Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?
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.  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (mko am 24.07.2009, 17:05:05)
.  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (redseven am 24.07.2009, 18:23:39)
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Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?
26.07.2009, 15:48:48
hi,

der gesetzestext in deutschland schliesst aus, dass etwas als guthaben angezeigt wird das nicht verfuegbar ist. die wertstellung am gleichen tag ist irrelevant.

sollte man den gesetzestext, ich weiss nicht ob er hier gilt, einfordern tritt folgendes ein:

1) rechtsschutzversicherung lehnt haftung ab, wenn psk geschaeftspartner
2) gutachter kann die errorlogs der uebertragenden computer nicht lesen, da auslaendisches system und kein basiswissen vorhanden
3) gerichtsurteil ist beliebig, aussagen der zeugen beliebig
4) jeder uebertragende computer hat eine volles errorlog, dass der betrieb aufgrund bankgeheimnis nicht interpretieren kann, der mitarbeiter aus der orga der es implementiert hat wurde bereits gekuendigt, nachher noch updates eingespielt
5) in der dritten instanz will die bank, die bereits 100.000 EUR im werbebudget eingespart hat, wenn der pressesprecher gut ist allerdings 1.000.000 eur, das system sowieso als werbeargument aendern
6) es kommt zu einem vergleich, der die prozesskosten in der hoehe von 1.000.000 eur zwischen den parteien aufteilt
7) abschliessend fuehlt sich der richter noch berufen wienerische bemerkungen im rahmen seines belehrungsauftrages zu machen da der staat und das gericht sicherlich konten bei der psk hat

komme hier theoretisch auf 7 betrugsanzeigen...

ich wuensch euch noch viel spass!

ew


26.07.2009, 16:02 Uhr - Editiert von ewoewo1, alte Version: hier
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