Re(3): Wohnung kleiner als angegeben... - macht wenig Sinn...
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Re(3): Wohnung kleiner als angegeben... - macht wenig Sinn...
04.08.2010, 09:38:54
habs jetzt nachgelesen, ich habe wohl etwas vermischt...
http://www.immobilienabc.at/detail.aspx?ID=173&Letter=N


Vorsicht bei solchen Quellen wie dem Immobilien-ABC. Die Defintion der Nutzfläche ist hier falsch, zumindest was die Dachschräge und Mindesthöhe 1,5 Meter betrifft.

Im Mietrechtsgesetz (Vollanwendung) § 17 Abs. 2 ist zum Beispiel definiert:
"Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.  Veränderungen der Nutzfläche auf Grund baulicher Maßnahmen des Mieters oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt."

Oder WEG §2:
"Im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten:
5. als Nutzfläche die Gesamtgrundfläche der Wohnung abzüglich der Wandstärken; Treppen, offene Balkone und Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie nicht bewohnbar ausgestattet sind, sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen;"

Auch an anderen Stellen gibt es keine Mindesthöhen unter Dachschrägen, die für die Berechnung der Nutzfläche relevant wären.

WB.

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