"Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
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"Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
08.07.2010, 14:09:27
Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von Personen-Aufnahmen - insbesondere im öffentlichen Raum - und die Veröffentlichung solcher Fotos kommt in praktisch jedem Bilder-Thread hier im Forum laufend hoch und wird meist eher unsachlich, emotional und stets ziemlich off-topic diskutiert.

Disen Zustand finde ich sehr "sub-optimal".  Deshalb stelle ich hier eine kleine Link-Sammlung zu möglichst allgemein und auch für Nicht-Juristen verständlichen Materialien und Texten zu dieser Thematik ein. Als gemeinsame, vernünftige, sachliche Ausgangs-Basis für allfällige weitere Diskussionen, die dann gerne anschliessend in diesem Thread geführt werden können, aber bitte nicht mehr in jedem zweiten Bilderthread.

Die Rechtslage zu dieser Thematik weist in anderen Ländern - INKLUSIVE Deutschland - übrigens deutliche Unterschiede auf ... alles Folgende bezieht sich also explizit auf Österreich.

In Österreich gibt es in der Öffentlichkeit kein Fotografierverbot (von ganz bestimmten Ausnahmen z.B. betreffend militärische Einrichtungen) abgesehen. Es gibt allerdings rechtliche Bestimmungen, betreffend die Veröffentlichung von Fotos die - erkennbar abgebildete - Personen untre dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes betrifft.

Die nach wie vor beste mir bekannte Zusammenfassung für Fotografen findet sich auf der webseite des Rechtsschutzverbandes der österreichischen Berufsfotografen, verfasst von Rechtsanwälte  hier:
http://www.fotografen.at/rsv/downloads/recht_am_eigenen_bild.pdf
da finden sich übrigens auch noch andere hilfreiche downloads ... http://www.fotografen.at/rsv/downloads.html  

Primäre Rechtsquelle ist §78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg1a.htm#§_78.

"Das Gesetz legt den Begriff "berechtigte Interessen" im Sinne des § 78 UrhG nicht fest, weil es bewusst einen weiteren Spielraum offen lassen wollte, um den Verhältnissen des Einzelfalles gerecht werden zu können."

Deshalb fällt die Überprüfung der Einzelfälle auch durchaus unterschiedlich aus. Es kommt auch immer sehr stark auf den Kontext [u.a. z.B. Begleittexte!] an.

Weitere sehr gute Erläuterungen und eine interessante Liste an OGH-Urteilen findet sich hier:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#Persönlichkeitsschutz

weitere dieser Urteile können hier im Volltext eingesehen werden https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071107_OGH0002_0060OB00057_06K0000_000&IncludeSelf=True&ShowPrintPreview=True  

Für die Thematik Persönlichkeitsschutz releveante Aspekte ergeben sich auch aus dem Mediengesetz (inbesondere §7) oder aus §16 ABGB und/oder nach Art. 8 EMRK bzw. dem Datenschutzgesetz (DSG).

Näheres dazu inklusive Vergleich Deutschland - Österreich findet sich schließlich in diesem hochinteressanten und tiefergehenden, aber dennoch gut verständlichen Artikel hier: http://www.eurolawyer.at/pdf/RZ-2006-2-9-Thiele.pdf

So, wer sich die Dokumente bis hierher alle gegeben hat, ist herzlich eingeladen, *auf hohem Niveau* mitzudiskutieren. Alle anderen dürfen klarerweise auch ... mögen aber den Ball zu dieser Thematik bitte eher flach halten. :-)

Viel Spass!



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08.07.2010, 14:30 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re: "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
08.07.2010, 14:46:23
Hier geht es zwar primär um die Veröffentlichung von Fotos die bei "Events" (meist nicht im öffentlichen Raum!) aufgenommen wurden ...
http://www.dbj.co.at/phps/start.php?noie=1&lang=de&content=publikationen_show.php&navi=publikationen&publikation_nr=497

aber ganz am Ende kommt auch der öffentliche Raum zur Sprache:
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"Neueste Rechtsentwicklung

Bislang haben sich die Gerichte bei der Beurteilung von Fotos im Öffentlichen Raum vor allem auf den Bildinhalt konzentriert. Damit konnte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit seiner Klage gegen die Veröffentlichung des Kussfotos von ihm und Fiona Swarovski am Pariser Flughafen Erfolg haben. Zwar war das Foto im öffentlichen Raum geschossen worden und betraf Prominente, die Abbildung und Begleitberichterstattung hat aber ausschließlich den höchstpersönlichen Lebensbereich betroffen. Wer mit wem wo Zärtlichkeiten austauscht, ist grundsätzlich Privatsache.

Im Gegenzug dazu musste Natascha Kampusch die Veröffentlichung der Fotos, die sie mit einem jungen Mann in einer Wiener Diskothek zeigen, hinnehmen. Bei dieser Entscheidung wurde die Einlassung in die Öffentlichkeit stärker in den Vordergrund gestellt. Wer sich in eine Diskothek begibt, tut das zwar grundsätzlich privat. Die Diskothek selbst ist aber ein öffentlicher Raum, in dem Abbildungen grundsätzlich zulässig sind. Die Abbildung beim Tanzen ist nicht per se entwürdigend oder peinlich. Damit war es erlaubt, dieses Foto zu veröffentlichen."
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Re(3): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
09.07.2010, 03:54:35
aufgrund der Flut an Einzel- und Bewegt-Bildern, die täglich im öffentlichen Raum mit allen Arten von digitalen Bildaufzeichnungsgeräten gemacht und von denen viele auch "ins Internet" gestellt werden, ergibt sich die Absurdität der Forderungen.

"Herausreklamierbar" heißt bei Fotos von wechselseitig unbekannten Aufnehmern und Abgebildeten in der Praxis schlicht und ergreifend, dass abgebildete Personen, wenn sie - auf welchem Weg auch immer - Kenntnis von einem/mehrern Bildern/Filmen auf einer/mehreren websites erlangen, sich bemühen müssen den Kontakt herzustellen, um Entfernung des/der Bilder zu ersuchen und diesem Ersuchen dann entsprochen wird.

Welcome to the modern world ... Öffentlichkeit besteht schon lange nicht merh und im im 3. Jahrtausend erst recht nicht mehr nur während der Zeit, in der man sich phasich im öffentlichen Raum bewegt hat, sondern auch in den Spuren, die diese öffentlichen Auftritte hinterlassen und die sich in der virtuellen Realität eben auch niederschlagen und möglicherweise ein ganz eigens Leben annehmen können.

Das mag für viele von uns eine sehr beunruuhigende und unangenehme Erkenntnis sein, aber es ist so. Und das kann niemand, kein Land und kein Gesetzgeber der Welt jemals wieder rückgängig machen, ohne ultra-autoritäre Maßnahmen zu ergreifen. Das wäre dann aber definitv the end of the world as we know it. Im positiveren Fall ein Leben wie bei den indigenen Völkern in Papua-Neuguinea oder Amazonien. Im schlechteren Fall ein leben wie  in Nordkorea.  



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Re(5): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
11.07.2010, 18:30:49
1. vergiss das mit dem Schw. vergleich. Ist hier gänzlich fehl am Platz. Sonst würde ich nicht Fotos von Gesichtern zeigen, sondern ... genau! >:-D

2. wenn in 50 Jahren nur noch 20% und in 100 Jahren nur noch 10% und in 1000 Jahren nicht einmal mehr 1 %% der heute gemachten Bilder vorhanden sein werden, werdne genau die ARt von Fotos von besonderem Interesse sein.

Weilk es dann immer noch 100e Fotos von Politkärschädln aus 2010 geben wird. Und Millionen von halbverwckelten Knipsbildern mit 10 japanischen Touristen drauf vor dem Stephansdom .. .aber vergleichweise wenige Bilkder in hoher technischer und fotografischer Qualität von Menschen unserer Zeit, ungestellt, keine hergeschminkten Studio-Models. Die Historiker zukünftiger Tage werden Gott danken für genau die Bilder, die Leute wie ich heute auf der Strasse tragen.

Sie werden daraus wichtige Erkenntnisse gewinnen, dass Anfang des 3. Jahrtausends piercings auch in Österreich gängig wurden, bunt gefärbte Haare aber immer noch predominant bei weiblichen Vetretern der Spezies vorkamen, dass Leute noch Armbanduhren trugen, man aber schon erkennen konnte, wie das weniger wurde, dass es Apple iphones gab und Ray ban Sonnenbrillen, dass Leute auf dei Strasse gingen, um zu protestieren, und und und ... Milliarden von Dingen, die sie in den ganzen "wichtigen Bildern" von "wichtigen Menschen" so nie sehen können.

Die Archäologen und Historikern würde alle eine Niere und ein AUge hergeben, wenn sie heute ein paar soclhe Bilder aus dem alten Ägypten, aus Rom aus Konstantinopel aus dem Amerika des Jahres 1493 etc. etc. hätten.

Gemessen am zunkünftigen Nutzen dieser street-Bilder ist das weinerliche Geplärre von Menschen, die sich einerseits in der Öffentlichkeit produzieren wollen, andrerseits aber halbe Anfälle bekommen, wenn sie dabei fotografiert und die Fotos dann auch öffentlich zu sehen sind ... ein zu vernachlässigender, kleinlicher Lercherlschas. :-)



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Re(7): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
12.07.2010, 08:14:40
@ Schwanzvergleich

Du solltest nicth so viel von Dir auf andere schliessen. Es gibt 1001 verschiedenen Gründe warum ich und viele andere Hobby-Fotografen unsere Fotos mit anderen teilen, anderen mitteilen.

Ja, "sportlicher Ehrgeiz" mag eines der Motive sein, es ist aber beileibe nicht das primäre und noch viel weniger das wichtigste.

"Sich ein Bild der Welt zu machen" und dieses dann mit den individuellen "Welt-Bildern" anderer zu teilen, vergleichen, abzugleichen, diskutieren, hinterfragen und auf diese Art dazuzulernen, den eigenen Horizont erweitern, neue Ideen zur Gestaltung unserer Welt gewinnen ... sind wahrscheinlich eine erheblich wichtigere Motivation für unser Tun.  

Nicht umsonst gibt es in vielen Religionen das strikte Gebot "Du sollst Dir kein Bildnis machen" ... was man abbildet, gehölrt einem auch ein bisschen, zu dem hat man sich einen unmittelbaren Zugang geschaffen, man kann es mit anderen teilen, effektiv und effizient Information, Kontext und Sinngehalt austauschen. Das haben schon die Menschen in den Höhlen von Lascaux verstanden. Und die Taliban dieser Welt auch ... und genau darum wollen die allen verbieten, Bilder zu machen und anderen zu zeigen. Weder von sich selbst, noch von ihrem verburkaisierten Privatbesitz (Frauen), noch von ihrem mörderischen Gott.


Und nochmals zum "sportlicher Ehrgeiz", wenn schon, dann sehe ich es eher ähnlich wie beim Bergsteiger: der sieht einen Berg und will hinauf. Warum? Weil der Berg eben da ist! Ein Hobby-Fotograf sieht ein Bild und will es machen. Warum? Weil es eben da ist, sich präsentiert und darum bettelt, gemacht, festgehalten, fixiert zu werden. :-)


@ Bilder als kollektive Menschheitserinnerung:

Ein beliebiges Foto hat in die cloud geschossen erheblich bessere Langzeit-Überlebenschancen als auf Papier ausgedruckt und in einem Bunker gelagert.

Im übrigen unternehmen die Archive angefangen von Nationalbibliotheken bis zu denen diverser Geheimdienste allergrösste ANstrengungen, möglichst viele Internetseiten professionell für lange Zeiträume zu archivieren. :-)




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12.07.2010, 08:19 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(8): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
12.07.2010, 23:41:29

"Sich ein Bild der Welt zu machen" und dieses
dann mit den individuellen "Welt-Bildern" anderer zu teilen, vergleichen,
abzugleichen, diskutieren, hinterfragen und auf diese Art dazuzulernen, den
eigenen Horizont erweitern, neue Ideen zur Gestaltung unserer Welt gewinnen
... sind wahrscheinlich eine erheblich wichtigere Motivation für unser
Tun.  

Jaja, das hätte ich jetzt auch gesagt. Warum muss das unbedingt ein Portrait einer Person auf der Strasse sein? Und was ist so schwer daran, die betreffende Person zu fragen, wenn du schon soviel Arbeit und Zeit in ein Foto gesteckt hast?


und genau darum wollen die
allen verbieten, Bilder zu machen und anderen zu zeigen. Weder von sich
selbst, noch von ihrem verburkaisierten Privatbesitz (Frauen), noch von ihrem
mörderischen Gott.

Du hast offensichtliche keine Ahnung vom Islam - aber du schweifst ab, denn ICH WILL NIEMANDEM VERBIETEN BILDER ZU MACHEN!!!11einself Mein Gott! :´( Wie oft denn noch?


Und nochmals zum "sportlicher Ehrgeiz", wenn schon, dann
sehe ich es eher ähnlich wie beim Bergsteiger: der sieht einen Berg und will
hinauf. Warum? Weil der Berg eben da ist! Ein Hobby-Fotograf sieht ein Bild
und will es machen. Warum? Weil es eben da ist, sich präsentiert und darum
bettelt, gemacht, festgehalten, fixiert zu werden.

Warum muss das unbedingt ein Portrait einer Person auf der Strasse sein? Und was ist so schwer daran, die betreffende Person zu fragen, wenn du schon soviel Arbeit und Zeit in ein Foto gesteckt hast?


@ Bilder als kollektive
Menschheitserinnerung: Ein beliebiges Foto hat in die cloud geschossen
erheblich bessere Langzeit-Überlebenschancen als auf Papier ausgedruckt und in
einem Bunker gelagert.

Buhahaha die Cloud!!! |-D YMMD! Deine (Speicher)Cloud ist nichts anderes als ein paar Festplatten im RAID - bezahlst du nicht mehr oder geht der Betreiber bankrott, sind die Daten weg.
Versuch mal für eine 8" Diskette von 1985 (gerade mal 25 Jahre!) ein Lesegerät zu finden. Wenn die Daten nicht ständig weiter kopiert werden, gehen sie irgendwann verloren - sei es durch Alterung des Datenträgers oder einfach die technische Entwicklung.
Es gibt Aufzeichnungen auf Papier, die sind um die 1400 Jahre alt und noch lesbar. In 1400 Jahren kann keiner mehr die Festplatten von heute lesen.



Im übrigen unternehmen die Archive angefangen von
Nationalbibliotheken bis zu denen diverser Geheimdienste allergrösste
ANstrengungen, möglichst viele Internetseiten professionell für lange
Zeiträume zu archivieren.    

Richtig und deswegen:
Warum muss das unbedingt ein Portrait einer Person auf der Strasse sein? Und was ist so schwer daran, die betreffende Person zu fragen, wenn du schon soviel Arbeit und Zeit in ein Foto gesteckt hast?


Noch so ein Grund für Datensparsamkeit:
http://www.bildblog.de/7855/was-bilderdieben-bei-studivz-droht/


13.07.2010, 00:05 Uhr - Editiert von SinnFrei, alte Version: hier
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Re(9): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
13.07.2010, 00:31:38
Warum muss das unbedingt ein Portrait einer Person auf der Strasse sein? Und
was ist so schwer daran, die betreffende Person zu fragen, wenn du schon
soviel Arbeit und Zeit in ein Foto gesteckt hast?


ganz einfach: weil ein Gesicht in Großaufnahme extrem Wirkung berzeugt ... bei jedem Betrachter. Wir Menschen sind auf Gesichter in großaufnahme seit unserem ersten Tag fixiert ... :-)

Portraits sind das "Salz" in jeder Fotostrecke über Massen-Ereignisse. Mein persönliches Hauptthema wenn ich auf der Straße fotografiere ist immer, immer, immer: "Masse vs. Individuum" oder von mir aus auch "faces in the crowd".  Jede Menschenmenge und sei sie noch so groß besteht immer aus einzelnen Gesichtern. Um die Menge zu zeigen, muß man manchmal alle Gesichter zeigen und manchmal reicht ein einziges einzelnes Gesicht, um die gesamte Essenz der Menschen-Masse zu erfassen.

Wenn man jemals dabei war oder es selbst versucht hat, dann weiß man, dass  Fragen manchmal möglich ist, oft ist es aber sogar schon physisch unmöglich, bis zu jemand in der Menge vorzudringen, den man soeben aufgenommen hat .. und wenn der/die Betreffende nur 3 m weit weg war. Und dann sollte man im Getümmel und Lärm einer Demo sich jemand voirstellen und uim Erlaubnis bitten, das Foto herzeigen zu dürfen?  Das kann doch nur ein absoluter Theoretiker fordern, der nie auf der Strasse unterwegs ist.

Abgesehen davon, dass es rechtlich in dem Fall nicht erforderlich wäre bzw. um die Rechtssicherheuit zu erhöhen, ein mehrseitiger Vertrag zu unterzeichnen wäre. Das käme doch dem absoluten Bilderverbot gleich, weil nicht einmal ich Verträge auf der Straße unterschreibe!  

Also .. ich fotografiere in der Öffentlichkeit. Und ich zeige meine Fotos her. Wenn sich dadurch jemand konkret in seinen berechtigten Interessen gestört fühlt, dann kann er/sie mir das mitteilen und wir werden eine Lösung finden. Bisher war das noch nie notwendig. Was für mich nochmals eindrucksvoll unterstreicht, wie absurd-theoretisch Deine Gedankengänge zu der Materie eigentlich sind.





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Re(6): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
09.07.2010, 07:59:34
Ich hab das jetzt schon mehrmals von Dir gelesen - ich glaube aber, dass Du diesen Passus nicht richtig interpretierst. Ich habe mit mehreren Urheberrechtsexperten zu dem Thema gesprochen - teils bei Vorträgen, teils im privaten Rahmen (btw. in Österreich) und zu diesem Punkt haben eig. alle sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass bei der Veröffentlichung von Bildern in der Regel der Abgebildetet (Private) am längeren Ast sitzt.

Im allgemeinen sind die berechtigten Interessen von Privaten relativ schnell gegeben und der Rat eines Juristen war: wenn Dich einer auffordert ein Bild von Deiner Homepage zu nehmen - tu es! Und zwar schnell und ohne gemaule, weil es sonst sehr schnell, sehr teuer werden kann. (Ja - in Österreich).

Was die Bilder von der Demo im anderen Thread angeht, bin ICH der Auffassung, dass bei den Einzelportraits der Privatpersonen (bei den "Promis" sieht das natürlich anders aus), Du keine rechtliche Handhabe hättest, sollte jemand die Entfernung verlangen (und im Extrremfall auch bei allfälligen Schadenersatzklagen). Dabei ist es auch unerheblich, dass sie im Context mit anderen Bilden stehen, die einen Bezug zu Demo klar machen. Die Tatsache dass die Person alleine Motiv des Bildes ist ist da schon ausreichend. (= meine Auffassung der Rechtslage)

Dass eine Klage EXTREM unwahrscheinlich ist, gebe ich gerne zu und wie von mir oben schon geschrieben mache ich es ja auch so, dass ich Bilder veröffentliche ohne die Abgebildeten zu fragen. Ich würde es aber keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

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Re(7): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
09.07.2010, 10:41:05
wie gesagt, ich bin auch geneigt (!), Bilder auf Aufforderung von der webseite zu entfernen, sofern ich eine solche erhalte.

Dass jemand allenfalls mit einer Unterlasungsklage durchkommen würde, kann ich mir vorstellen. Das ist aber nicht wirklich teuer für mich.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage halte ich bei allen von mir abgebildeten Personen für ausgeschlossen, weil es ihnen nicht gelingen wird, vor einem österreichischen Gericht einen konkreten Schaden nachzuweisen.

Schau Dir doch einmal die relativ wenigen erstrittenen Urteile an! Da ging es fast IMMER um kommerzielle Interessen von großen Medien-Unternehmen UND um echt massive Eingriffe in die Privatsphäre von Super-Promis ... wenn über einem Foto von mir auf Seite 1 der Bild-Zeitung "Pinkelprinz" stünde, würde ich auch auszucken!  

Und nur ganz ganz wenige der inkriminierten Bilder in den Urteilen wurden wirklich im uneingeschränkt öffentlichen Raum gemacht. Und genau Null davon bei Demos oder anderen "öffentlichen Aufzügen". :-)

Deshalb fürchte ich mich rechtlich gesehen echt überhaupt nicht.

Die Rechtslage in Österreich ist genau darauf abgestimmt, dem Schindluder den sensatuonsgeile Medien a la "Krone", "heute" etc. z.B. mit Fotos von Verbrechensopfern betreiben, wenigstens irgendwo eine Grenze zu setzen. DAS finde ich moralisch untragbar und wenn ich mir ab und zu die Titelseite des "heute" ansehen muss, kommt mir regelmässig das Grausen und Kotzen! Ärgste Diffamierung, arge Fotos, völlig aus dem Kontext, Bildtitel und Begleittexte die jeder Beschreibung spottten und die Abgebildeten bloßstellen, verhöhnen und diffamieren ... praktisch jeden Tag!

Und bei meinen Fotos budeln sich welche künstlich auf .. Bilder von Menschen, die auf die Straße demonstrieren gehen! Und ich wette, dass die meisten der Kritiker/Moralapostel hier im Forum und auch sonst viele der Menschen, die "das nicht in Ordnung finden", gleichzeitig aber sehr wohl freiwillig bei facebook etc. registriert sind! Mitsamt selbst eingestellten Fotos ... %-)

Da kommt mir doch ziemlich das Lachen!  |-D



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09.07.2010, 10:53 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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