Re(8): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
Geizhals » Forum » Software » Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!! (95 Beiträge, 1843 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
........
Re(8): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
10.02.2009, 09:29:42
Gewährleistung, guter Punkt.
Der Verkäufer hat im Rahmen der Gewährleistung das Recht / die Pflicht, das Produkt nachzubessern.

Ich glaub wir verlegen die Diskussion mal ganz auf die fiktive Ebene, denn ab diesem Punkt sieht man ja doch ganz deutlich, dass eine Diskussion nichts bringt weil niemand in der realen Welt mit seinem Spiel zum Saturn & Co. rennt und einen Patch haben will |-D
Aber ich will das mal weiter treiben...

Gewährleistung heißt: Der Verkäufer ist für die Nachbesserung, in dem Fall also die Bereitstellung eines Patches verantwortlich.
Theoretisch geht Know-How also zum Cosmos und bittet den Verkäufer, nachzubessern. Ab da gibt es drei Möglichkeiten:
1) Der Verkäufer weigert sich, Know-How einen Patch auf CD bereitzustellen (obwohl er in der Nachbesserungspflicht ist), was unweigerlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag führt.
2) Der Verkäufer stellt Know-How einen Patch auf CD zur Verfügung. Dieser Patch löst das Problem nicht. Know-How rennt wieder zum Cosmos und reklamiert weiter den gleichen Fehler. Nach etwas Zeit (wobei zwischen einzelnen Patches ja manchmal Monate vergehen was im Bezug auf die zumutbare Wartezeit zur Nachbesserung dann wieder für Nüsse ist) stellt der Verkäufer einen zweiten Patch zur Verfügung, der den Fehler aber noch immer nicht behebt. Know-How rennt wieder zum Cosmos und hat ab dem Punkt volles Rücktrittsrecht.
3) Der Verkäufer stellt Know-How einen Patch zur Verfügung, welcher das Problem behebt, und hat seine Pflicht getan.

Natürlich ist die Diskussion völlig Banane aber man sieht wo es hinführt: Das Konsumentenschutzgesetz verneint jegliches Rücktrittsrecht, während das BGB dieses im Fall von zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen (oder der Verweigerung der Nachbesserung) sogar explizit vorsieht.
Zwei Gesetze die sich widersprechen. Wobei ich bei Fall 1 und 2 die größeren Chancen für den Käufer sehe...

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung