Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
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Re(2): Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
01.07.2011, 15:28:49
Wenn man erkennen kann, daß ein Einordnen nicht möglich ist, hat man AM
ANFANG(!!!) der Beschleunigungsspur anzuhalten, auf eine Lücke im Fließverkehr
zu warten und sich in diese dann unter Ausnutzung des Beschleunigungsstreifens
mit entsprechender Geschwindigkeit einzuordnen.


Wohl nicht zu empfehlen, wenn der Anfang der Beschleunigungsspur direkt nach einer uneinsichtigen, scharfen Kurve kommt.

IMHO inzwischen erlaubt, jedenfalls aber sinnvoll: am Ende der
Beschleunigungsspur am Pannenstreifen weiterzufahren.


Geht aber nur, wenn niemand auf der Beschleunigungsspur stehen bleibt.

Sehr, sehr dumm ist es hingegen am Ende des Beschleunigungsstreifens
anzuhalten, denn dort kommt man nicht mehr weg! Schafft man es schon nicht mit
Schwung von der Auffahrt und MIT Beschleunigungsstreifen auf
AB-Geschwindigkeit zu beschleunigen, wie soll das dann aus dem Stand und ohne
Beschleunigungsspur gelingen???

Noch viel dümmer, u.U. sogar tödlich ist es aber, mit 80 in die Fließverkehr
umzuschwenken und darauf zu vertrauen "irgendwer wird schon bremsen". Wenn man
Fahrlehrer nicht gelogen hat, war das die Ursache für die größte jemals in Ö
stattgefundene Massenkarambolage (angeblich A2 und so 100 oder 200 Auto). Dann
ist am Ende stehen bleiben noch besser (zwar die zweitschlechteste Lösung,
aber immer noch Eckhäuser besser als die allerdümmste).


OK, danke. Klingt für mich logisch.

Ich frage mich gerade, wie das LKW-Fahrer machen. Durch die Länge und die niedrige Endgeschwindigkeit tun sich die ja um den x-fachen Faktor schwerer als ein Autofahrer.

01.07.2011, 15:29 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re(7): Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
03.07.2011, 09:11:47
Ich steige fast nie voll in die Eisen, ohne vorher nach hinten geschaut zu haben.


Wenn ich "voll in die Eisen" steige, dann habe ich KEINE Zeit mehr um nach hinten zu schauen, weil es dann dazu KEINE Alternative mehr gibt. Gut ausgenommen eine "Vollbremsprobe", aber die mache ich garantiert nicht in dieser Situation ;-)

Wie gesagt - dein Ansatz führt im Kollisionsfall vermutlich zu einer Teilschuld.


Und Deiner führt zu einer ebensolchen. Man darf NICHT grundlos "voll in die Eisen" und selbst wenn der hinter Dir genug Platz hätte, weil Du ja geschaut hast und dies beurteilt hast, nein, er hat nicht damit gerechnet und pickt jetzt bei Dir drauf. Du darfst langsamer werden und mußt dann hinter dem Idioten anhalten, wenn es Dir nicht möglich ist den Fahrstreifen daneben zu wechseln. Ich gefährde auch nicht den auf dem Bandl, ich presse mich nicht mit Gewalt hinein. Aber am Anfang oder in der Mitte des Bschleunigungsstreifen anzuhalten ist das Blödeste was man machen kann. T´schuldige ist meine Meinung.

Wenn Du hinter ihm stehst, dann kann man ihn ja fragen, was er hat. Wenn er irgendeinen Anmfall kann man ja z.B. die Rettung rufen. Wenn er etwas zuviel getankt hat, z.B. die Polizei, aus der Entfernung geht das alles nicht.

Wenn er einfach nur Angst vor den bösen Autos hat, ja dann kann man ja auch rechts bei ihm Vorbeifahren, beschleunigen und sich einordnen.

Das Ganze ist halt so allgemein verfaßt, daß es auf die konkrete Situation, Örtlichkeit etc ankommt und nicht in einem Posting beschrieben wer kann.

Aber mir ist schon klar, dass die Lösung "Fuß vom Gas" in der Rubrik "Auto" in dem Forum grundsätzlich keine ist.


Es ist eine Lösung, nur zwischen "Fuß vom Gas" und "voll in die Eisen" ist ein gewaltiger Unterschied, der sogar lebensgefährlich sein kann. Solltest Du auch bedenken.

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Re: Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
sab
02.07.2011, 15:51:00
Irgendwo zwischen wien und villach gibts eine ausfahrt von einem autobahnparkplatz, da gibts keinen beschleunigungsstreifen sondern eine stopptafel mit haltelinie direkt vor der rechten autobahnspur. Ich war 10min am häusl und es gab in der zwischenzeit keine toten, also scheint sogar sowas machbar zu sein ^^

Ansonsten verstehe ich die frage nicht ganz. Wenn du mit zu niedriger geschwindigkeit am ende des fahrstreifens keine lücke zum gefahrlos einordnen hast, bleibt einem ja gar nichts anderes übrig, als am pannenstreifen weiter zu fahren bis es diese lücke gibt - und gefahr herrscht dabei auch keine.

Wenn vor dir jemand so dumm ist und stehenbleibt, ja was wirst machen, natürlich auch stehenbleiben und hoffen, dass dir von hinten keiner ins kreuz fährt.
Wenn der sich dann entfernt hat, wurscht wie, beschleunigst auf dem pannenstreifen und reihst dich ein, oder wenn kilometerweit niemand zu sehen, direkt ausm pannenstreifen raus beschleunigen.


Aber, ich muss leider wirklich viel autobahn fahren, und so eine situation ist mir noch nie passiert. Eventuell weil ich, wenn ich schon sehe einer schleicht herum, so viel abstand nehme, dass ich genug platz für meine art des autobahn-auffahrens habe.

Aber auch mit einem aktuellen golf mit maximal stadt tauglicher einstiegsmotorisierung (80ps sauger oder 1,5 tonnen 90ps diesel kruckn) sollte es möglich sein, in halbwegs kurzer zeit auf 70 - 80 km/h zu sein - schneller sind die lkw`s auch kaum unterwegs...

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Re(7): Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
04.07.2011, 14:03:31
p.s.

hab mir das mit der stvo nochmals durchgelesen. dass der pannenstreifen zum beschleunigen längs befahren werden darf (und muss) ist eh klar, man kann ja, nachdem man wegen einer panne o.dgl. dort angehalten hat, danach ja nicht in den fließverkehr rüberhupfen.

offen ist, ob mit diesem text auch gemeint ist, dass man den pannenstreifen auch befahren darf, wenn einem der beschleunigungsstreifen zu kurz wird. natürlich kann man den text so lesen, bei juristischen texten ist diesbezüglich aber immer ein bisserl vorsicht geboten, denn nicht alles, was "so" drinnen steht ist vom gesetzgeber auch gemeint, und wird dann normalerweise erst wenn so ein fall ausjudiziert wurde, eindeutig. wenns hart auf hart geht erst durch einen richterspruch des höchstgerichtes.

streng genommen gilt ja, dass der pannenstreifen grundsätzlich nicht längs befahren werden darf, den pannenfall eben ausgenommen. insofern kann man sehr wohl sagen - schön, dass das da so steht, ist aber noch lang keine allgemeine freigabe für jeden fall des beschleunigens.

wobei grad in diesem ja wohl wirklich sehr speziellen fall gilt: wo kein kläger, da kein richter, und ich bezweifle sehr, dass es diesbezüglich schon rechtssprechung gibt, die die sache klarer machen. ohne die zu kennen, muss die frage also unbeantwortet bleiben. und selbst wenn man in den sehr speziellen fall kommt, dass man am pannenstreifen beschleunigen muss, dabei erwischt wird, und in folge dessen bestraft, ist dann immer noch die frage, ob diese anzeige im fall eines einspruches hält, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man den pannenstreifen nicht aus jux und tollerei befahren hat.

was lernen wir daraus?

mit gesetzestexten isses halt leider nicht immer so eindeutig, wie wir's gerne hätten. einerseits. andererseits ist die frage an sich eine zutiefst hirn*PIEP*ische, und somit eigentlich eh völlig wurscht. wenns so weit kommt, wirds jeder normal vernunftbegabte mensch so zulösen versuchen, dass er oder sie sich selber und andere möglichst nicht gefährted - wurscht wie das in der praxis dann ausschaut, und wurscht ob das jetzt strenggenommen 100% legal ist oder nicht...

tat i hoit maanan...



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