Audio-Rechte nach 50 Jahren?
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Re: Audio-Rechte nach 50 Jahren?
27.01.2012, 10:57:58
Das Urheberrecht des Komponisten oder Autors erlischt erst 70 Jahre nach dessen Tod. Bis dahin hocken die Erben darauf und schauen mehr oder weniger genau, dass sich alle brav daran halten bzw. AKM abdrücken bei Verwendung eines Werkes des Verblichenen.

Erst, wenn das Urheberricht erloschen ist, kann man Musik frei verwenden, also neu aufnehmen, ändern, neu texten oder/und live aufführen, ohne den Erben was bezahlen zu müssen.

Bei Verwendung von bestehenden Aufnahmen hingegen sind außerdem auch die Verwertungsrechte des Tonträgers zu beachten, wie du richtig schreibst. Wie lange die gelten, wusste ich bisher gar nicht - 50 Jahre derzeit also.

Das ist aber unabhängig vom Urheberrecht. Es kann also auch illegal sein, eine 55 Jahre alte Aufnahme zu verwenden, wenn der Komponist erst 60 Jahre tot ist. Dann kann sich zwar nicht die Plattenfirma bzw. die damaligen Interpreten bei Dir beschweren, die Erben des Komponisten aber sehr wohl.

Von Elvis Presley komponierte Stücke z.B. werden nicht vor 2049 frei verwertbar sein, dann ist der King nämlich 70 Jahre tot.

Du bist also erst dann auf der sicheren Seite, wenn der Komponist 70 Jahre tot UND die Aufnahme 50 Jahre alt ist.

Da ich mit solchen Dingen immer wieder zu tun habe, ist das nicht nur Halbwissen, allerdings sind diese Urheber-und Verwertungsrechtlichen Dinge sehr komplex, kann also durchaus sein, dass ich im einen oder anderen Detail falsch liege.
Die AKM, bei der ich immer wieder anrufe, ist hier allerdings sehr auskunftsfreudig.
Auf http://www.akm.at  findest du zu vielen Fragen eine Antwort und falls nicht, ruf Tel: 050717-0, man hat mir bisher immer freundlich und kompetent weitergeholfen.



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Re(6): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
23.02.2012, 19:24:03
Das hat damit nichts zu tun

Du hast doch aber die Steuer damit gerechtfertigt, dass die Erben keine Gegenleistung für das Haus erbracht haben. Hier tust du das gleich nochmal:
wenn man etwas erbt, hat man als Begünstigter dafür ja erst recht nichts
getan.

Der Staat hat aber auch nichts zu dem Haus beigetragen, deswegen geht dieses Argument ins Leere. Die Erben zahlen die Steuer ja nicht, um eine Leistung für das Haus zu erbringen.

Immer dann, wenn ein Wert den Besitzer wechselt oder eine Arbeit verrichtet
wird, fließt ein Teil dieser Wertschöpfung bzw. dieses Werttransports der
Allgemeinheit zu. Deswegen gibt es Lohnsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer
usw.

Das ist ein schwaches Argument. Wenn ich dir etwas schenke, dann wechselt auch ein Wert den Besitzer und du musst keine Steuern zahlen. Das Selbe gilt, wenn du im Lotto gewinnst, oder etwas auf eBay versteigerst. Steuern knüpfen nur in den seltensten Fällen daran an, dass ein Wert den Besitzer wechselt. Es geht eher darum, dass der Staat an der Vermehrung des Vermögens einer (juristischen) Person teilhaben will.

Deine Beispiele sind übrigens schlecht, weil sie dein eigenes Argument widerlegen. Bei all den von dir aufgezählten Steuern steht einer Leistung (zB Arbeit, Produkt, etc) eine Gegenleistung (zB Lohn, Preis, etc), die besteuert wird, gegenüber. Das ist übrigens die Regel im Steuerrecht. Weil dies beim Erben und Schenken eben nicht der Fall ist, wäre es nur systemkonform es nicht zu besteuern.

das ist der prinzipielle Solidargedanke.

Das ist wieder ein anderes Argument und geht schon eher in die Richtung, die du eigentlich meinst: Umverteilung des Vermögens.

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Re(7): Audio-Rechte nach 50 Jahren?
23.02.2012, 19:36:08
Du hast doch aber die Steuer damit gerechtfertigt, dass die Erben keine Gegenleistung für das Haus erbracht haben.


Nicht, weil sie keine Gegenleistung erbacht haben, finde ich Erbschaftssteuer gut. Auf den ersten Blick scheint es ja gerecht, dass bei Erbschaften und Schenkungen keine Steuer anfällt, weil dieses Vermögen ja bereits versteuert wurde. Ich meine, dass diese Steuer Sinn macht, obwohl keine Gegenleistung erbracht wurde. Natürlich erst ab einer gewissen Höhe.

Der Staat hat aber auch nichts zu dem Haus beigetragen, deswegen geht dieses Argument ins Leere.


Verstehe ich nicht ganz. Der Staat trägt zu sehr vielen Dingen nichts bei, die aber besteuert werden.

Wenn Du mir sehr viel Geld schenken würdest, würde sehr wohl Schenkungssteuer anfallen (wenn sie nicht gerade abgeschafft worden wäre). Wenn ich sehr viele Dinge auf ebay verkaufe, ist es irgendwann nicht mehr privat sondern gewerblich, auch hier fallen dann div. Steuern an. Genauso ist es beim Erben: Erbschaftssteuer ist ja erst ab einem gewissen Freibetrag angefallen.
Ich sehe hier keinen Unterschied.

steht einer Leistung (zB Arbeit, Produkt, etc) eine Gegenleistung (zB Lohn, Preis, etc), die besteuert wird, gegenüber.


Stimmt, aber ich sehe keinen Grund, wieso das die einzige Voraussetzung sein soll, zurecht eine Steuer einzuheben. Eine weltweite Finanztransaktionssteuer würde ich genauso begrüßen und diese hätte auch keine besteuerte Leistung als Gegenwert vorzuweisen.




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