts zu sehen gitb, ausser allenfalls einem Wachhäuschen und einem Schranken ... dann soll das verboten sein.

Wenn man dagegen die Panzer, Hubschrauber, Eurofighter etc. etc. beim Nationalfeiertag am Heldenplatz ... fotografiert ... inklusive Detailaufnahmen aussen und innen ... dann ist das nicht verboten, sondern "erwünscht". Wer mag, kann die Dinger sogar befingern und besteigen ... %-)

Ich gehe davon aus, dass allein dieser Sachverhalt das Gesetz vor dem VfGH zu Fall bringen würde. Wer gesteigerten Wert auf Geheimhaltung legt, muß nämlich zuallererst einmal selbst seine "Geheimnisse" geheim halten. :-)

Ich glaube auch nicht, dass es beim österreichischen Bundesheer viel gibt, das man fotografieren könnte, das nicht ohnedies bekannt ist und in "Jane's" oder sonstwo schon abgebildet war. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ... und mich an eine "aussergweöhnliche Location" zum Fotografieren einladen. Besonders interessieren würde mich der Atombunker für Regierungsmitglieder in St. Johann, falls jeamnd hier mitliest, der mich da reinbringen könnte ... Diskretion wird diesfalls gerne zugesichert. B-)

.. aber nur wenn ich reinkomme, bevor die nächste "standard"-Leser-Besichtigung statt nach Zwentendorf dorthin führt ... >:-D |-D |-D
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Yesterday’s heresy is tomorrow’s truth.
12.01.2009, 00:41 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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