Re(7): Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
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Re(7): Richtiges Verhalten bei der Autobahnauffahrt
04.07.2011, 14:03:31
p.s.

hab mir das mit der stvo nochmals durchgelesen. dass der pannenstreifen zum beschleunigen längs befahren werden darf (und muss) ist eh klar, man kann ja, nachdem man wegen einer panne o.dgl. dort angehalten hat, danach ja nicht in den fließverkehr rüberhupfen.

offen ist, ob mit diesem text auch gemeint ist, dass man den pannenstreifen auch befahren darf, wenn einem der beschleunigungsstreifen zu kurz wird. natürlich kann man den text so lesen, bei juristischen texten ist diesbezüglich aber immer ein bisserl vorsicht geboten, denn nicht alles, was "so" drinnen steht ist vom gesetzgeber auch gemeint, und wird dann normalerweise erst wenn so ein fall ausjudiziert wurde, eindeutig. wenns hart auf hart geht erst durch einen richterspruch des höchstgerichtes.

streng genommen gilt ja, dass der pannenstreifen grundsätzlich nicht längs befahren werden darf, den pannenfall eben ausgenommen. insofern kann man sehr wohl sagen - schön, dass das da so steht, ist aber noch lang keine allgemeine freigabe für jeden fall des beschleunigens.

wobei grad in diesem ja wohl wirklich sehr speziellen fall gilt: wo kein kläger, da kein richter, und ich bezweifle sehr, dass es diesbezüglich schon rechtssprechung gibt, die die sache klarer machen. ohne die zu kennen, muss die frage also unbeantwortet bleiben. und selbst wenn man in den sehr speziellen fall kommt, dass man am pannenstreifen beschleunigen muss, dabei erwischt wird, und in folge dessen bestraft, ist dann immer noch die frage, ob diese anzeige im fall eines einspruches hält, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man den pannenstreifen nicht aus jux und tollerei befahren hat.

was lernen wir daraus?

mit gesetzestexten isses halt leider nicht immer so eindeutig, wie wir's gerne hätten. einerseits. andererseits ist die frage an sich eine zutiefst hirn*PIEP*ische, und somit eigentlich eh völlig wurscht. wenns so weit kommt, wirds jeder normal vernunftbegabte mensch so zulösen versuchen, dass er oder sie sich selber und andere möglichst nicht gefährted - wurscht wie das in der praxis dann ausschaut, und wurscht ob das jetzt strenggenommen 100% legal ist oder nicht...

tat i hoit maanan...



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