Re: Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
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Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
19.01.2012, 12:52:25
tach.
ich hab eine anonymverfügung bekommen, weil ich an der kreuzung neubaugürtel/ felberstraße, vor 2 monaten, die ampel bei rot überfahren habe.

nach langem überlegen bin ich mir sicher das ich dort war.
hab mich dann mal geärgert das keine nummer auf dem zettel steht... was eine frechheit ist. hab dort angerufen und die haben mir dann mal sehr unfreundlich mitteilen können das es eine rotlichtkamera dort gibt und die hat mich wohl aufgenommen.
und wenn ich diese kameras richtig verstehe ist vor der halteline irgendein sensor. wenn der überfahren wird wenn die ampel auf rot ist bzw rot wird, wird die kamera aktiviert und macht 2 fotos.

ich bin an der kreuzung rechts in die felberstraße abgebogen. und fahre nicht bei rot über ampeln.

3 fragen:

funktionieren die für abbieger?

kann es sein das jemand anders die kamera ausgelöst hat und ich einfach in der kreuzung gestanden bin weil füßgänger oder radfahrer den schutzstreifen überquert haben?

habe ich eine möglichkeit diese fotos zu sehen? ohne das ich nicht zahle und irgendein verfahren gegen mich eingeleitet wird, weil dann wirds teurer und ich bin dann irgendwie vorgemerkt und beim nächsten mal wirds noch teuer.

ich hab im internet nichts gefunden und die waren so unfreundlich dass ich die am telefon nicht fragen will... wird mir aber vielleicht eh nichts anderes übrig bleiben...

naja vielleicht ist euch was ähnliches passiert und könnt mir etwas helfen. (nach 20 lol, atomrofl posts natürlich ;) )

danke



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Re: Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
19.01.2012, 19:19:39

funktionieren die für abbieger?

http://de.wikipedia.org/wiki/Rotlicht%C3%BCberwachung

So ähnlich dürfts auch bei der Universitätsstraße sein - also 2 Sensoren, die dann die Kamera auslösen - sieht man zumindest im Asphalt so.

und das ist auch interessant:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2174960/ein-graubereich-bei-ampel-blitzern.story

Viele Autolenker würden quasi zu Unrecht zur Zahlung von zumindest 60 Euro verdonnert. Kraxner untermauert dies mit Bedenken - die ausgerechnet seitens der Grazer Polizei geäußert werden: "In einem Gespräch hat mir ein Polizist seine Sorge darüber kund getan, dass es hier einen Graubereich gibt, durch den viele Lenker zum Handkuss kommen."

Dies habe der Polizist (er will anonym bleiben) an zwei Beispielen festgemacht: "Was ist mit jenen Autolenkern, die an einer Kreuzung links abbiegen? Muss man dabei lang den Gegenverkehr abwarten, kann es passieren, dass man erst bei Rot abbiegt und so geblitzt wird." Doch auch Fahrer, die einem Einsatzfahrzeug ausweichen und in eine Kreuzung einfahren, würden zur Kassa gebeten.

Schildere mal die Situation der Rechtsabteilung von ÖAMTC oder ARBÖ... die sollen dich dazu beraten...

Meiner Meinung nach ist das nicht 100%ig geregelt und mich macht die Anonym-Verfügung auch etwas stutzig. Es kann durchaus sein, dass die wirklich nur - wie im Artikel beschrieben - ein Foto ausgewertet haben und jetzt einfach mal "probieren", ob du quasi "zugibst", dass du einen Verstoß gemacht hast (also zahlst).

Laut Strafenkatalog vom ÖAMTC sieht das nämlich so aus:
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1100913,,

Verstoß gegen rotes Ampellicht:
Diese Delikte nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organ-strafverfügung bestraft. Anonymverfügungen sind zwar manchmal vorge-sehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.
Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestim-mungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.


Verstoß gegen rotes Ampellicht mit Vorrangverletzung:
Nach diesen Übertretungen wird – neben der Verhängung einer Ver-waltungsstrafe zwischen € 72,-- und € 2.180,-- (gem § 99 Abs 2c) eine Eintragung ins Führerscheinregister vorgenommen. Details zum „Vormerk-system“ im ÖAMTC-Fachbuch, Verkehrsrecht Band III, Führerschein-recht“. Organmandat und Anonymverfügung kommen nicht in Betracht


Dem schließ ich mir irgendwie an... wenn du wirklich  bei Rot in die Kreuzung gefahren bist, müsstest du eigentlich ausgeforscht werden und es einen Vermerk geben... Egal ob absichtlich oder "nicht gesehen" - in beiden Fällen gehört der Sache nachgegangen...

Wie gesagt: mir ists suspekt... wenn die sich wirklich 100% sicher wären, dass du bei rot reingefahren bist, dann würdens da keine Anonyme rausgeben... behaupt ich einfach mal, keine Ahnung ob es wirklich so ist...

Meine Vermutung: eine Anonyme kriegen alle, wo es nicht 100% sicher ist (da zu aufwändig es nachzuforschen)... Bezahlst du, dann ist es "sicher" (da von dir "zugegeben") - bezahlst du nicht, dann müssens eben nachforschen.

ist aber wie gesagt nur eine Theorie - die Autofahrerclubs haben da sicher mehr Erfahrung - wenn es schon "Grauzonen-"Berichte in Zeitungen gibt, ist es sicher wert da nachzuforschen was Sache ist...


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