Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
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Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
19.01.2012, 12:52:25
tach.
ich hab eine anonymverfügung bekommen, weil ich an der kreuzung neubaugürtel/ felberstraße, vor 2 monaten, die ampel bei rot überfahren habe.

nach langem überlegen bin ich mir sicher das ich dort war.
hab mich dann mal geärgert das keine nummer auf dem zettel steht... was eine frechheit ist. hab dort angerufen und die haben mir dann mal sehr unfreundlich mitteilen können das es eine rotlichtkamera dort gibt und die hat mich wohl aufgenommen.
und wenn ich diese kameras richtig verstehe ist vor der halteline irgendein sensor. wenn der überfahren wird wenn die ampel auf rot ist bzw rot wird, wird die kamera aktiviert und macht 2 fotos.

ich bin an der kreuzung rechts in die felberstraße abgebogen. und fahre nicht bei rot über ampeln.

3 fragen:

funktionieren die für abbieger?

kann es sein das jemand anders die kamera ausgelöst hat und ich einfach in der kreuzung gestanden bin weil füßgänger oder radfahrer den schutzstreifen überquert haben?

habe ich eine möglichkeit diese fotos zu sehen? ohne das ich nicht zahle und irgendein verfahren gegen mich eingeleitet wird, weil dann wirds teurer und ich bin dann irgendwie vorgemerkt und beim nächsten mal wirds noch teuer.

ich hab im internet nichts gefunden und die waren so unfreundlich dass ich die am telefon nicht fragen will... wird mir aber vielleicht eh nichts anderes übrig bleiben...

naja vielleicht ist euch was ähnliches passiert und könnt mir etwas helfen. (nach 20 lol, atomrofl posts natürlich ;) )

danke



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Re: Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
19.01.2012, 19:19:39

funktionieren die für abbieger?

http://de.wikipedia.org/wiki/Rotlicht%C3%BCberwachung

So ähnlich dürfts auch bei der Universitätsstraße sein - also 2 Sensoren, die dann die Kamera auslösen - sieht man zumindest im Asphalt so.

und das ist auch interessant:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2174960/ein-graubereich-bei-ampel-blitzern.story

Viele Autolenker würden quasi zu Unrecht zur Zahlung von zumindest 60 Euro verdonnert. Kraxner untermauert dies mit Bedenken - die ausgerechnet seitens der Grazer Polizei geäußert werden: "In einem Gespräch hat mir ein Polizist seine Sorge darüber kund getan, dass es hier einen Graubereich gibt, durch den viele Lenker zum Handkuss kommen."

Dies habe der Polizist (er will anonym bleiben) an zwei Beispielen festgemacht: "Was ist mit jenen Autolenkern, die an einer Kreuzung links abbiegen? Muss man dabei lang den Gegenverkehr abwarten, kann es passieren, dass man erst bei Rot abbiegt und so geblitzt wird." Doch auch Fahrer, die einem Einsatzfahrzeug ausweichen und in eine Kreuzung einfahren, würden zur Kassa gebeten.

Schildere mal die Situation der Rechtsabteilung von ÖAMTC oder ARBÖ... die sollen dich dazu beraten...

Meiner Meinung nach ist das nicht 100%ig geregelt und mich macht die Anonym-Verfügung auch etwas stutzig. Es kann durchaus sein, dass die wirklich nur - wie im Artikel beschrieben - ein Foto ausgewertet haben und jetzt einfach mal "probieren", ob du quasi "zugibst", dass du einen Verstoß gemacht hast (also zahlst).

Laut Strafenkatalog vom ÖAMTC sieht das nämlich so aus:
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1100913,,

Verstoß gegen rotes Ampellicht:
Diese Delikte nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organ-strafverfügung bestraft. Anonymverfügungen sind zwar manchmal vorge-sehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.
Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestim-mungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.


Verstoß gegen rotes Ampellicht mit Vorrangverletzung:
Nach diesen Übertretungen wird – neben der Verhängung einer Ver-waltungsstrafe zwischen € 72,-- und € 2.180,-- (gem § 99 Abs 2c) eine Eintragung ins Führerscheinregister vorgenommen. Details zum „Vormerk-system“ im ÖAMTC-Fachbuch, Verkehrsrecht Band III, Führerschein-recht“. Organmandat und Anonymverfügung kommen nicht in Betracht


Dem schließ ich mir irgendwie an... wenn du wirklich  bei Rot in die Kreuzung gefahren bist, müsstest du eigentlich ausgeforscht werden und es einen Vermerk geben... Egal ob absichtlich oder "nicht gesehen" - in beiden Fällen gehört der Sache nachgegangen...

Wie gesagt: mir ists suspekt... wenn die sich wirklich 100% sicher wären, dass du bei rot reingefahren bist, dann würdens da keine Anonyme rausgeben... behaupt ich einfach mal, keine Ahnung ob es wirklich so ist...

Meine Vermutung: eine Anonyme kriegen alle, wo es nicht 100% sicher ist (da zu aufwändig es nachzuforschen)... Bezahlst du, dann ist es "sicher" (da von dir "zugegeben") - bezahlst du nicht, dann müssens eben nachforschen.

ist aber wie gesagt nur eine Theorie - die Autofahrerclubs haben da sicher mehr Erfahrung - wenn es schon "Grauzonen-"Berichte in Zeitungen gibt, ist es sicher wert da nachzuforschen was Sache ist...


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..
Re: warum muss man mehr zahlen, wenn beweise sehen will?
20.01.2012, 15:34:20
Begründung ist wohl der zusätzliche Verwaltungsaufwand, das ist wohl anhand der Digitalisierung nicht mehr wirklich zeitgemäß, dennoch bedarf es bei einer Änderung einer Zustimmung diverser Stellen, mit dieser Zustimmung ist eher nicht zu rechnen, weil mit dieser Änderung natürlich ein Einnahmenverlust droht ...


Ich hab mal eine Strafverfügung bekommen aus Graz bekommen. Delikt: Befahren einer Fussgängerzone ohne Ausnahmegenehmigung - automatische Überwachung. Da ich mir 100% sicher war, dass ich nicht in die Fussgängerzone gefahren bin, ließ ich mir das Beweisfoto schicken. Das zeigt mein Fahrzeug vor der Zone, auf dem Bild sieht man sogar die Rückfahrlichter.
Was war damals, ich wollte nach rechts abbiegen und sah, dass hier eine Fussgängerzone beginnt und habe daher zurückgeschoben und reversiert.
Die Fotokamera wurde dennoch ausgelöst und ein Verfahren in Gang gesetzt.
Erst mal habe ich der Strafverfügung widersprochen und ein Beweisfoto verlangt, mit Zusendung des Fotos (schlechte Kopie) wurde ich daraufhin aufgefordert, mich zu rechtfertigen, das tat ich, wie auch oben beschrieben.
Daraufhin bekam ich eine Straferkenntnis -

Zitat
... Zu den Rechtfertigungsangaben des Beschuldigten wird angeführt, dass diese nach Ansicht der erkennenden Behörde, auch wenn es sich um keine Schutz- und Zweckbehauptung handeln sollte, keinen Schuldausschließungsgrund darstellen ...  
Zitatende

Wieso sollte ich einen "Schuldausschließungsgrund" brauchen, wenn ich die mir vorgeworfene Tat gar nicht begangen habe!? Ich habe ja angegeben, dass ich gar nicht eingefahren bin und nicht "ich mußte, weil mich jemand hinter mir genötigt hat weiterzufahren, die Fussgängerzone befahren ...

Zitat
... Aufgrund der Anzeige vom ..., welche aufgrund automatischer Überwachung erfolgte, und des dazugehörigen Beweisfotos erscheint (erscheint steht da und nicht ist!) es als bewiesen, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung begangen hat ...
Zutatende

Man ist nicht gar nicht auf die meine Schilderung in Verbindung mit dem Foto (Auto vor der Fussgängerzone) eingegangen.
Nach dem Motto: wann die automatische Überwachung a Foto mocht, dann is des scho korrekt ...

Jetzt hats mir gereicht - habe eine deutsche Rechtsschutzversicherung (eine österreichische Rechtsschutzverischerung wäre wegen "Bagatelle" nicht eingesprungen) - ich habe einen Anwalt eingeschalten, der hat dann einen Brief aufgesetzt.


- Das Befahren einer Verkehrsfläche liegt nur dann vor, wenn ein Fahrzeug diese mit allen vier Rädern und zur Gänze befährt, nicht aber bei einem Rad oder gar der Fahrzeugfront.
- aus dem Foto wird nicht ersichtlich, wo die Fussgängerzone beginnt.

Eine massstabsgetreue Skizze würde dem Abhilfe schaffen, unter Umständen eine photogrammetrische Auswertung des Fotos.

Daraufhin habe ich von der Bundespolizeidirektion Graz nie wieder was gehört! ... und das war vor über fünf Jahren ...

Cheers Ray

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Re(2): warum muss man mehr zahlen, wenn beweise sehen will?
20.01.2012, 17:00:58

Warum soll man heutzutage die Bilder bekommen?Die Anonymverfügung ist ein
beschleuigtes Verfahren, das durch Bezahlung des geforderten Betrages erledigt
ist. Bringt Vorteile für die Verwaltung, aber auch für deren "Kunden"
(bedeutend geringere Strafe als bei Strafverfügung, keine
Lenkererhebung/Stellungnahme etc).Willst du Bilderln von dir bei rot in der
Kreuzung sehen, einfach nicht zahlen und das normale - nicht beschleunigte -
Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet.Mit Metternich'schen Methoden hat
das nichts zu tun. Die Anonymverfügung gibts auch nicht erst seit gestern.  


Schön ausformuliert - ich glaub die Wahrheit ist eher die: es ist einfach leichter mal auf "Verdacht" eine Anonyme rauszuschicken und dann abzuwarten, statt jedes Foto im Detail zu analysieren. Vermutlich sind eh 80-90% der Leute dann zahlungswillig, weil sie sich das Behördenschnickschnack ersparen wollen (ich würd offen gesagt auch sofort zahlen und hab dann meine Ruhe)

Ironie an der SAche: durch die Bezahlung gibt man die Schuld zu, somit hat auch das "System" funktioniert: ich behaupt mal wenn ich 100 Leuten eine Anonyme schicke bei einer Kreuzung, wo gar kein Blitzer montiert ist, werden 95 sie zahlen - vor allem wenn sie "günstig" ist.

Damit hab ich eine Erfolgquote von 95% - denn alle haben ja zugegeben, dass Sie schuld sind und die Tat begangen haben, die ich ihnen vorwerfe (aber gar nicht gesehen habe). 5% sind dann eben die vernachlässigbare Fehlerquote, die "zurecht" Einspruch erhoben haben.

Ich bin bei sowas sehr sehr skeptisch - ich will zwar nicht behaupten, dass man mutwillig Unschuldige zur Kasse bittet - kann mir aber gut vorstellen, dass man den "Graubereich" der Vergehen bewusst abstraft, auch wenn gar kein "echter" Beweis vorliegt... und oben genanntes Beispiel mit der Fußgängerzone bestätigt das zumindest in diesem einen Fall...
Aber wie gesagt: ich zahl da lieber. Keine Ahnung was es kostet - aber um 72 EUR kann ich mir zB aussuchen, ob ich für immer eine Ruh hab oder mir ums selbe Geld mal ~ 1 Stunde Anwalt leiste...  

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