Re: warum muss man mehr zahlen, wenn beweise sehen will?
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Rotlichtkamera Neubaugürtel/ Felberstraße
19.01.2012, 12:52:25
tach.
ich hab eine anonymverfügung bekommen, weil ich an der kreuzung neubaugürtel/ felberstraße, vor 2 monaten, die ampel bei rot überfahren habe.

nach langem überlegen bin ich mir sicher das ich dort war.
hab mich dann mal geärgert das keine nummer auf dem zettel steht... was eine frechheit ist. hab dort angerufen und die haben mir dann mal sehr unfreundlich mitteilen können das es eine rotlichtkamera dort gibt und die hat mich wohl aufgenommen.
und wenn ich diese kameras richtig verstehe ist vor der halteline irgendein sensor. wenn der überfahren wird wenn die ampel auf rot ist bzw rot wird, wird die kamera aktiviert und macht 2 fotos.

ich bin an der kreuzung rechts in die felberstraße abgebogen. und fahre nicht bei rot über ampeln.

3 fragen:

funktionieren die für abbieger?

kann es sein das jemand anders die kamera ausgelöst hat und ich einfach in der kreuzung gestanden bin weil füßgänger oder radfahrer den schutzstreifen überquert haben?

habe ich eine möglichkeit diese fotos zu sehen? ohne das ich nicht zahle und irgendein verfahren gegen mich eingeleitet wird, weil dann wirds teurer und ich bin dann irgendwie vorgemerkt und beim nächsten mal wirds noch teuer.

ich hab im internet nichts gefunden und die waren so unfreundlich dass ich die am telefon nicht fragen will... wird mir aber vielleicht eh nichts anderes übrig bleiben...

naja vielleicht ist euch was ähnliches passiert und könnt mir etwas helfen. (nach 20 lol, atomrofl posts natürlich ;) )

danke



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Re: warum muss man mehr zahlen, wenn beweise sehen will?
20.01.2012, 15:34:20
Begründung ist wohl der zusätzliche Verwaltungsaufwand, das ist wohl anhand der Digitalisierung nicht mehr wirklich zeitgemäß, dennoch bedarf es bei einer Änderung einer Zustimmung diverser Stellen, mit dieser Zustimmung ist eher nicht zu rechnen, weil mit dieser Änderung natürlich ein Einnahmenverlust droht ...


Ich hab mal eine Strafverfügung bekommen aus Graz bekommen. Delikt: Befahren einer Fussgängerzone ohne Ausnahmegenehmigung - automatische Überwachung. Da ich mir 100% sicher war, dass ich nicht in die Fussgängerzone gefahren bin, ließ ich mir das Beweisfoto schicken. Das zeigt mein Fahrzeug vor der Zone, auf dem Bild sieht man sogar die Rückfahrlichter.
Was war damals, ich wollte nach rechts abbiegen und sah, dass hier eine Fussgängerzone beginnt und habe daher zurückgeschoben und reversiert.
Die Fotokamera wurde dennoch ausgelöst und ein Verfahren in Gang gesetzt.
Erst mal habe ich der Strafverfügung widersprochen und ein Beweisfoto verlangt, mit Zusendung des Fotos (schlechte Kopie) wurde ich daraufhin aufgefordert, mich zu rechtfertigen, das tat ich, wie auch oben beschrieben.
Daraufhin bekam ich eine Straferkenntnis -

Zitat
... Zu den Rechtfertigungsangaben des Beschuldigten wird angeführt, dass diese nach Ansicht der erkennenden Behörde, auch wenn es sich um keine Schutz- und Zweckbehauptung handeln sollte, keinen Schuldausschließungsgrund darstellen ...  
Zitatende

Wieso sollte ich einen "Schuldausschließungsgrund" brauchen, wenn ich die mir vorgeworfene Tat gar nicht begangen habe!? Ich habe ja angegeben, dass ich gar nicht eingefahren bin und nicht "ich mußte, weil mich jemand hinter mir genötigt hat weiterzufahren, die Fussgängerzone befahren ...

Zitat
... Aufgrund der Anzeige vom ..., welche aufgrund automatischer Überwachung erfolgte, und des dazugehörigen Beweisfotos erscheint (erscheint steht da und nicht ist!) es als bewiesen, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung begangen hat ...
Zutatende

Man ist nicht gar nicht auf die meine Schilderung in Verbindung mit dem Foto (Auto vor der Fussgängerzone) eingegangen.
Nach dem Motto: wann die automatische Überwachung a Foto mocht, dann is des scho korrekt ...

Jetzt hats mir gereicht - habe eine deutsche Rechtsschutzversicherung (eine österreichische Rechtsschutzverischerung wäre wegen "Bagatelle" nicht eingesprungen) - ich habe einen Anwalt eingeschalten, der hat dann einen Brief aufgesetzt.


- Das Befahren einer Verkehrsfläche liegt nur dann vor, wenn ein Fahrzeug diese mit allen vier Rädern und zur Gänze befährt, nicht aber bei einem Rad oder gar der Fahrzeugfront.
- aus dem Foto wird nicht ersichtlich, wo die Fussgängerzone beginnt.

Eine massstabsgetreue Skizze würde dem Abhilfe schaffen, unter Umständen eine photogrammetrische Auswertung des Fotos.

Daraufhin habe ich von der Bundespolizeidirektion Graz nie wieder was gehört! ... und das war vor über fünf Jahren ...

Cheers Ray

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