Re(6): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
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"Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
08.07.2010, 14:09:27
Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von Personen-Aufnahmen - insbesondere im öffentlichen Raum - und die Veröffentlichung solcher Fotos kommt in praktisch jedem Bilder-Thread hier im Forum laufend hoch und wird meist eher unsachlich, emotional und stets ziemlich off-topic diskutiert.

Disen Zustand finde ich sehr "sub-optimal".  Deshalb stelle ich hier eine kleine Link-Sammlung zu möglichst allgemein und auch für Nicht-Juristen verständlichen Materialien und Texten zu dieser Thematik ein. Als gemeinsame, vernünftige, sachliche Ausgangs-Basis für allfällige weitere Diskussionen, die dann gerne anschliessend in diesem Thread geführt werden können, aber bitte nicht mehr in jedem zweiten Bilderthread.

Die Rechtslage zu dieser Thematik weist in anderen Ländern - INKLUSIVE Deutschland - übrigens deutliche Unterschiede auf ... alles Folgende bezieht sich also explizit auf Österreich.

In Österreich gibt es in der Öffentlichkeit kein Fotografierverbot (von ganz bestimmten Ausnahmen z.B. betreffend militärische Einrichtungen) abgesehen. Es gibt allerdings rechtliche Bestimmungen, betreffend die Veröffentlichung von Fotos die - erkennbar abgebildete - Personen untre dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes betrifft.

Die nach wie vor beste mir bekannte Zusammenfassung für Fotografen findet sich auf der webseite des Rechtsschutzverbandes der österreichischen Berufsfotografen, verfasst von Rechtsanwälte  hier:
http://www.fotografen.at/rsv/downloads/recht_am_eigenen_bild.pdf
da finden sich übrigens auch noch andere hilfreiche downloads ... http://www.fotografen.at/rsv/downloads.html  

Primäre Rechtsquelle ist §78 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG)
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg1a.htm#§_78.

"Das Gesetz legt den Begriff "berechtigte Interessen" im Sinne des § 78 UrhG nicht fest, weil es bewusst einen weiteren Spielraum offen lassen wollte, um den Verhältnissen des Einzelfalles gerecht werden zu können."

Deshalb fällt die Überprüfung der Einzelfälle auch durchaus unterschiedlich aus. Es kommt auch immer sehr stark auf den Kontext [u.a. z.B. Begleittexte!] an.

Weitere sehr gute Erläuterungen und eine interessante Liste an OGH-Urteilen findet sich hier:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#Persönlichkeitsschutz

weitere dieser Urteile können hier im Volltext eingesehen werden https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071107_OGH0002_0060OB00057_06K0000_000&IncludeSelf=True&ShowPrintPreview=True  

Für die Thematik Persönlichkeitsschutz releveante Aspekte ergeben sich auch aus dem Mediengesetz (inbesondere §7) oder aus §16 ABGB und/oder nach Art. 8 EMRK bzw. dem Datenschutzgesetz (DSG).

Näheres dazu inklusive Vergleich Deutschland - Österreich findet sich schließlich in diesem hochinteressanten und tiefergehenden, aber dennoch gut verständlichen Artikel hier: http://www.eurolawyer.at/pdf/RZ-2006-2-9-Thiele.pdf

So, wer sich die Dokumente bis hierher alle gegeben hat, ist herzlich eingeladen, *auf hohem Niveau* mitzudiskutieren. Alle anderen dürfen klarerweise auch ... mögen aber den Ball zu dieser Thematik bitte eher flach halten. :-)

Viel Spass!



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08.07.2010, 14:30 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(6): "Recht am eigenen Bild" - rechtliche Situation in Österreich
09.07.2010, 07:59:34
Ich hab das jetzt schon mehrmals von Dir gelesen - ich glaube aber, dass Du diesen Passus nicht richtig interpretierst. Ich habe mit mehreren Urheberrechtsexperten zu dem Thema gesprochen - teils bei Vorträgen, teils im privaten Rahmen (btw. in Österreich) und zu diesem Punkt haben eig. alle sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass bei der Veröffentlichung von Bildern in der Regel der Abgebildetet (Private) am längeren Ast sitzt.

Im allgemeinen sind die berechtigten Interessen von Privaten relativ schnell gegeben und der Rat eines Juristen war: wenn Dich einer auffordert ein Bild von Deiner Homepage zu nehmen - tu es! Und zwar schnell und ohne gemaule, weil es sonst sehr schnell, sehr teuer werden kann. (Ja - in Österreich).

Was die Bilder von der Demo im anderen Thread angeht, bin ICH der Auffassung, dass bei den Einzelportraits der Privatpersonen (bei den "Promis" sieht das natürlich anders aus), Du keine rechtliche Handhabe hättest, sollte jemand die Entfernung verlangen (und im Extrremfall auch bei allfälligen Schadenersatzklagen). Dabei ist es auch unerheblich, dass sie im Context mit anderen Bilden stehen, die einen Bezug zu Demo klar machen. Die Tatsache dass die Person alleine Motiv des Bildes ist ist da schon ausreichend. (= meine Auffassung der Rechtslage)

Dass eine Klage EXTREM unwahrscheinlich ist, gebe ich gerne zu und wie von mir oben schon geschrieben mache ich es ja auch so, dass ich Bilder veröffentliche ohne die Abgebildeten zu fragen. Ich würde es aber keinesfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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.  you can't take my photograph  (Das Hella-S am 08.07.2010, 22:00:50)
..  Re: you can't take my photograph  (iraki am 08.07.2010, 22:23:52)
 

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