Lehrling kündigen
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Re(3): Lehrling kündigen
19.08.2010, 00:18:13
Ok, ich dachte ursprünglich an mangelnde Motivation, das ist aber was anderes. Um ehrlich zu sein, würde ich versuchen etwas "Schule" da rein zu bringen. Also alles mathematische und analytische gezielt üben (lassen) und das dann auch abfragen. Vor allem aber mit ihm darüber reden, wo seine Schwächen sind, wo seine Stärken. Wenn es ihm bei euch so gut gefällt, wird er sicher auch bereit sein daran zu arbeiten - sofern du ihm Perspektiven bietest und ihm auch Erfolgserlebnisse (mit dem "neuen" Wissen) ermöglichst.

Das mit dem "Hausverstand" ist wneiger Übungssache, als Erziehung und unabhängig von sozialer Herkunft und Ausbildung. Als ich noch in die Schule ging, gab es bei vielen bei jeder Matheschulearbeit ein Problem, wenn Beispiele gekommen sind, die komplett neu waren und 100% eigene Denkleistung gebraucht haben. Anderes Beispiel: zwei Freundinnen backen nen Kuchen für nen Geburtstag, als wir ihn probieren, schmeckt er komisch. FInd ich heraus, die zwei Spezialistinnen haben vergessen in einen Schkokuchen/Sachertorte Backpulver hineinzugeben, weil es nicht explizit dort stand (war wohl Mamas Handgeschriebenes Rezept)- da greift man sich auch am Kopf.

Ich würde den Lehrling deswegen da öfter ins kalte Wasser schmeissen und auch wenn man sich am Kopf greift, ihn zuerst eigene Erfahrung sammeln lassen, dann aber aufklären. Dann merkt er sichs. Viele Leute, vor allem junge (bin zwar auch erst 18, merk das aber bei vielen um mich herum) sind nicht fähig eigenständig zu denken (oft is ja auch uncool |-D ) bzw. den "Hausverstand" zu verwenden, weil ihnen einfach dazu noch die (Lebens)erfahrung fehlt.

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Re(3): Lehrling kündigen
19.08.2010, 07:45:38
Lehrling ist volljährig u konnte mir heute zb nicht sagen wie viel 20% von 100€ ist.

najo, dann erklärs ihm - bei jeder gelegenheit immer wieder. irgendwann wird ers kapieren.

LL ist unterwegs bei Adresse Nr 18. Ich bitte ihn darum, zu 22 zu gehen.. Also aufsteigende hausnummern. Antwort voll LL: ok.. Bin jetzt bei jausne. 12!!!

zur 22 gehts in die andere richtung. immer wieder erklären, weil - siehe oben.

simple Berechnung im Excel u statt mit bereits bekannten Formeln zu arbeiten, wird jede Summe am Rechner berechnet u stumpfsinnig in den pc geklopft.

auch da das gleiche... bei solchen gelegenheiten hält man ihm immer und immer wieder seine naivität und dümmlichkeit vor, und ein lerneffekt sollte hoffentlich auch irgendwann gegeben sein.

leider gibts solche leute, die offenbar von haus aus gerne auf der leitung stehen. hab selbst so einen kollegen, allerdings einige jahre älter und mit matura , abgeschlossenem studium, frau und kind - teilweise kann der sich so dumm stellen, dass man sich fragt, wie der überhaupt einen abschluss schaffen konnte. es muss imho nicht zwingend heißen, dass so einer tatsächlich dumm ist, viel passiert vielleicht aus bequemlichkeit oder auch unterforderung. aber wenn man so einen nicht loswerden will und kann, gibts eh nur die möglichkeit, dass man immer wieder versucht, ihm bei jeder gelegenheit den spiegel vorzuhalten und auf einen aha-effekt zu hoffen.


MuHrLy.

19.08.2010, 07:50 Uhr - Editiert von muhrly, alte Version: hier
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Re(3): Lehrling kündigen
19.08.2010, 21:01:52
Ohne beleidigend oder böse sein zu wollen, liegt es einfach an dem Intellekt
u der Auffassungsgabe.. Lehrling ist volljährig u konnte mir heute zb nicht
sagen wie viel 20% von 100€ ist..


Das ist hart und schon an der schmerzgrenze, aber ich denke sowas lässt sich schnell lernen

Anderes Beispiel: LL ist unterwegs bei Adresse Nr 18. Ich bitte ihn darum, zu
22 zu gehen.. Also aufsteigende hausnummern. Antwort voll LL: ok.. Bin jetzt
bei jausne. 12!!! Das tut einfach mir im Kopf u im Herzen weh, weil kein
hausverstand da ist.


man muss schon wissen in welche richtung die hausnummern aufsteigen. er ist ein judendlicher die haben andere sachen im kopf und sowas noch nicht realisiert.


Heute: simple Berechnung im Excel u statt mit bereits bekannten Formeln zu
arbeiten, wird jede Summe am Rechner berechnet u stumpfsinnig in den pc
geklopft.. Beispiele gäbe es dutzende.


ich weiß nicht aus welcher branche du bist aber wenn es nicht IT ist dann kann man diese kentnisse NICHT erwarten von einen lehrling.

was für dich selbstverständlich ist, ist so einen jungen noch nie in den kopf gekommen.


es wird heute auch einfach viel mehr verlangt von den lehrlingen, deshalb bewerben sich oft maturanten schon für lehrjobs. das ist die entwicklung in einer wissensgesellschaft schon klar, aber man darf nicht vergessen das lehrlinge kinder in "erwachsenen" körper sind.


Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein. Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen.
Arthur Schopenhauer
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Kündigung ist nach jedem Lehrjahr möglich, erste Frist nach 9 Monaten
19.08.2010, 14:16:39
http://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/kuendigung-bei-lehrlingen-bleibt-368383/index.do


Im Sommer des Vorjahres wurde der Kündigungsschutz für diese Gruppe gelockert. Konnte in der Vergangenheit ein Lehrverhältnis nur einvernehmlich oder aus schwerwiegenden Gründen gelöst werden, so ist nach dem nun geltenden Gesetz eine Kündigung nach jedem Lehrjahr möglich.


es ist nicht trivial, man muß einen Mediator heranziehen, aber es ist möglich, einen Lehrling auch ohne gravierende Pflichtverletzungen vorzeitig zu kündigen:

§ 15a BerufsaubildungsG (BAG). (1) Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des zwölften Monats der Lehrzeit und bei Lehrberufen mit einer festgelegten Dauer der Lehrzeit von drei, dreieinhalb oder vier Jahren überdies zum Ablauf des letzten Tages des 24. Monats der Lehrzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einseitig außerordentlich auflösen.

(2) Abs. 1 ist auf Ausbildungsverträge gemäß § 8b Abs. 2 nicht anwendbar.

(3) Die außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten ist nur dann wirksam, wenn der Lehrberechtigte die beabsichtigte außerordentliche Auflösung und die geplante Aufnahme eines Mediationsverfahrens spätestens am Ende des neunten bzw. 21. Lehrmonats dem Lehrling, der Lehrlingsstelle und gegebenenfalls dem Betriebsrat sowie dem Jugendvertrauensrat mitgeteilt hat und vor der Erklärung der außerordentlichen Auflösung ein Mediationsverfahren durchgeführt wurde und gemäß Abs. 6 beendet ist.
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das ist Mitte 2008 wirksam geworden: http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_82/BGBLA_2008_I_82.pdf
wissen viele offenbar noch nicht; Das hat aber die Lehrstellensituation schon ein wenig entspannt.

19.08.2010, 14:17 Uhr - Editiert von kkgm, alte Version: hier
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