Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
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Re: Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
08.02.2009, 09:15:46
Kinder, Kinder! Ist schon wieder eine Streiterei notwendig? Natürlich haben Griechen und Troianen Recht. Die Rechtslage ist klar und zugleich schwammig. Das Problem mit der Rückgabe von Medien, die geschützte Daten (Spiele, Anwendungsprogramme, usw) beinhalten ist, dass man vorerst die zwei Ebene auseinander halten muss:

Erweißt schon vor dem Ankauf eine CD oder DVD eine physische Beeinträchtigung (Kratz, Riss, Druckdefekt) muss der Händler die Ware unverzüglich und ohne Wenn und Aber zurücknehmen und diese durch die dasselbe Produkt umtauschen oder gar den Kaupreis zurückzuerstatten. Darüber fährt die Eisenbahn.

Ich weiß aber, wir reden hier von was anders:

Ist ein Programm oder Spiel für den Käufer unbrauchbar weil (wie in konkretem Fall) die Ausführung nicht wie erwartet zustand kommt (gewünschte und erwartete Auflösung nicht erreichbar, Leistung reduziert), dann liegt es kein Gewährleistungsproblem im engeren Sinne vor, sondern eine komplizierte Situation. Der Käufer muss nachweisen, dass kein einfaches Kompatibilitätsproblem vorliegt, sondern dass es sich um ein „Denkfehler“ bei der Programmierung des Spieles handelt.

Diese Art von Problemen gibt es manchmal, nicht aber täglich. Händler wissen, dass 95% der Rückgabeversuche, solche Fälle sind, wo der Käufer einfach das falsche Spiel für seinen alten Schachtel gekauft hat, oder Desgleichen. Die restlichen 5 % sind Fälle, wo auch dann nicht die Software sondern der PC Problem hat, mit der Anmerkung, dass für diese Fälle werden sehr viele PCs davon getroffen. In solchen Fällen sind die Händler meistens kulant und nehmen die Pizza gegen Gutschein zurück.

Rein rechtlich sind sie dazu nicht verpflichtet (egal ob man die Ware geöffnet hat oder nicht und ob man sich registriert hat oder nicht), außer man ihn klagt und nachweißt, dass man nicht ausreichend beraten wurde, oder dass man die Ware nur gekauft hat, weil der Verkäufer zugesichert hat, dass das bestimmte Programm in seinem PC vollständig funktionieren würde.

Das Problem ist, dass bei Saturn und Cosmos man kann sowohl sich beraten lassen als auch, wie bei Billa, die Ware einstecken und (nach Zahlung bei der Kassa) nach Hause fahren. Da hat man sich selbst bedient… Und der Händler steht in der angenehmen Position, dass er nur kulant, wenn er will, sein muss.        


  
08.02.2009, 09:18 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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Re: Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
08.02.2009, 10:34:03
Wir haben auf der Höheren Handelsschule (paar Jährchen ist's her) mal mit der gesamten Klasse eine ähnliche Diskussion mit einem Lehrer geführt, der sich mit BWL, REWE und den entsprechenden Gesetzen auskennt - auch weil sie in unseren Lehrbüchern standen.

Wie jemand vor mir hier schon gesagt hat, stellt ein Kratzer auf der DVD, fehlendes Zubehör etc etc einen Mangel dar, wegen dem der Verkäufer den Artikel ohne wenn und aber zurücknehmen muss, egal ob geöffnet oder nicht.

Wie steht es nun mit "Bugs" oder Fehlern im Spiel, die nicht auf den Benutzer zurückzuführen sind?
Wir sind damals nach viel Überlegung (wir mussten dem alten Hasen erstmal erklären, was mit einem "Fehler im Spiel" gemeint ist !:-)) auf folgendes Ergebnis gekommen:
Sollte es einen Fehler im Spiel geben, muss ein Patch her. Diese stellt der Hersteller zur Verfügung. Sollte sich durch den Patch und alle Ratschläge des technischen Supports ein Fehler nicht beheben lassen, der aber die Funktion / Benutzbarkeit der Software einschränkt (20 statt 200 fps is schon ein Ding), liegt ein Mangel am Kaufgegenstand vor. Und wer ist für solche Mängel zuständig?
Der Verkäufer.

Gesetzt den Fall, es ließe sich nachweisen, dass der Fehler nicht auf den Benutzer zurückzuführen ist und jegliche Patches und der technische Support den Fehler nicht beseitigen kann, ist es demnach das gute Recht von Know-How, das Spiel zurückzugeben.
Diverse Stolpersteine gibt's dabei natürlich. Der Händler wird das etwas anders sehen (will ja Geld verdienen) und sich wahrscheinlich sperren, und der angesprochene Nachweis ist auch schwerlich zu besorgen (offizielle Foreneinträge, eMail-Verkehr mit dem Support), aber wenn's funktioniert umso schöner.
Wobei ich eine sehr schöne eMail vom Saitek Support habe, da ging's auch um eine Störung der Software (des Treibers) und von Saitek konnte mir keine helfen, ergo -> Saturn, Mitarbeiter sperrt sich, eMail gezeigt, Thema durch B-)

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Re(9): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
09.02.2009, 23:27:36

Nun ist es aber in vorliegenden Fall keine zugesicherte Leistung, dass das
Spiel mit seiner G15-Tastatur UND Vista funktioniert und der Fehler hier auch
bei der Tastatur zu suchen und nicht beim Spiel!


Hm also wenn wir schon so anfangen kann sich ja jeder blöde Spielehersteller auf sowas rausreden...
Mögliche eMail vom Support sähe so aus:
"Die Umverpackung des Spiels zeigt nur die Grundfeatures und ist nicht als Beschreibung gedacht. Es wurde zu keiner Zeit damit geworben, dass das Spiel einwandfrei läuft. Die Tatsache, dass es alle paar Minuten abstürzt, rechtfertigt keine Reklamation. Vielen Dank für Ihr Verständnis."

Was war das letztens, GTA 4 läuft in der RTM nicht mit ATI Grafikkarten? Da hätten die auch so argumentieren können... "Auf der Umverpackung ist als Mindestanforderung ledglich "DirectX 9 Grafikkarte mit 256MB VRAM" angegeben. Eine nähere Spezifizierung liegt nicht vor, daher können Sie nicht erwarten dass es mit Ihrer Grafikkarte funktioniert."

Ich stell mir grad vor, wie das ausufert... Jeder kauft sich mehrere Tastaturen, mehrere CPUs, mehrere Grafikkarten und Mainboards, weil irgendwelche Spiele mit diesen und jenen Komponenten nicht klarkommen.|-D Das wird geil!

Also ich glaub so funktioniert es nicht.:-/

Was mir aber grad auffällt, ist, dass ich selbst die G15 (refresh) hab und dass der neuere Treiber 3.irgendwas total für Nüsse ist. Daran könnte es natürlich auch liegen. Man müsste es ohne Treiber probieren. Ich hab den 2.irgendwas laufen und bin froh drum. Der hat zwar auch Fehler, aber Logitech hat's im Moment nicht so mit dem Support und verschlimmert Fehler eher als dass sie verschwinden. Daher auch eine mögliche Fehlerquelle. Vielleicht endlich ein Anreiz für Logitech mal vernünftige Treiber rauszubringen.

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Re(8): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
10.02.2009, 09:29:42
Gewährleistung, guter Punkt.
Der Verkäufer hat im Rahmen der Gewährleistung das Recht / die Pflicht, das Produkt nachzubessern.

Ich glaub wir verlegen die Diskussion mal ganz auf die fiktive Ebene, denn ab diesem Punkt sieht man ja doch ganz deutlich, dass eine Diskussion nichts bringt weil niemand in der realen Welt mit seinem Spiel zum Saturn & Co. rennt und einen Patch haben will |-D
Aber ich will das mal weiter treiben...

Gewährleistung heißt: Der Verkäufer ist für die Nachbesserung, in dem Fall also die Bereitstellung eines Patches verantwortlich.
Theoretisch geht Know-How also zum Cosmos und bittet den Verkäufer, nachzubessern. Ab da gibt es drei Möglichkeiten:
1) Der Verkäufer weigert sich, Know-How einen Patch auf CD bereitzustellen (obwohl er in der Nachbesserungspflicht ist), was unweigerlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag führt.
2) Der Verkäufer stellt Know-How einen Patch auf CD zur Verfügung. Dieser Patch löst das Problem nicht. Know-How rennt wieder zum Cosmos und reklamiert weiter den gleichen Fehler. Nach etwas Zeit (wobei zwischen einzelnen Patches ja manchmal Monate vergehen was im Bezug auf die zumutbare Wartezeit zur Nachbesserung dann wieder für Nüsse ist) stellt der Verkäufer einen zweiten Patch zur Verfügung, der den Fehler aber noch immer nicht behebt. Know-How rennt wieder zum Cosmos und hat ab dem Punkt volles Rücktrittsrecht.
3) Der Verkäufer stellt Know-How einen Patch zur Verfügung, welcher das Problem behebt, und hat seine Pflicht getan.

Natürlich ist die Diskussion völlig Banane aber man sieht wo es hinführt: Das Konsumentenschutzgesetz verneint jegliches Rücktrittsrecht, während das BGB dieses im Fall von zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen (oder der Verweigerung der Nachbesserung) sogar explizit vorsieht.
Zwei Gesetze die sich widersprechen. Wobei ich bei Fall 1 und 2 die größeren Chancen für den Käufer sehe...

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Re(6): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
09.02.2009, 20:54:33
Ach Leute werdet doch nicht persönlich.

Ich glaube vor dem Hintergrund, dass das Gesetz auf den ersten Blick hinter dem Verkäufer steht (Stichwort Konsumentenschutzgesetz §5f), hast du wirklich Glück gehabt. Der Verkäufer hätte auch sagen können, Gesetz ist so, leb damit.
(Ich finde trotzdem dass "angefressen weggehen" niemals ein gutes / gerechtfertigtes Verhalten für einen Verkäufer ist!)

Auf der anderen Seite glaube ich, dass das BGB mit seiner Regelung bezüglich Haftbarkeit bei Produktmängeln diesem Konsumentenschutzgesetz irgendwie widerspricht, denn die Schlussfolgerung, dass bei Produktmängeln der Verkäufer der erste haftbare Ansprechpartner ist, ist ja durchaus fundiert und logisch nachvollziehbar. Außerdem sprechen wir hier über Software, ich finde nicht, dass man das mit Audio-CDs und DVDs vergleichen kann, da ist es ja eher eindeutig. Da gibt's keine möglichen Bugs, Fehler, oder vor allem Lizenzbedingungen. Für mich widersprechen sich dieses Konsumentenschutzgesetz und das BGB im Bezug auf Software / Spiele ganz erheblich.

Und wer hat bei sich widersprechenden Gesetzen das letzte Wort?
Der Richter.
In Deutschland heißt das: Auslegungssache. Recht haben und Recht bekommen... lalala.
Ich denke, man kann einen Richter eher davon überzeugen, dass ein Kunde nicht für die Fehler am Kaufgegenstand einstehen kann, als davon, dass die Software bei Entsiegelung von der Rückgabe ausgeschlossen ist, weil sie hätte kopiert werden können. Für sowas gibt es Unterlassungs- und Abtretungserklärungen, die Lizenz betreffend. Bei Software kauft man quasi die Katze im Sack, denn Lizenzbedingungen sind ja erst bei Installation (oder in seltenen Fällen in der Bedienungsanleitung) zu lesen. Alles Argumente für den Käufer.

Aber es hat sich ja alles zum Guten gewendet. Du hast dein Geld, sei glücklich damit. Der Weg vors Gericht ist, lang, ich kenn das leider aus viiiel Eigenerfahrung :-/

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