Re(6): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
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Re(6): Umtausch von geöffneter Software bei Cosmos!!
09.02.2009, 20:54:33
Ach Leute werdet doch nicht persönlich.

Ich glaube vor dem Hintergrund, dass das Gesetz auf den ersten Blick hinter dem Verkäufer steht (Stichwort Konsumentenschutzgesetz §5f), hast du wirklich Glück gehabt. Der Verkäufer hätte auch sagen können, Gesetz ist so, leb damit.
(Ich finde trotzdem dass "angefressen weggehen" niemals ein gutes / gerechtfertigtes Verhalten für einen Verkäufer ist!)

Auf der anderen Seite glaube ich, dass das BGB mit seiner Regelung bezüglich Haftbarkeit bei Produktmängeln diesem Konsumentenschutzgesetz irgendwie widerspricht, denn die Schlussfolgerung, dass bei Produktmängeln der Verkäufer der erste haftbare Ansprechpartner ist, ist ja durchaus fundiert und logisch nachvollziehbar. Außerdem sprechen wir hier über Software, ich finde nicht, dass man das mit Audio-CDs und DVDs vergleichen kann, da ist es ja eher eindeutig. Da gibt's keine möglichen Bugs, Fehler, oder vor allem Lizenzbedingungen. Für mich widersprechen sich dieses Konsumentenschutzgesetz und das BGB im Bezug auf Software / Spiele ganz erheblich.

Und wer hat bei sich widersprechenden Gesetzen das letzte Wort?
Der Richter.
In Deutschland heißt das: Auslegungssache. Recht haben und Recht bekommen... lalala.
Ich denke, man kann einen Richter eher davon überzeugen, dass ein Kunde nicht für die Fehler am Kaufgegenstand einstehen kann, als davon, dass die Software bei Entsiegelung von der Rückgabe ausgeschlossen ist, weil sie hätte kopiert werden können. Für sowas gibt es Unterlassungs- und Abtretungserklärungen, die Lizenz betreffend. Bei Software kauft man quasi die Katze im Sack, denn Lizenzbedingungen sind ja erst bei Installation (oder in seltenen Fällen in der Bedienungsanleitung) zu lesen. Alles Argumente für den Käufer.

Aber es hat sich ja alles zum Guten gewendet. Du hast dein Geld, sei glücklich damit. Der Weg vors Gericht ist, lang, ich kenn das leider aus viiiel Eigenerfahrung :-/

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